Doping: 1978 Dt. Bundestag 4. Sportbericht

1978 Dt. Bundestag 4. Sportbericht

>>> 4. Sportbericht der Bundesregierung, Drucksache 8/2033, 03.08.78

AUSZÜGE:

Nach den Olympischen Spielen 1976 ist das Leistungssportprogramm unter Beteiligung des Deutschen Sportbundes überprüft und mit dem Ziel fortgeschrieben worden, unseren Athleten gleiche Chancen im internationalen Wettkampf einzuräumen. Sportförderung nach dem Leistungssportprogramm wird mit Mitteln unseres Gesellschaftssystems betrieben – eines Gesellschaftssystems, dem der Staatsamateur östlicher Prägung ebenso fremd ist wie der Hochschulamateur westlicher Länder.

1.8.3

Die von der Bundesregierung geförderten sportmedizinischen Maßnahmen, die den Kaderangehörigen mittelbar oder unmitelbar zugute kommen, umfassen danach einen breitgefächerten Aufgabenkatalog mit folgenden Schwerpunkten:

– einmal jährlich sportmedizinische Allgemmeinuntersuchung und Beratung (in zeitlicher Koordination mit den Trainingsperioden).

– je nach Bedarf weitere sportartspezifische Untersuchungen mit Betonung der Leistungsdiagnose sportmedizinische und physiotherapeutische Betreuung

beim Wettkampfbetrieb

– sportmedizinische und physiotherapeutische Betreuung bei zentralen Lehrgängen und dezentralem Stützpunkttraining

– sportärztliche und physiotherapeutische Fortbildungsveranstaltungen.

1.8.5

Die Bemühungen der Bundesregierung, den leistungsverzerrenden Mißbrauch von Dopingmitteln auszuschließen, stehen in einem engen Zusammenhang mit der sportmedizinischen Fürsorge zugunsten der Hochleistungssportler. Im Berichtszeitraum hat die Bundesregierung deshalb verstärkt Mittel zum Ausbau der beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft eingerichteten Dopinganalytikstelle bereitgestellt. Neben der Entwicklung weiterer Analyseverfahren zur Feststellung spezieller Dopingstoffe soll damit vor allem die Dopingkontrolle den nach den Olympischen Spielen von Montreal gestiegenen Anforderungen angepaßt werden (vgl. im einzelnen Nummer 1.11.7). …

1.11.7 Beauftragter für Doping-Analytik

Nach den Olympischen Spielen in Montreal wurde der pharmakologischen Leistungsbeeinflussung im Hochleistungssport in der Offentlichkeit erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Die Bundesregierung hat sich wiederholt gegen den leistungsverzerrenden Mißbrauch von Dopingmitteln ausgesprochen. Seit seiner Errichtung widmet das Bundesinstitut dem Dopingproblem seine besondere Aufmerksamkeit. Es hat im Jahre 1974 einen Dopingbeauftragten bestellt, der regelmäßige Untersuchungen bei bedeutenden nationalen und internationalen Veranstaltungen durchführt und deren Ergebnisse systematisch auswertet.

Der Dopingbeauftragte befaßte sich darüber hinaus mit der Entwicklung neuartiger Untersuchungsverfahren und der Feststellung spezieller Dopingstoffe. Die Bundesregierung geht davon aus, daß durch die Tätigkeit des Dopingbeauftragten auch gesundheitliche Schäden im Hochleistungssport verhütet werden können.

Das Bundesinstitut und dessen Dopingbeauftragter werden auch weiterhin bemüht sein, bei der Entwicklung von Analyseverfahren wie bei der Dopingkontrolle den gestiegenen Anforderungen zu entsprechen. Dabei wird es gerade im Bereich des Nachweises von anabolen Steroiden wegen der Abbauzeiten dieser Präparate notwendig sein, zu einer engen Abstimmung der einschlägigen Regelungen der Sportorganisationen mit den wissenschaftlichen Analysemöglichkeiten zu gelangen. Die Bundesregierung wird die notwendigen Hilfen für die weitere Arbeit auf dem Gebiet der Doping-Analyse geben und damit auch weitgehend der Forderung des Deutschen Sportbundes auf Dopingverzicht entsprechen, die dieser in seiner am 11. Juni 1911 verabschiedeten Grundsatzerklärung für den Spitzensport zum Ausdruck gebracht hat.

siehe hierzu auch aus dem Anhang des 4. Sportberichtes die
>>> Resolution der Europäischen Sportminster über ethische und humane Probleme im Sport,

verabschiedet auf der II. Europäischen Sportministerkonferenz vom 4. bis 1. April 1977 in London.