Kofink: Gedopt?…Erledigt! 2007

Hansjörg Kofink: Antidopingkampf und Sportgerichtsbarkeit
– eine Geschichte des Versagens

Der folgende Text von Hansjörg Kofink wurde im Juli 2007 vom Schwäbischen Tagblatt im Juli 2007 abgedruckt.

Gedopt? – Sanktioniert! – Erledigt

Einen Dopingfall stellt ein Sportfachverband fest, wenn ihn ein akkreditiertes Dopinglabor über eine positive Dopingprobe informiert, die bei der Analyse Stoffe enthielt, die auf der Verbotsliste der WADA stehen.

Doping kann nur festgestellt werden durch Dopingproben oder Geständnisse. Das bedeutet: Von über 95% der Sporttreibenden wird es keinen positiven Dopingbefund geben, denn sie werden nie kontrolliert. Theoretisch unterliegen jedoch alle Sportler über ihren Fachverband den Regelungen der (WADA).

doping-archiv.de: die Geburt der WADA

Die 1999 in Lausanne gegründete WORLD ANTI-DOPING AGENCY (WADA) zentralisiert die Anti-Doping-Maßnahmen weltweit, die zuvor von nationalen Organisationen und dem Internationalen Olympischen Comité (IOC) oft unzureichend und mit wenig Nachdruck und Erfolg wahrgenommen wurden. Zudem war das IOC in zahlreiche Dopingskandale der Vergangenheit selbst verwickelt.

2003 wurde in Kopenhagen der Welt-Anti-Doping-Code angenommen; über die UNESCO Antidoping Konvention und die des Europarates bekennen sich die Staaten zu den Grundaussagen des WADA Codes.

ungenügend: der Blick auf den einzelnen Sportler

Ziel der Dopingkontrollen ist der einzelne Wettkämpfer und Sanktionen treffen nur ihn. Dopingprobe und „strict liability“ – eine Art Beweislastumkehr, die dem positiv Getesteten die Schuld zuschreibt, ohne Ansehen, wie es zu diesem Ergebnis gekommen ist – sind die entscheidenden Instrumente der so genannten Sportgerichtsbarkeit, und sie richten sich immer gegen einen Einzelnen.

Damit ist die Sportgerichtsbarkeit per se nicht geeignet, ‚Netzwerke des Dopings’ aufzuspüren. Sie stellt den Tatbestand des Dopingvergehens fest, an kausalen Zusammenhängen dazu ist sie bisher nicht interessiert gewesen.

Für die Dopingfälle im 21. Jahrhundert scheint das aber nicht mehr auszureichen, falls es das je zuvor getan hat!

Beispiel ÖSV und IOC, Salt Lake City 2002 und Turin 2006

Das IOC belegte 2007 den Österreichischen Skiverband (ÖSV) mit der bisher gewaltigsten Doping-Sanktion, die sechs Aktiven und 13 Funktionären lebenslang eine Akkreditierung für Olympia verweigert.

Sanktioniert hat das IOC die Vorgänge bei den Olympischen Winterspielen in Turin 2006. Die Untersuchungen führte die Staatsanwaltschaft Turin, angeblich auf Veranlassung des IOC. Anstelle positiver Dopingproben waren benutzte medizinische Geräte Beweisstücke, die bei mehreren Polizeiaktionen in den Unterkünften der ÖSV-Mannschaft beschlagnahmt worden waren. Dieses Vorgehen und der Zugriff auf das Umfeld der Aktiven war neu für Olympische Spiele und nur mit Hilfe der italienischen Polizei und auf der Grundlage eben der Gesetze möglich, die vom IOC noch im Vorfeld von Turin heftig kritisiert worden waren.

Das zeigte auch die Reaktion des zuständigen Teamarztes im ÖSV, des 66jährigen Ehrenpräsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Sportmedizin, Peter Baumgartl, der bereits 2002 vom IOC wegen der so genannten „Blutbeutel-Affäre“ von Salt Lake City streng verwarnt worden war. In der österreichischen Presse war er so zu vernehmen:

Er selbst habe bei den Winterspielen 2006 nicht in den Quartieren der Langläufer und Biathleten gewohnt.

„Es gefällt mir nicht, dass sie hinter meinem Rücken und gegen meine Anweisungen Infusionsbesteck gehabt haben. Das verurteile ich, auch wenn es kein Doping sein muss. Aber es ist sicher nicht Aufgabe des Arztes, Kindermädchen zu spielen und in den Nachtkasterln zu stöbern“, erklärte Baumgartl und fragte in Richtung IOC: „Sind jemals bei Dopingfällen wie bei Johann Mühlegg oder russischen Langläuferinnen Ärzte beschuldigt worden?“

Der verantwortliche Olympiaarzt der verdächtigten Athleten sieht nur diese im Verdacht, so wie es bisher üblich und er es gewohnt war.

Beispiel Festina-Affaire 1998

doping-archiv.de: die Festina-Affaire

Auch das Erdbeben im Profiradsport, das 1998 mit dem Festina-Skandal begann, über die Operación Puerto 2006 bis zu den „epochalen“ Geständnissen 2007 – dem augenblicklichen Höhepunkt – ist nicht durch positive Dopingkontrollen ausgelöst worden. Die Dopingkontrollen vor der Tour 2007 – alle negativ – waren nur für die Galerie.

1998 erstmals Polizei im Peloton, zum Verhör abgeführte Fahrer, zwei ausgeschlossene und die Flucht aller spanischen Mannschaften aus Frankreich, das war das Bild der bis dahin größten Skandal-Tour, bevor diese am Ende von Marco Pantani gewonnen wurde.

Dann 2006 erdrückende Indizien aus Kühlschränken eines spanischen Gynäkologen, codierte Blutbeutel von einer Vielzahl von Personen, bezahlte Rechnungen über ansehnliche Beträge, abgehörte Gespräche und verdeckt aufgenommene „Besucher“, aber keine Dopingkontrollen und erst ein Geständnis (Jaksche 2007) haben die Sportgerichtsbarkeit heftig aus dem Tritt gebracht und damit jede weitere Aufarbeitung verhindert.

2007, das Jahr der „epochalen Geständnisse“ natürlich nur zu den 90er Jahren, Jaksche ausgenommen. Die Sportgerichtsbarkeit liegt in Agonie, und die meisten Profis fahren wieder!

Der Fall Springstein: Eine sportethische Herausforderung

Die Sportgerichtsbarkeit hat gegenüber den kriminellen Netzwerken, die hinter modernem Doping im Hochleistungssport agieren, keine Chance. Eine solche besteht nur, wenn die Kooperation mit der öffentlichen Strafverfolgung ohne Wenn und Aber gesucht und praktiziert wird. Dabei muss geklärt werden, ob professioneller Sport überhaupt noch unter die Sportgerichtsbarkeit fallen kann. Sportethische Überlegungen weisen längst in eine andere Richtung

Ein besonders drastisches, ja tragisches Beispiel liefert der folgende „Dopingfall“ aus dem Jahre 2004/5, der einen Platz im sportethischen Lesebuch beanspruchen dürfte, wäre er im Endergebnis erfolgreicher.

Eine 16jährige Kaderathletin hat mit Mut und ihrem Verständnis von Sport im Herbst 2004 ihren DLV-Trainer, Thomas Springstein, – Trainer des Jahres im DLV 2002 – vor Gericht gebracht. Das verurteilte ihn im Frühjahr 2006 wegen Weitergabe des Testosteronproduktes Andriol im Trainingslager in Zinnowitz an die damals 16Jährige zu 16 Monaten Haft auf Bewährung.

Der Trainer werde lediglich für diese einzige Tat belangt, so der Vertreter der Anklage. „Aber das ist die absolute Spitze eines Eisberges”, …. „Der Angeklagte ist im wahrsten Sinne des Wortes als Dopingmitteldealer aufgetreten, und zwar über einen längeren Zeitraum.”

>>> doping-archiv.de: Portrait:
Trainer Thomas Springstein, einschließlich ‚Krabbe-Affairen‘

Thomas Springstein war mehrfach ins Gehege der Sportgerichtsbarkeit geraten: 1992 gaben seine drei Sprinterinnen manipulierte, weil identische Dopingproben ab; und im gleichen Jahr deckten weitere Dopingproben die Verwendung des Kälbermastmittel Clenbuterol auf, eine Premiere in der Branche, es stand noch nicht einmal auf der Dopingliste. Katrin Krabbe und Grit Breuer erhielten mehrjährige Sperren. Springstein entzog sich einer Sperre durch Vereinsaustritt. Außerdem war er im Berliner Minderjährigen-Doping-Prozess 1998 von einer Zeugin beschuldigt worden, ihr in den Jahren 1985-88 die „blauen Oral-Turinabol“ verabreicht zu haben.

Der Versuch des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) – im Nachschlag sozusagen – aus der Aktenlage des Magdeburger Prozesses (2006) sowie des Berliner Minderjährigen-Prozesses (1998) in einem Sportrechtsverfahren gegen verschiedene Personen weitere Sachverhalte zu klären, eben das, was unter der „ Spitze des Eisberges“ zu finden sei, scheiterte im Januar 2007 kläglich. „Wir können die Sachverhalte auf Grund der jetzigen Sportrechtslage nicht abschließend aufklären“, sagte DLV-Präsident Clemens Prokop, – und Prokop ist als Richter Fachmann – „weil wir niemanden zwingen können, als Zeuge bei uns auszusagen.“

Versagen der Sportgerichtsbarkeit

Resümee: Die Sportgerichtsbarkeit ist untauglich, wenn sie sich nicht auf positive Probenfunde oder Geständnisse stützen kann – dann nutzt nicht einmal eine sportkriminelle Aktenlage.

Kann sich in dieser Situation die Sportgerichtsbarkeit die Hilfe aussuchen, die ihr zur Dopingbekämpfung angeboten wird?

der Fall Paffrath

doping-archiv.de:
Jörg Paffraths Doping-Geschichte

Der folgende Fall belegt, wie sich die Sportgerichtsbarkeit zum Komplizen der Dopingszene gemacht hat.

Der wenig bekannte deutsche Radprofi, Jörg Paffrath, an den die FAZ vor sechs Wochen zurecht erinnerte, wurde 1996 am Ende seiner Karriere erstmals positiv getestet und dafür sechs Monate gesperrt. Doch dann geschah das für die Szene Unfassbare: Paffrath bekannte sich 1997 in einem Spiegel-Artikel zu seiner vierjährigen Doping-Karriere in allen Einzelheiten. Er hatte genug, wollte aussteigen, aufrütteln und warnen.

Der Bund Deutscher Radfahrer sperrte ihn daraufhin lebenslang u.a. mit folgender Begründung:

„Strafverschärfend war hier zu berücksichtigen, dass der betroffene Sportler durch sein Verhalten nicht nur dem Ansehen des BDR schweren Schaden zugefügt hat. Es war auch zu berücksichtigen, dass bei dem radsportlichen Nachwuchs der Eindruck entsteht, dass nur mit Hilfe leistungssteigernder Medikamente ein Wettkampferfolg erzielt werden könne.“

Ein historisches Dokument der Sportgerichtsbarkeit, das zum Himmel schreit!

Paffraths erstes Gnadengesuch wurde 2001 ohne Begründung abgelehnt. 2003 wurde er begnadigt, allerdings erst, als er öffentlich erklärte, es täte ihm Leid, dass „durch seine Aussagen damals der Eindruck entstanden sei, Doping sei im Radsport gang und gäbe und werde toleriert.“

Anabolika-Bekämpfung

Dieses verheerende Bild der Dopingbekämpfung durch den Sport selbst verstärkt ein knapper Blick auf die Anabolika-Bekämpfung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Anabolika-Doping gibt es seit Mitte der fünfziger Jahre. Bereits 1960 in Rom vertrauten US-Athleten diesen Mitteln. Die Spiele von Mexiko und München werden heute auch in seriöser Literatur als ‚Anabolikaspiele’ bezeichnet, weil die Anwendung anaboler Steroide Allgemeingut war, auch bei Frauen.

Parry O’Brien, der legendäre amerikanische Kugelstoßer, nach dem die bis heute übliche Technik benannt ist, bekannte Ende der 60er Jahre, dass er und seine Kollegen Hal Connolly (Hammer) und Rink Babka (Diskus) sich für Tokio (1964) mit Anabolika – damals noch nicht verboten – präpariert hatten. Und er warnte damals schon dezidiert vor Schäden an Leber, Nieren und Prostata durch Anabolika.

Die IAAF setzte 1970 die anabolen Steroide auf die Doping-Liste trotz fehlender Nachweismöglichkeit. In München 1972 wurden die Mannschaften mündlich informiert, dass anabole Steroide zu den Dopingmitteln zählen, ohne dass das Konsequenzen hatte.

Erste Kontrollen gab es bei den LA-Europameisterschaften in Rom 1974. Auch diese Kontrollen hatten noch keine Konsequenzen, obwohl die betroffenen Verbände über positive Tests informiert wurden.

Das IOC setzte 1974 die anabolen Steroide auf die Dopingliste und ordnete für die Spiele in Montreal (1976) erstmals Kontrollen an.

Die „Kolbe-Spritze“ und das Projekt der „aufgeblasenen Därme“ waren sportmedizinische Höhepunkte der Spiele von Montreal aus deutscher Sicht. Die danach einsetzende öffentliche Diskussion auf allen medialen Kanälen schwemmten Anklagen, Bekenntnisse, Vorwürfe und Geständnisse über Doping im Olympischen Sport in die Öffentlichkeit, wie das die Bundesrepublik weder zuvor und noch je danach wieder erlebt hat. Sportfunktionäre, Sportmediziner, Trainer und Sportpolitik feilschten – Stichwort Substitution – wie viel und unter welcher Aufsicht Anabolikakuren möglich seien. Der Spitzensport war ja ein Schlachtfeld der OST-WEST-Auseinandersetzung, eine sportpolitische Angelegenheit von hoher Brisanz.

das elfte Gebot: Du sollst dich nicht erwischen lassen

Für die betroffene Athletenschaft war es irritierend, frustrierend und letztlich total desillusionierend, wie sich inbesondere die führende Sportärzteschaft in Pro- und Contra-Lager spalteten. Die Auswahl der jeweiligen Sportärzte für Olympia zeigten allen Athletinnen und Athleten klar, wohin die Reise ging, denn das Verbot der anabolen Steroide durch den Sport blieb natürlich unangetastet. So galt Ende der 70er Jahre das elfte Gebot: Du sollst dich nicht erwischen lassen.

Die OS in Moskau (1980) und Los Angeles (1984), jeweils von der Gegenseite boykottiert, haben in der Geschichte der Dopingbekämpfung einen besonders makabren Stellenwert, der sich in umfangreicher kritischer Literatur niedergeschlagen hat. Dass die Moskauer Spiele laut IOC die einzigen ohne positive Dopingprobe waren, ist ein Markenzeichen erfolgreicher Dopingbekämpfung durch das IOC!

Tragisch und für einen sauberen Hochleistungssport in Deutschland fatal war die Haltung des obersten Sportfunktionärs dieser Tage, Willi Daume. Er beschwor den dopingfreien Sport, stellte sich aber nicht den aktuellen Problemen. Seine öffentliche Beschimpfung der Dopinganklägerin, Brigitte Berendonk, als „alternde Diva“ machten auch seine unzähligen Bekenntnisse zur Olympischen Idee nicht wett.

Das Fanal des deutschen Sports datiert vom 10. April 1987: Knapp 27jährig starb die Siebenkämpferin Birgit Dressel qualvoll in der Mainzer Universitätsklinik, vollgepumpt mit über 100 Medikamenten darunter auch Anabolika. Die über einjährigen staatsanwaltlichen Untersuchungen – Dokumente des Schreckens, wie sie der Spiegel bezeichnete – förderten keine schuldhaften Verwicklungen zu Tage weder der beteiligten Mediziner noch des Verbands oder der Trainer. Auch eine Überprüfung der Leistungen der Krankenkassen blieb ohne Ergebnis.

Der Schock war tief, aber kurz. Erst der erwischte Olympiasieger Ben Johnson in Seoul 1988 und zwei Jahre später die Aufdeckung des DDR-Staatsplanthemas 14.25 machten Doping und den Hochleistungssport wieder zum Thema wie zuletzt 1977.

die medikamentöse Aufrüstung in den 90er Jahren

Die 90er Jahre zeichneten sich insbesondere durch Profisport bei Olympia und eine gewaltige medikamentöse Aufrüstung aus. In Italien und in Frankreich wird Epo-Doping aufgedeckt und staatliche Dopinggesetze erlassen.

Es waren Privatpersonen und nicht die Sportgerichtsbarkeit, die jene großen Erfolge der Dopingbekämpfung schafften, auf denen die gesamte Dopingbekämpfung von heute fußt.

Brigitte Berendonk und ihr Ehemann Prof. Werner Franke deckten 1990/91 das Staatsdoping der DDR auf. Das bis ins Detail ausgefeilte System von der Talentsuche, der Delegierung an die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS), die lückenlose Trainingsplanung und Überwachung und der Einsatz „unterstützender Mittel“ (u. M.) – ein zynischer Euphemismus für Anabolikadoping – machten aus der DDR die größte Sportnation der Welt mit nur 2 positiven Dopingproben in 25 Jahren.

Dem ehemaligen italienischen Leichtathletik-Nationaltrainer Alessandro Donati gelang in den 80er und 90er Jahren im Kampf gegen EPO den führenden Sportmediziner Prof. Conconi und das italienische olympische Komitee (CONI), das die Dopingbekämpfung in Italien unter sich hatte, als Verteilerzentrale von EPO an italienische Ausdauerathleten zu entlarven.

Heute ist Sandro Donati der weltweit bekannteste Antidoping Experte. Auf ihn gehen die Dopinggesetze Italiens und Frankreichs zurück. Sein im März dieses Jahres erschienener Donati Report on Trafficking für die WADA, ein über einhundert Seiten starker Bericht über Handel und Verbreitung von Dopingmitteln ist ein Horrordokument. Er ist im Internet frei verfügbar – eine Lektüre für Eltern, Lehrer, Übungsleiter und Politiker.

was zu tun ist

Auch für Donati liegt das große Zukunftsproblem des Dopings nicht im Spitzensport. Schon heute ist der völlig unkontrollierte Verbrauch von anabolen Steroiden, EPO, Wachstumshormonen u.a.m. außerhalb des organisierten Sports höher, und er steigt rascher. Einstieg sind Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die überall zu haben sind.

Der Handel mit Dopingmitteln muss genau so verfolgt werden wie der Drogenhandel. Allein das könnte dieses kriminelle Geschäft, das weltweit Milliarden umsetzt, zumindest einengen. Die Folgen von Doping entsprechen denen des Drogenkonsums: Abhängigkeit – Krankheit – Tod!

Prävention – wie geht man gegen das Lernen von Doping vor – ist in Deutschland im Gegensatz zu Italien und Frankreich bisher unbekannt.

Ohne Polizeiaktionen und Gerichtsverfahren, so Donati nach seiner Anhörung im Sportausschuss des Bundestages, „würde uns der Sport immer noch das Märchen erzählen, dass Doping ein marginales Problem ohne größere Bedeutung ist“.