2013 Kofink: Briefe an Fraktionsvorsitzende mit Fragen zur Doping-Opfer-Hilfe, Zielvereinbarungen u.m.
– Briefwechsel
Am 20.2.2013 reichte die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen einen Antrag auf Rente für schwerstgeschädigte Dopingopfer zur Abstimmung im Bundestag ein. Der Antrag wurde am 16. Mai im Bundestag zum ersten Mal behandelt und in die Ausschüsse verwiesen. Eine ausführliche Diskussion fand nicht statt. Lediglich Viola von Cramon redete vor dem Plenum, die anderen Fraktionen ließen Ihre Redebeiträge zu Protokoll geben.
– Rente für Dopingopfer in der DDR, Antrag für den Bundestag 20.2.2013 von Bündnis90/Die Grünen
– Rede Cramon, Bündnis90/Die Grünen
– zu Protokoll gegebene Reden der anderen Parteien
Hansjörg Kofink nahm diese Stellungnahmen, die nicht stattgefundene offene Diskussion, zum Anlass, sich an die Fraktionsvorsitzenden zu wenden und forderte sich endlich den angesprochenen Problemen offen unnd verantwortungsvoll zu stellen.
27.5.2013 Briefe an die Frationsvorsitzenden
An den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Herrn Volker Kauder *
An den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion Herrn Dr. Frank-Walter Steinmeier
An den Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion Herrn Rainer Brüderle
An den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Die Linke Herrn Dr. Gregor Gysi *
An die Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Frau Renate Künast, Herrn Jürgen Trittin
Betr. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen – Drucksache 17/12393
Rente für Dopingopfer in der DDR
Rottenburg, 27. Mai 2013
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
mit gleicher Post habe ich Ihre Kollegin, Frau Viola von Cramon, dazu beglückwünscht, dass sie als einziges Mitglied des Bundestages in der Aussprache zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rente für Dopingopfer in der DDR – Drucksache 17/12393 – öffentlich Stellung genommen hat.
Es ist sehr selten, dass der Spitzensport, insbesondere seine dunklen Seiten, im Bundestag zur Sprache kommt, da der Sport in Deutschland nicht staatlich sondern souverän ist. Deshalb wurden Dopingopfer der Bundesrepublik (nicht nur die der DDR), noch nie im Deutschen Bundestag thematisiert.
Es war die Aufarbeitung von Unrecht im staatlichen Sport der ehemaligen DDR, die schon vor über 20 Jahren in der 173. Sitzung des Deutschen Bundestages mit allerdings bedeutend mehr Rednern begonnen wurde.
Die Vereinigung des Sports, insbesondere des Spitzensports und seines Führungspersonals – in der DDR staatlich, in der BRD souverän – haben die Probleme geschaffen, die heute noch nach über 20 Jahren Sport und Politik belasten.
Im vergangenen Jahr scheiterte, wie Sie wissen, der Halb-Millionen-Forschungsauftrag „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“. Die zugesicherte Weiterführung ist bis heute nicht erfolgt.
Die Olympischen Spiele in London, der sportliche Höhepunkt des Jahres, wurden mit einer deutschen Affäre belastet, die noch immer nicht abgeschlossen ist. Die UV-Behandlung von Blut am Olympia-Stützpunkt Erfurt wird jetzt in letzter Instanz am Internationalen Sportgerichtshof (CAS) mit großer Diskretion verhandelt. Das Ergebnis – und das ist sicher – wird sportpolitisch Schäden hinterlassen.
Dass sich in dieser Sache, wie auch in der seit Jahren andauernden Affäre der Freiburger Sportmedizin, Staatsanwaltschaften und Sportgerichtsbarkeit bizarre Auseinandersetzungen liefern, irritiert die Öffentlichkeit und schadet allen Beteiligten.
Die Erfurter Staatsanwaltschaft stellte im vergangenen Jahr das laufende Verfahren gegen den verantwortlichen Arzt ein, da eine Verurteilung nicht zu erwarten sei,merkte aber an, „Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei der vom Beschuldigten vorgenommenen UV-Bestrahlung um einen objektiven Verstoß (gegen den Wada-Kodex) und damit um eine verbotene Methode.“
Fast zur gleichen Zeit stellte die Freiburger Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die beiden früheren Mannschaftsärzte des Radrennstalls Team Telekom ein, weil sich kein hinreichender Verdacht konkreter Verstöße gegen Strafbestimmungen ergeben habe.Doch Jahre zuvor hatten einige der betroffenen Fahrer Doping zugegeben, zum Teil wurden sie sportrechtlich belangt.
Wenn Sportrecht und öffentliches Recht nebeneinander, ja gegeneinander agieren, sollte das den politischen Repräsentanten der Bundesrepublik nicht gleichgültig sein, vor allem wenn der DOSB-Präsident und Kandidat für die IOC-Präsidentschaft dieser Tage für die Olympischen Spiele 2016 von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich unmissverständlich höhere finanzielle Zuwendungen einfordert.
Damit ist das schwierige Zusammenspiel von Spitzensport und Staat angesprochen. Wenn die von beiden Seiten geheim gehaltene staatliche Förderung des Spitzensports erst durch Klagen – Sportförderung ohne Transparenz -von Journalisten etwas gelüftet wird, sind Vorwürfe ernst zu nehmen, die sogar einen Rückzug des Staates aus der finanziellen Förderung des Spitzensports als plausibel ansehen.
Das ist eine der Folgerungen, die Professor Dr. Arthur Kreuzer (1) von der Universität Gießen in seinem bemerkenswerten Artikel ‚Doping und Strafrecht‘ vor wenigen Tagen zog.
Bleibt zum Schluss noch der Blick auf die Betroffenen, die Spitzenathlet(inn)en von heute und gestern.
Im Februar 2013 gestand der Kugelstoß-Olympiasieger von 1976, Udo Beyer, erstmals ein, gedopt zu haben. Unrechtsbewusstsein zeigt er auch heute noch nicht, denn‚so äußerte er sich in dem Film ‚Einzelkämpfer‘ „der Zweite ist ja der erste Verlierer“ (2).
Seine beiden Disziplinkolleginnen, die inzwischen 37jährige Kugelstoß-Europameisterin Nadine Kleinert forderte dieser Tage für überführte Dopingsünder schon beim ersten Vergehen eine lebenslange Sperre.eine Forderung, die aus Athletenkreisen schon lange zu hören ist. Auch die amtierende Halleneuropameisterin Christina Schwanitz bekräftigte das wenig später. Die 27jährige Bundeswehrangehörige hatte noch im März in der DLF-Diskussion ‚Druck, Doping, Depressionen‘ mit der Aussage aufhorchen lassen, das sie ihr Tun als eine Verteidigung Deutschlands ansehe, als eine Art Krieg führen auf sportlicher Ebene.
Im März dieses Jahres gab der Präsident des russischen LeichtathletikverbandesValentin Balachnitschew – seit 22 Jahren im Amt – ein bemerkenswertes Interview. Auf die Frage nach Gründen für Doping in Russland sagte er:
Gesellschaftliche. Es gibt ein niedriges Niveau von Moral und Bildung. Und es gibt hohe finanzielle Anreize. Die Mittel sind leicht zu besorgen. Das ist doch nicht nur in meinem Land ein Problem, dass alle Leute von Fairplay reden und sich nicht daran halten. Wir müssen Athleten zu Fairplay erziehen. Wir müssen die Moral des Sports ändern. Was bedeutet Fairplay? Es ist nur ein Image. Welches ist die Philosophie des existierenden Sports? Geld, Geld, Geld, Geld! Wir drängen die Athleten, wir drängen die Trainer, so etwas zu tun. Wir müssen da rauskommen. Wir brauchen eine Moral im Sport. (3)
Jede Diskussion über Doping wird durch den Tod ehemaliger Spitzenathlet(inn)en beendet.
Hartmut Briesenick, vielfacher DDR-Meister, mehrfacher Europameister im Kugelstoßen starb am 8. März diese Jahres, wenige Tage vor seinem 64. Geburtstag.
Helga Arendt, Hallenweltmeisterin 1989 über 400m, Hallen-Weltrekordlerin über 4-mal-200-Meter mit einer Staffel des SC Eintracht Hamm (Helga Arendt, Silke-Beate Knoll, Mechthild Kluth, Gisela Kinzel) mit 1:32,55 min und zwölffache deutsche Meisterin, starb am 11. Mai 2003 mit 48 Jahren. (4)
Auch wenn es aus medizinischer und juristischer Sicht nie belastbare Beweise geben wird, die den Zusammenhang von Spitzensport, Doping und frühem Tod beweisen werden – wer will sie denn schon – diese ‚Rekorde‘ bleiben für immer und ewig.
Es gibt eine große Nähe zwischen erfolgreichen Spitzensportlern, ihren Funktionären und der Politik, denn der Glanz dient allen.
Deshalb darf es nicht sein, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Beiträge zur dunklen Seite des Spitzensports bei einer Bundestagsdebatte wie der vom 16. Mai 2013 geräuschlos zu Protokoll geben.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Kofink
Hansjörg Kofink Lenaustraße 8, 72108 Rottenburg
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(1) Kreuzer, Doping und Strafrecht, FAZ 17.5.2013
(2) Beyer ‚Ich wusste über alles Bescheid, Tagesspiegel 16.2.13
(3) Russlands Leichtathletik Chef ‚Geld Geld Geld Geld‘, FAZ 05.03.2013
(4) „Extrem viel reingepumpt“, Der Spiegel 49/ 1990
Doping-Opfer-Rente: Brief an Viola von Cramon
Frau Bundestagsabgeordnete Viola von Cramon-Taubadel Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Deutscher Bundestag
Berlin
Rottenburg, 26. Mai 2013
Sehr geehrte Frau von Cramon,
für Ihre Entscheidung den Antrag Ihrer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rente für Dopingopfer in der DDR als einziges Mitglied des Bundestagsmündlich zu begründen, möchte ich Ihnen ausdrücklich danken.
Die Rechtsnachfolge der DDR erforderte die Aufarbeitung des Staatsplans 14.25 der DDR, wie das schon am 31. Mai 2001, allerdings mit bedeutend mehr Debattenredner, in der 173. Sitzung des Deutschen Bundestages begonnen wurde.
Demgegenüber stand noch nie die Frage nach Dopingopfern aus der Bundesrepublik im Deutschen Bundestag zur Debatte. Denn das Rechtsverhältnis zwischen Sport und Staat ist in der Bundesrepublik von Anbeginn an anders gewesen: Die Sportorganisation war und ist autonom, sie braucht keiner staatlichen Weisung zu folgen.
Das gilt, obwohl es neben der staatlichen bona-fide-Alimentierung des Sports auch streng vertrauliche Vereinbarungen gibt – Zielvereinbarungen – zur Finanzierung des Spitzensports, deren Offenlegung erst vor etwa einem Jahr auf dem Klagewege durch Journalisten erzwungen wurde.
Seit langem gelten diese offensichtlich erfolgsabhängigen Zahlungen (Medaillenränge und Endkampfchance) (1) neben anderem als Ursache des Leistungsdrucks, der sich auf Athletenebene als eine der Ursachen für Dopingmissbrauch niedergeschlagen hat.
Für die Zeit des ‚Kalten Krieges‘ ist das unbestritten; erst in diesen Tagen hat wieder ein Todesfall die Doping-Situation im Westen, im ‚freien Sport‘ der Bundesrepublik in die Öffentlichkeit gebracht (2), die seit über 40 Jahren Insidern im Sport und der Politik bekannt ist und die bei der Vereinigung des Sports von Ost und West eine unheilvolle Rolle gespielt hat.
Wie Sie wissen, ist im November letzten Jahres der Halb-Millionen-Forschungsauftrag „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ gescheitert. Die zugesicherte Weiterführung ist bis heute nicht erfolgt.
Dazu kommen diametral gegensätzliche Entscheidungen von Sportrecht und Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr in Erfurt und in Freiburg/Breisgau, die Sportler und Öffentlichkeit verunsichert und den Glauben an eine Dopingaufklärung tief erschüttert haben. Die anstehende Entscheidung des CAS in Sachen OSP Erfurt, vor der Öffentlichkeit weitestgehend abgeschottet, wird noch in diesem Jahr der Wahlen – IOC, DOSB und Bundestag – für weitere Diskussionen sorgen.
Das sind die Gründe, weshalb ich glaube, dass eine breite offene Diskussion über Doping in Deutschland im Bundestag dringend vonnöten wäre.
Glaubwürdige Politik zu Doping im Spitzensport kann sich nicht durch Sommer- und Wintermärchen definieren. Auch hier gibt es eine „Vorbildwirkung“, wie heute schon die wenigen Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Blick auf ihre Erkenntnisse im Breiten- und Freizeitsport nachweisen.
Ich möchte Ihnen nochmals für Ihr Engagement danken. Ich sehe mich dazu legitimiert als verantwortlicher DLV-Trainer Kugelstoßen Frauen während der OS in München 1972 und als Präsident des Deutschen Sportlehrerverbandes (1989 – 1999) während der Wiedervereinigung.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Kofink
Lenaustraße 8
72108 Rottenburg
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(1) Kreuzer ‚Doping und Strafrecht‘, FAZ 17.5.2013
(2) „Extrem viel reingepumpt“, Der Spiegel 49/ 1990
* Antwortschreiben
Klaus Riegert, CDU/CSU
Für die CSU/CDU antwortete Klaus Riegert MdB, Vorsitzender der Arbeitsgruppe
Sport und Ehrenamt am 5.7.2013. Zitate:
„Die von Ihnen angesprochene Debatte zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde nach Vereinbarung der Mehrheit der Fraktionen aufgrund des späten Zeitpunktes zu Protokoll gegeben. Dies ist ein gängiges parlamentarisches Verfahren, da gerade zum Ende einer Legislaturperiode die Tagesordnung im Plenum meist weit über die gängigen Zeitspannen reichen. Dem formalen Aufbau der Tagesordnungen nach müssten die letzten Debattenpunkte um vier Uhr morgens enden. Aus diesem Grund werden Debatten zu Protokoll gegeben, was den Stellenwert des Diskussionsgegenstandes nicht mindert. …
Der von Ihnen vorgebrachten Annahme, der Deutsche Bundestag beschäftige sich zu wenig mit Dopingfragen, muss ich hier deutlich begegnen. Nach einer thematischen Aufstellung aller Themen des Sportausschusses zeigt sich, dass sich die parlamentarische Arbeit in der 17. Wahlperiode hierauf sogar mehrDie von Ihnen angesprochene, durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft geförderte Studie wurde in ihren Teilberichten bereits im Sportausschuss vorgestellt. Eine zeitnahe Veröffentlichung hat sich aufgrund von datenschutzrechtlicher Bestimmungen und möglicher Klagen gegen die Wissenschaftler verzögert.
…
Sicherlich ist Ihnen im „Fall Erfurt“ bekannt, dass der Olympiastützpunkt (OSP) in Erfurt sich bereits 2005 bei der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) sowie der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) nach der Rechtmäßigkeit des zweifelhaften Verfahrens erkundigt und hierauf bis Ende 2011 keine klare Antwort erhalten hat. Ein Fehlverhalten allein bei den Sportlerinnen und Sportlern sowie beim OSP Erfurt zu sehen, halte ich dahingehend für sehr fragwürdig. Es wurde festgestellt, dass die zweifelhafte Methode der Alternativmedizin (nachweislich nicht leistungsseigernd) erst seit 2011 eindeutig verboten ist. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) wird in der nächsten Zeit zu einemabschließenden Ergebnis kommen.
…
In Bezug zu einer inhaltlichen Kritik der Initiative der Fraktion Bündnis 90/. … Der Antrag impliziert weiterhin eine Ungleichbehandlung der angesprochenen Personenkreise und ignoriert zudem juristische und medizinische Hürden. So kann eine Eingrenzung des Personenkreises auf damals minderjährige Sportlerinnen und Sportler der DDR (Zeitpunkt der Dopingmitteleinnahme) im Nachgang nicht abgrenzungsfrei nachgehalten werden. Ein medizinischer, wie auch juristischer Nachweis ist überdies kaum anzuführen. Zudem werden die damals gerade volljährigen Athletinnen und Athleten prinzipiell ausgeklammert. Ferner spart der Antrag die Frage aus, wie die unter Einverständnis bzw. wissentlich dopenden Sportler/- innen der DDR hierunter zu fassen sind. Die Festlegung der Rente in Höhe von mindestens 200 Euro wird in dem Antrag nicht begründet und ist damit willkürlich gesetzt. Eine Rente als Entschädigung wird von Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als ein nicht angemessenes sozialpolitisches Instrument in diesemKontext angesehen.
…
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt auch weiterhin das Stakeholder-Modell der NADA, das vom Sport, Bund, Länder und Wirtschaft getragen wird. Gemessen an den finanziellen Leistungen zum Stiftungskapital und zum Geschäftsbetrieb ist in der Vergangenheit allein der Bund seiner Verantwortung nachgekommen. So stammen 11Mio. Euro des ca. 13 Mio. Euro umfassenden Stiftungskapitals der NADA aus Bundesmitteln. D.h. die „Politik“ betreffend sollten sich vor allem die Bundesländer in die Dopingbekämpfung finanziell einbringen, wie es der Satzung der NADA nach vorgesehen ist. Der Beitrag aller 16 Bundesländer liegt derzeit jährlich deutlich unter 100.000 Euro.
…
Die von Ihnen angesprochenen „DOSB-Zielvereinbarungen“ sind ein (noch relativ neues) Steuerungs- und Evaluationsinstrument des autonomen Sports, in welches das Bundesministerium des Innern (BMI) nicht direkt einbezogen ist. Im Vorfeld der Olympischen Sommerspiele von London 2012 hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) aufgrund von personenbezogener Daten und datenschutzrechtlicher Bestimmungen eine Veröffentlichung widersprochen. Das BMI hat in diesem Kontext juristisch das Drittwiderspruchsrecht anwaltlich verteidigt. Von journalistischer Seite wurde nicht die Offenlegung der „DOSB-Zielvereinbarungen“ juristisch erstritten, sondern allein dieMedaillenpotentiale. Diese wurde in der öffentlichen Debatte als viel zu hoch und vermessen dargestellt, leider aber nicht darauf hingewiesen, dass diese nur alle vier Jahre aktualisiert wurden. Nach den neuen „DOSB-Zielvereinbarungen“ findet nun eine jährliche Evaluation der Medaillenkorridore statt und personenbezogene Daten werden nicht aufgeführt, sodass einer Veröffentlichung nichts im Wege steht. …
Angemerkt sei, dass die künftige Offenlegung von Einzelmaßnahmen und Förderstrategien die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Athleten und Athletinnen schwächt. Eine strategische Ausrichtung ausländischer Olympiamannschaften an nationalen Förderinitiativen ist somit möglich, was die sachgemäße und zielgerichtete Verwendung von Förder- und letztlich Steuergeldern z.T. in Frage stellt. (Hervorhebung Monika)
** Hansjörg Kofink reagierte auf diesen Brief und wandte sich erneut an den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, s.u.
Katrin Kunert, Die Linke
Katrin Kunert antwortete am 30. Mai für die Fraktion Die Linke. Zitate:
„Es gehört zu den Gepflogenheiten des parlamentarischen Ablaufs, dass ab einer bestimmten Urzeit die Reden zu Protokoll gegeben werden. …
Bezüglich der inhaltlichen Aspekte ihres Schreibens möchte ich gerne auf den Debattenbeitrag meines Kollegen Jens Petermann verweisen, mit dem diese Antwort abgestimmt ist. Zudem finden Sie in weiteren Veröffentlichungen und Stellungnahmen der Linksfraktion detaillierte Vorschläge zum Anti-Doping-Kampf.“
** 23.8.2013 Antwort Kofink auf Riegert, betreff Zielvereinbarungen
An den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Herrn Volker Kauder MdB
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender,
auf meinen Brief zur ‚Rente für Dopingopfer in der DDR‘ vom 27. Mai dieses Jahres an die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag hat mir der sportpolitische Sprecher ihrer Fraktion, Klaus Riegert, am 5. Juli umfangreich geantwortet.
Irritiert hat mich in seiner Antwort eine Aussage zu den ‚Zielvereinbarungen‘, die das derzeitige Procedere der staatlichen Finanzierung des Spitzensports stützen oder gar begründen soll.
… „Angemerkt sei, dass die künftige Offenlegung von Einzelmaßnahmen und Förderstrategien die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Athleten und Athletinnen schwächt. Eine strategische Ausrichtung ausländischer Olympiamannschaften an nationalen Förderinitiativen ist somit möglich, was die sachgemäße und zielgerichtete Verwendung von Förder- und letztlich Steuergeldern z.T. in Frage stellt. …“
Ich möchte Sie bitten, mir dieses Argument für ihre Fraktion und die Bundesregierung bei der Finanzierung des Spitzensports zu bestätigen.
Meiner Ansicht nach greift es tief in die ‚Autonomie des Sports‘ in der Bundesrepublik ein.
Zum andern steht es in deutlichem Widerspruch zur Regel 2 der Aufgaben des IOC in der Olympischen Charta. Dort heißt es unter Punkt 10:
– widersetzt sich das IOC jedem Mißbrauch des Sports und der Athleten zu politischen oder kommerziellen Zwecken;
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diese Angelegenheit rasch klären würden, insbesondere in der derzeitigen Debatte, die das offene Ende der historischen Aufarbeitung „Doping in Deutschland…“ ausgelöst hat.
Im Jahr der Wahlen in Deutschland und im IOC könnte Ihre Stellungnahme sehr hilfreich sein.
23. August 2013
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Kofink
Kopien:
Herrn Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Frau Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestags
Herrn Klaus Riegert, Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Sportausschuss des Deutschen Bundestags
Hansjörg Kofink
Lenaustraße 8
72108 Rottenburg