Doping in der BRD 1980er Jahre
1988 Dt. Gesellschaft f. Sportmedizin (DGSP):
Stellungnahme(n) zur medikamentösen Behandlung von Sportlern
1.) Nach einem Treffen in Würzburg 1988 legte die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin eine offizielle Stellungnahme zur medikamentösen Behandlung von Sportlern vor.
Dieser Text wurde in den DLV-Nachrichten, 12 (1988) veröffentlicht.
>>> DGSP Medikamentöse Behandlung von Sportlern, Würzburg.pdf
2.) Am 1.7.1988 wandte sich das Sportmedizinische Institut Essen e.V. an die DLV-Ärzte mit einer Stellungnahme zu der Stellungnahme der DGSP. Zitate daraus sind auf dieser Seite weiter unten zu finden.
3.) 2011 teilte die DGSP Andreas Singler mit, diese ‚offizielle Stellungnahme‘ sei eine ad-hoc-Stellungnahme einiger Ärzte und nicht offiziell autorisiert gewesen. Es habe eine weitere Verlautbarung gegeben, die das Bild einer möglichen Akzeptanz des Anabolika-Dopings zurecht rücken sollte. Diese Erklärung ist ebenfalls unten auf dieser Seite zu finden.
1.) ZITATE aus der Stellungnahme verfasst in Würzburg:
I. Begründung
In der jüngsten Vergangenheit sind einige Praktiken sportmedizinischer Betreuung insbesondere medikamentöser Art bekannt geworden, die teilweise den Eindruck entstehen ließen, daß der Sportmediziner mehr Medizinmann als Arzt sei, weil einiges auf eine recht großzügige und teilweise ziellose Anwendung von Arzneimitteln beim Leistungssportler hinweist. Vorwürfe wie Polypragmasie, mangelnde Nutzen/Risiko-Abschätzung, fehlende Rationalität der durchgeführten Behandlung oder unkritische Anwendung von Außenseitermethoden haben an Häufigkeit zugenommen. Wenn auch die Kritik in der Regel nur einzelne Ärzte betraf, wurde meist verallgemeinert und die Sportmedizin als Fachdisziplin verantwortlich gemacht. Deshalb sieht sich die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin veranlaßt, zu dieser nach wie vor aktuellen Problematik
nach einer internen Expertendiskussion Stellung zu nehmen.
II. Häufig kritisierte medikamentöse Behandlungsformen
1. Substitution
Substitution bedeutet Ersatz von für den Körper unbedingt notwendigen Substanzen, die vom Körper selbst nicht synthetisiert werden können und deren ungenügende Zufuhr die sportliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Dazu gehören Wirkstoffe wie Vitamine, Elektrolyte und Spurenelemente sowie Nährstoffe. Substitution bei Leistungssportlern kann unter verschiedenen Umständen notwendig werden, sollte aber auf der Basis des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes erfolgen. Hohe Vitamindosen, die nicht selten das Vielfache des Normalbedarfs betragen, lassen sich rational nicht begründen. Substitution auf parenteralem Wege ist zu vermeiden, da ernsthafte Nebenwirkungen nicht auszuschließen sind. In der Regel ist eine orale Substitution möglich und ausreichend. In der Diskussion steht momentan der Ersatz körpereigener Substanzen wie Hormone; der derzeitige wissenschaftliche Kenntnisstand reicht nicht aus, um die Zufuhr dieser Substanzen als Substitution zu rechtfertigen.
2. Immunstimulanzien
…
3. Behandlung von Zell- und Organpräparaten (zytoplasmatische Therapie)
…
4. Medikamentöse Vorbeugung und Behandlung von Verletzungen und Schäden am Halte- und Bewegungsapparat bei Leistungssportlern
…
5. Doping, insbesondere Anabolika
Die zeitlich limitierte Gabe von Anabolika zum Wiederaufbau atrophierter Muskulatur nach Immobilisierung oder langdauernden Verletzungen stellt eine therapeutische Maßnahme dar und erfüllt nicht den Tatbestand des Dopings. Die Einnahme von anabolen Steroiden und/oder Testosteron von gesunden Sportlern ist nach den Dopingbestimmungen nicht erlaubt, wird aber von einem Teil der Sportler praktiziert. Diese Selbstmedikation beinhaltet eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung. Deshalb sind abschreckende Maßnahmen wie Kontrollen im Training notwendig. Andernfalls bliebe zum gesundheitlichen Schutz des Athleten nur die legalisierte Einnahme unter ärztlicher Kontrolle übrig.
III. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen
Die medikamentöse Behandlung des Sportlers hat nach den gleichen ärztlichen Grundsätzen wie jene des Patienten zu erfolgen, wobei im Einzelfall der Organismus des Leistungssportiers auf Arzneimittel anders als bei Normalpersonen reagieren kann. Bei prophylaktischer Gabe ist ein schärferer Begründungszwang notwendig, insbesondere, wenn mit Medikamenten abweichend vom angegebenen Anwendungsgebiet und außerhalb des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes behandelt wird. Allerdings sollte auch akzeptiert werden, daß im Einzelfall außergewöhnliche sportmedizinische Maßnahmen notwendig werden können, vorausgesetzt die Gesundheit wird nicht gefährdet. Prinzipiell gilt aber auch für den Sportler, so wenig wie möglich und so viel wie ärztlich vertretbar, medikamentös zu behandeln. Behauptungen über eine Notwendigkeit einer regelmäßigen Einnahme zahlreicher Tabletten oder regelmäßig durchgeführter Injektionen entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage. Erfolgreicher Hochleistungssport setzt nicht zwangsläufig eine permanente medikamentöse Unterstützung voraus. Polypragmasie macht die Behandlung unüberschaubar und gefährdet den Sportler.
>>> DGSP Medikamentöse Behandlung von Sportlern, Würzburg.pdf
2.) Erläuterungen und Ratschläge zur Stellungnahme des Deutschen Sportärztebundes „zur medikamentösen Behandlung von Sportlern“
Zitate aus einem Schreiben von Prof. Dr. med. H. Krahl, Sportmedizinisches Institut Essen e. V. . 1.7.1988:
… Im Folgenden haben wir versucht, zusätzliche Erläuterungen und Ratschläge zu geben, wobei Herr Herr Prof. Dr. Kindermann wesentliche Unterstützung geleistet hat.
Die Diskussion im Kreise der DLV-Ärzte hat gezeigt, daß über Indikationen und Therapieformen verschiedene Meinungen vertreten werden. Eine allgemein verbindliche Indikationen- und Medikamenten-Liste kann deshalb nicht empfohlen werden, andererseits sind Reglementierungen nur vom Gesetzgeber bzw. vom Bundesgesundheitsamt möglich.
Der Arzt wird sich in Zukunft bei medikamentöser Behandlung mehr und mehr gesetzlichen Vorschriften gegenüber sehen. Er sollte das zum Anlaß nehmen, wie bereits in unserem Athletenbrief vom 04.06.1987 angeregt, seine Medikamentephilosophie zu überprüfen, und andere Heilmethoden, wie etwa die physikalische Therapie, Krankengymnastik, manuelle Therapie, Akupunktur mehr und mehr in sein Therapie-Spektrum einzubeziehen. …
Ergänzungen:
Zu I:
Der deutsche Sportärztebund hat aus gegebener Veranlassung zur „medikamentösen Behandlung von Sportlern“ Stellung genommen. Die DLV-Ärzte begrüßen diese Stellungnahme. Sie sind sich aber darüber einig, daß in der Öffentlichkeit mehr als bisher darauf hingewiesen werden muß, daß medikamentöse Behandlung nur einen geringen Anteil sportmedizinischer Aufgaben darstellt. Diese Aufgaben beinhalten Maßnahmen der Verletzungsprophylaxe, der Verbesserung der Betreuung im Nachwuchsbereich, Kontaktverbesserung in Training und Wettkampf. Verbesserung der Regenerations- und Rehabilitationsmaßnahmen, Schaffung eines besseren Gesundheitsbewußtseins des Athleten.
Zu II, Abs. 1:
Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen darauf hin. daß die Substitution bestimmter Wirkstoffe, wie beispielsweise Elektrolyte und Mineralien in unterschiedlichen Belastungssituationen notwendig werden kann, und die sportliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Dem gegenüber lassen sich hohe Vitamindosen, die oft das Vielfache des Normalbedarfs betragen, rational nicht begründen. Die parenterale Substitution sollte die Ausnahme bleiben. Die Zufuhr bzw. Ersatz körpereigener Substanzen wie Hormone bedeutet ein Eingriff in das individuelle Regelsystem des einzelnen Athleten und kann zur Zeit wissenschaftlich nicht begründet werden.
Zu 2:
Die orale Gabe von insbesondere pflanzlichen Immunstimulanzien ist weit verbreitet, ihre Wirksamkeit aber zweifelhaft. Bei parentoraler Gabe müssen mögliche Risiken, insbesondere allergische Reaktlonen, berücksichtigt werden. Oft ist eine erhöhte Infektanfälligkeit die Folge von Trainingsfehlern, insbesondere bei Durchführung intensiver Trainingseinheiten mit ungenügender Regeneration. Deshalb kann eine Trainingsumstellung oft effektiver sein als die Gabe von Immunstimulantien mit fragwürdiger Wirkung.
…
Zu 5:
Wirkung und Nebenwirkungen von Anabolika werden von den anwesenden Ärzten unterschiedlich beurteilt. Eine ursprünglich zum Wohle des Sportlers eingeführte Doping-Regel kehrt sich ins Gegenteil, wenn eine immer größer werdende Anzahl von Athleten zur Selbstmedikation schreitet und sich damlt zweifellos einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung unterzieht. Der internationale Sport steht hier aus der Sicht der Medizin am Scheideweg: Entweder werden Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen wirksam ausgebaut oder man bekennt sich zur medizinisch kontrollierten Einnahme von Anabolika, um breiteren Schaden zu verhüten. Die derzeitige Praxis ist für Athlet, Trainer und Ärzte unerträglich.
3.) Pharmakologische Leistungsbeeinflussung im Sport
Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin (39/1988, S. 384)
Andreas Singler fragte 2011 in Zusammenhang mit dem Todesfall Birgit Dressel und der Rolle von Prof. Armin Klümper nach.
Auf Anfrage des Autors macht der 1999 in Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) umbenannte Sportärztebund geltend, dass es bei diesem in den DLV-Nachrichten 12/1988, 7, S. 13 veröffentlichten Text „Deutscher Sportärztebund zur medikamentösen Behandlung von Sportlern“ lediglich um eine Stellungnahme einer ad-hoc-Kommission gehandelt habe und nicht um eine offizielle Stellungnahme des DSÄB. Im Anschluss an die Veröffentlichung hätte eine von Wildor Hollmann angeregte und von Wilfried Kindermann geleitete Expertenrunde der Sektion Leistungssport des DSÄB „eine Klarstellung und eine Aussage gegen die missverständliche Verlautbarung der ad-hoc-Kommission“ ausgesprochen (Schreiben von Herbert Löllgen an den Autor vom 13.04.2011 (Mitverfasser D. Clasing, D. Schnell und W. Hollmann). Zudem hätten sich de Marées, Jeschke und Weicker in der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin (39/1988, S. 384) gegen den Wortlaut gewendet und festgehalten: „Die deutsche Sportmedizin steht uneingeschränkt hinter der Erklärung von Lissabon (Ethische Richtlinien für Ärzte in der Sportmedizin) und lehnt eindeutig jede Anabolikagabe bei gesunden und kranken Sportlern ab, auch eine Substitution mit diesen Substanzen, sie gilt ebenfalls als Doping.“
Die entsprechende Passage in der Zeitschrift für Sportmedizin von de Marées, Jeschke und Weicker lautet wie folgt:
Aus dem Institut für Sportwissenschaft (Lehrstuhl für Sportmedizin, Biomechanik/Bewegungslehre, Trainingswissenschaft: Univ.-Prof. Dr. H. de Marées) der Ruhruniversität Bochum, der Poliklinik für Präventive und Rehabilitative Sportmedizin (Direktor und Lehrstuhl für präventive und rehabilitative Sportmedizin: Univ.-Prof. Dr. Jeschke) der Technischen Universität München und der Abteilung Sport- und Leistungsmedizin (Ärztl. Direktor: Univ.-Prof. Dr. H. Weicker) der medizinischen Universitätsklinik und Poliklinik Heidelberg.
Pharmakologische Leistungsbeeinflussung im Sport
Absatz 4 der Lissabonner Deklaration
Im längsten, 4. Abschnitt der Deklaration wird der Sportmediziner aufgefordert, sich allen Methoden zu widersetzen, die nicht im Einklang mit der ärztlichen Ethik stehen und für den Sportler schädliche Folgen haben können. Hier ist insbesondere Doping als Versuch der Leistungssteigerung auf medikamentösem Wege gemeint. Vor allem der Einsatz anaboler Hormone mit der Absicht der Steigerung der Muskelkraft über das durch alleiniges Training erreichbare Maß hinaus. Gegenwärtig werden dazu nicht nur synthetische anabole Steroide, sondern auch erschwert nachweisbares reines Testosteron sowie das Hypophysenvorderlappenhormon Somatotropin als allgemeines Wachstumshormon und ebenfalls Releasing factors aus dem hypothalamischen Hormonsteuerzentren des ZNS eingesetzt. Diese in die hormonellen Regelkreise eingreifenden Substanzen haben teilweise erhebliche Nebenwirkungen und verlangen immer neue, zunehmend kostenintensive Maßnahmen im Bereich der Dopinganalytik.
Doplngkontrollen sind aber solange notwendig, wie edukative Maßnahmen, die schon im kindlichen Bereich nötig wären, in unserer medikamentenfreundlichen Zeit nicht oder nicht ausreichend wirksam werden. Im Gegenteil, diese Kontrollen müssen wohl auch auf den Trainingsbereich ausgedehnt werden, um effektiver wirksam zu sein. Zum Ausschluß von pharmakologischem und physikalischem Blutdoping sind wohl auch Blutuntersuchungen mit vorweggenommener schriftlicher Einwilligung des Athleten zumindest temporär notwendig. Dabei sollten sich kontrollierbare Überprüfungen stärker auch auf den betreuenden Personenkreis einschließlich der betreuenden Ärzte erstrecken. Bei Verfehlungen ist über entsprechende Standesgremien zunächst ein Ermahnungs- und Verwarnungssystem in Gang zu setzen, an dessen Ende im Wiederholungsfalle der Entzug der Berufserfaubnis stehen muß. Nur so ist offensichtiich der mangelhaften Akzeptanz der genetisch fixierten Leistungsgrenze im Sport als alleinigem Kriterium für den sportlichen Vergleich im Wettkampf beizukommen. Es gibt eben keine Indikation, einem gesunden Sporttreibenden anabole Steroide mit erheblichen Nebenwirkungen zu verordnen, deren kraftsteigernde Wirkung beim erwachsenen Manne aus der Sicht namhafter Endokrinoiogen zudem umstritten ist. Die Verordnung von Pharmaka an gesunde Leistungssport treibende Probanden zum Zwecke der Leistungssteigerung ist zutiefst unärztlich sowie unethisch und erfüllt angesichts möglicher Nebenwirkungen alle Kriterien einer strafbaren Handlung.
Besonders negativ ist der Versuch zu bewerten, pharmakologische Maßnahmen unter dem Begriff der notwendigen Substitution zu legalisieren. Der DSÄB ist gut beraten, die Substitutionsdefinition zu präzisieren und Substitution auf solche Stoffe zu beschränken, die in der Nahrung als niedermolekulare Bestandteile anzutreffen sind und die bei sportlicher Betätigung im Wege der Energiebereitstellung verstärkt benötigt werden. Sollten auf diesem Gebiet konträre wissenschaftliche Anschauungen bestehen, so sind diese nicht vor medizinischen Laien, z. B. bei Hearings im Bundestag, auszutragen, sondern im Kollegenkreise einer Klärung näherzubringen. Andernfalls sind die oben aufgeführten negativen Auswirkungen auf die Sportmedizin unvermeidlich und kaum kompensierbar. Die Deklaration von Lissabon verlangt letztendlich, den Athleten vor allem Druck von außen zu schützen, mit dem dieser zu solchen Betrugsmaßnahmen wIe Doping gezwungen werden könnte. Ob der Sportmediziner in seinem „somatischen“ Erscheinungsbild in dieser Zeit dazu in der Lage ist, muß bezweifelt werden. Trotzdem kann der bundesdeutschen Sportmedizin und ihren Repräsentanten nur Mut gemacht werden, den skizzierten Weg dieser ethischen Richtlinien zu gehen; er ist der mühsamere, auf längere Sicht der erfolgversprechendere Weg.
Für die der Sportmedizin und ihren ärztlichen Repräsentanten kritisch gegenüberstehenden Standesvertreter gilt es abschlieBend festzustellen, daß sich diese ethischen Richtlinien der Lissabonner Deklaration in voller Übereinstimmung mit den Kemaussagen im Gelöbnis der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer befinden. Sie legen als oberstes Gebot ärztlichen Handeins die Erhaltung ‚und Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten fest. Gleiches gilt für die sportmedizinisch-ärztliche Tätigkeit, die sich nie von wie auch immer gearteten sportlichen Leistungszielen bestimmen lassen darf, sondern allein von der Berufsaufgabe diktiert wird, für die Gesundheit und Gesunderhaltung des sporttreibenden Menschen in Training und Wettkampf Sorge zu tragen..“