1999 Dt. Bundestag ‚Doping im Spitzensport und Fitneßbereich‘

6.5.1999 Deutscher Bundestag:
Große Anfrage ‚Doping im Spitzensport und Fitneßbereich‘

>>> Große Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache 14/1032

>>> Antwort der Bundesregierung vom 27.10.1999, – Drucksache 14/1032

Im Anhang finden sich die >>> ‚Paderborner Schlussfolgerungen‘ der Europäischen Sportminister zur Gründung einer Welt-Anti-Dopingagentur. S. 18 1998 Durchgeführte Dopingkontrollen (incl. D/C-Kader), national S. 21 1997 Anzahl der Dopingkontrollen, international

Entschließungsanträge zur Großen Anfrage

>>> Abgeordnete und Fraktion der CDU/CSU, 22.2.2000 Drucksache 14/2769

>>> Abgeordnete und Fraktion der FDP, 15.3.2000 Drucksache 14/2918

>>> Aussprache des Deutschen Bundestages, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. März 2000

>>> Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses (5. Ausschuss), 28.9.2001 Drucksache 14/7004

>>> Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 198. Sitzung, 8. November 2001, Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Sportausschusses (5. Ausschuss)

20 FRAGEN:

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hält die Bundesregierung die gesetzlichen und materiellen Regelungen zur Bekämpfung des Dopingmißbrauchs im Sport und Freizeitbereich für ausreichend oder ist sie der Auffassung, durch ein Anti- Doping-Gesetz Sport den Dopingmißbrauch gezielter und umfassender bekämpfen zu können?

Wenn ja, durch welche konkreten Schritte soll dies erreicht werden, und bleibt die Autonomie des Sports gesichert?

2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die sich aus der Verschärfung des Arzneimittelgesetzes und der darin enthaltenen Strafandrohung für die Bekämpfung des Dopingmißbrauchs im Spitzensport und im Bereich des Freizeitsports ableiten lassen?

3. Wenn ja, welche?

Wenn nein, welchen Zeitraum hält die Bundesregierung für erforderlich, um verläßliche Angaben machen zu können?

4. Denkt die Bundesregierung daran, den Besitz bzw. das Mitführen von Dopingmitteln unter Strafe zu stellen, und wenn ja, welche Maßnahmen hält sie für erforderlich?

5. Hält die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Frage 4 eine Verbotsliste für Mittel und Substanzen für erforderlich?

6. Teilt die Bundesregierung die rechtlichen Bedenken, daß eine Strafe bis zu zwei Jahren für Dopingvergehen das äußerste Maß des verfassungsrechtlich Erlaubten ist?

Hält die Bundesregierung trotz dieser Bedenken an einer Mindestsperre von zwei Jahren fest, und ist sie gewillt, diese Festsetzung im Sinne eines sauberen manipulationsfreien Sports national für die deutschen Sportverbände herbeizuführen?

7. Beabsichtigt die Bundesregierung, die öffentlichen Fördermittel daran zu binden, daß die nationalen Sportverbände in ihrer Satzung bei Dopingvergehen eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorsehen?

8. Denkt die Bundesregierung daran, den Spitzensportverbänden eine Mindestzahl unangemeldeter Trainingskontrollen vorzuschreiben, und könnte sie sich vorstellen, die Fördermittel daran zu binden?

9. Verfügt die Bundesregierung über Kriterien für den von ihr angedrohten Entzug von Fördermitteln für Sportverbände bei Dopingvergehen, und wie sehen diese konkret aus?

10. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Sport national wie auch international anzuhalten, seinen Sanktionskatalog zu vereinheitlichen, und welche Mindeststandards wird die Deutscher Bundestag – 14.Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1032 Bundesregierung in bezug auf Sanktionen und Kontrollverfahren

konkret einfordern?

11. Ist die Bundesregierung bereit, die Sportverbände in ihrem Kampf gegen Dopingmißbrauch durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel in ihrem Bemühen um einen sauberen manipulationsfreien Sport stärker als bisher zu unterstützen?

12. Wird die Bundesregierung angesichts gewachsener Anforderungen den Ausbau der Kontrollabore in Köln und Kreischa verstärkt fördern, damit diese schneller und genauer auf Dopingvergehen reagieren und Maßnahmen unmittelbar ergriffen werden können?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die dafür erforderlichen Mittel ein?

13. In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, wissenschaftliche Forschungen in der Dopinganalytik und Dopingforschung stärker zu fördern als bisher, und ist sie bereit, die erforderlichen Mittel für eine gerichtsfeste Einführung des Verfahrens zum Nachweis von Wachstumshormonen, z. B. Human Growth Hormon (HGH), bereitzustellen?

14. Ist die Bundesregierung bereit, ein Sonderprogramm zur Ermittlung von Erythropetin (Epo) zu fördern?
Wenn ja, in welcher Höhe?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Dopingmittel über das Internet abgerufen werden können, und was gedenkt sie dagegen zu tun?

16. Stimmt die Bundesregierung der Annahme von Rauschgift-, Zollfahndern und Ärzten zu, daß im Fitneßbereich die Einnahmen unerlaubter Substanzen zum Zwecke des Doping stark zugenommen haben?

17. Wenn ja, verfügt die Bundesregierung über gesicherte Erkenntnisse, in welchem Umfang unerlaubte Substanzen zum Zwecke des Doping im Fitneßbereich eingenommen werden und welche Personenkreise in welchem Umfang davon betroffen sind?

Wenn nein, welche Bemühungen wird die Bundesregierung unternehmen, um sich hier sachkundig zu machen, da immer mehr Jugendliche durch die Einnahme von Dopingmitteln gesundheitliche Schäden erleiden?

18. Welche Möglichkeiten wird die Bundesregierung ergreifen, um die illegale Einfuhr von Dopingmitteln zu unterbinden, die im Fitneßbereich immer mehr Eingang finden?

19. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um Dopingmißbrauch im Fitneßbereich nachhaltig zu unterbinden, und plant die Bundesregierung Initiativen, um dem Mißbrauch von Doping im Fitneßbereich Einhalt zu gebieten?

20. Hält die Bundesregierung unangemeldete Dopingkontrollen in Fitneßbereichen, z. B. auf der Basis von Selbstverpflichtungen wie im Spitzensport für ein geeignetes Mittel, auch wenn kein begründeter Verdacht besteht?