1993 Rahmen-Richtlinien des Deutschen Sportbundes zur Bekämpfung des Dopings
Erstmals wurden vom DSB 1970 Rahmen-Richtlinien beschlossen, die im Laufe der Zeit aktualisiert wurden:
>>> 26.9.1970 in Mannheim
>>> 3. 12. 1977 in Frankfurt’M.
03.12.1988 in Mainz
14.12.1991 in Frankfurt’M
30.05.1992 in Rostock
15.05.1993 in Frankfur’M
30.11.1996 in Leipzig
13.12.1997 in Frankfurt/M
27.11.1999 in Frankfurt/M
>>> 01.12.2001 in Frankfurt/M
>>> 01.01.2003 in Frankfurt/M
1993 Präambel
Die im Deutschen Sportbund zusammengeschlossenen Turn· und Sportverbände verpflichten sich gemäß §§ 2, 3. 4 und 7 der Satzung des DSB die Verwendung von Doping-Substanzen im Sport zu verbieten und das Doping mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Mit diesem Ziel beschließen die Mitgliedsorganisationen des DSB diese Rahmen-Richtlinienals gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereich des Deutschen Sportbundes; weitergehende Bestimmungen internationaler Sportorganisationen werden hierdurch nicht berührt.
>>> 1993 Rahmenrichtlinien des DSB.pdf
Die Rahmenrichtlinien wurden dem >>> Antidoping-Bericht der Bundesregierung aus dem Jahr 1994 entnommen.