Frankreich Doping Geschichten(n)
2013 la Commission d’enquête sur la lutte contre le dopage –
Ermittlungskommission zum Doping im Sport
- 2013 Anhörung Senatskommission, Bericht und Presseecho
- 2013 Empfehlungen franz. Senatskommission
- 2013 Martinez, Dorian: Dopingprävention
- 2013 Nicolet, Gérard: Sportmediziner
Empfehlungen der Senatskommission Juli 2013
Die Kommission des Senats legte in ihrem Bericht 60 Empfehlungen vor, deren Umsetzung sie geprüft haben wollte. Die Empfehlungen wurden auf Basis der 86 Anhörungen formuliert mit dem Ziel, umfassendere Kenntnisse über das vergangene und gegenwärtige Dopinggeschehen zu erlangen und den Antidopingkampf in der Zukunft nachdrücklich zu verbessern.
Die Handlungsvorschläge sind selbstverständlich unter Einbeziehung der französischen Gegebenheiten formuliert. Die politische, soziale und administrative Struktur des Landes und der Organisationen, die gesetzlichen Grundlagen und die gegebenen Antidopinginstitutionen und -programme in ihrer Vernetzung sind Grundlage der erarbeiteten Vorschläge und sind somit nicht direkt auf andere Länder zu übertragen. Manche sind auch nur zu verstehen mit Kenntnissen der französischen Gegebenheiten. Manche Vorschläge scheinen auch widersprüchlich.
Dennoch sind sie geeignet als Anregung für Diskussionen und für Überlegungen, wie und ob Harmonisierung und Zusammenarbeit grenzüberschreitend vorangebracht werden könnten.
Nicht zuletzt dürfte es interessant werden, inwieweit der Bericht mit seinen Vorschlägen in Frankreich selbst umgesetzt wird.
>>> 60 Handlungsvorschläge der Senatskommission
Eine Übersetzung:
Vorschläge der Enquete-Kommission: die 7 Pfeiler des Anti-Doping-Kampfes
• Bildung einer „Wahrheits- und Versöhnungs-Kommission“ unter der Schirmherrschaft der Sportbewegung, um die Dopingpraktiken der Gegenwart und der Vergangenheit im Sport heraus zu arbeiten.
• Epidemiologische Studien in die Wege leiten und finanzieren, die die Vergangenheit aufarbeiten und in der Lage sein sollten, das gegenwärtige Wissen über Doping und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu verbessern.
• Herausarbeiten der Hintergründe, die zum Doping führen anhand von statistisch erfassten Dopingfällen, die zu einer Verurteilung geführt haben.
• Durchführung regelmäßiger universitärer Forschungen über den Handel mit Dopingprodukten, nach dem Modell der Studie von Donati und Paoli.
• Veranlassen, das die Verbände für jede Sportart Risikoanalysen zum Doping erstellen.
2. Vorbeugen
• Eine Antidoping-Charta für alle Fitness- und Sporteinrichtungen schaffen.
• Einfügen eines Kontrollprogramms mit dem Ziel der Aufklärung (ohne Sanktionen) in die Doping-Präventions-Strategien.
• Verstärkung der Schulung und Sensibilisierung der zukünftigen und gegenwärtigen Mediziner in Dopingfragen im Zuge der Grundaus- und Weiterbildung.
• Schaffung von Vereinbarungen zwischen der AFLD [französische Antidoping-Agentur] und den Sportverbänden auf Schulebene (UNSS und UGSEL) über Doping-Präventions-Aktionen.
• Durchführung von Aufklärungskampagnen über die Risiken von Dopingprodukten in Fitness/Bodybuilding-Studies.
• Schaffung regionaler Kommissionen für Doping-Prävention und Antidopingkampf unter Leitung der interregionalen Einrichtungen.
• Übertragung der Verantwortung für die AMPD AMPD [medizinische Doping-Aufklärung und Beratung] an die AFLD.
• Die AFLD bevollmächtigen, Sportlern die Zusammenarbeit mit Mediziners zu untersagen, die mit Dopingpraktiken in Verbindung standen.
• Wiederherstellung der alleinigen Befugnis der AMPD, Sportlern ein Attest auszustellen bevor sie nach einer Dopingsanktion ihre Lizenz erneut erhalten.
• Das Angebot der AMPD straffen und ihre Anbindung lockern.
• Die Doping Hotline numero vert, die bei der AMPD und der EAPS angesiedelt ist, verstärkt bekannt machen.
• Übergabe der Verantwortung für die Doping-Prävention an die AFLD, in dem dieser die Koordination auf regionaler politischer Ebene, die überregionale Leitung der AMPD und die Leitung der numero vert übertragen wird.
• Klare Anbindung der vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen an die Dopingprävention, indem die Resultate an die Kontrollabteilung der AFLD übermittelt werden und in den biologischen Pass einfließen können
• Einführung eines Prüfungsprozederes, mit dem die Sportkalender durch das Ministerium dahin gehend überprüft werden sollen, welche Risiken damit für die Gesundheit der Sportler verbunden sind.
• Schaffung eines ‚Rechts auf Freizeit/arbeitsfreie Zeit‘ für Spieler, das die Sportler gegenüber Richtern, mit Hilfe von Sportler-Gewerkschaften oder Amtspersonen geltend machen könnten.
• Umbenennung der französischen Antidoping-Agentur AFLD in Agentur für Prävention und Antidopingkampf.
• Schaffung einer Abteilung für Doping-Prävention bei der AFLD deren Inhalte und Ziele durch das Wissenschaftskommitte der AFLD (comité d’orientation scientifique) festgelegt werden.
3. Kontrollen
• Standartmäßig alle Veranstaltungen, die auf französischem Boden stattfinden als nationale Veranstaltungen deklarieren, unter dem Vorbehalt, der internationale Verband gibt bekannt, welche internationalen Veranstaltungen er kontrollieren wird.
• Sicher stellen, dass die bestellten Dopingkontrolleure eine spezielle Ausbildung erhalten, indem man ihre Zahl reduziert und ihnen eine ständige Aus- und Weiterbildung bietet.
• Schaffung eines Akkreditierungsverfahrens oder eines internationalen Abkommens auf der Ebene der WADA für Dopingkontrolleure.
• Gegenüber der WADA dafür eintreten, dass die Zuständigkeiten der internationalen Verbände auf die Sportveranstaltungen begrenzt werden, in deren Organisation sie tatsächlich eingebunden sind.
• Gegenüber der WADA dafür eintreten, dass die Nationalen Antidoping-Agenturen während eines maximalen Zeitraumes nicht allein zuständig sind für die Kontrollen bei internationalen Veranstaltungen.
• Gegenüber der WADA dafür eintreten, dass den Nationalen Antidoping-Agenturen erlaubt wird, eine internationale Veranstaltung ohne Zustimmung des Internationalen Verbandes oder der WADA zu kontrollieren, sobald der Internationale Verband seiner Zuständigkeit nicht nachkommt.
• Die Vereinbarungen zwischen der AFLD und den Internationalen Verbänden sind dahingehend zu systematisieren, dass die Kontrollprogramme bei internationalen Veranstaltungen aufgeteilt werden können.
• Erhöhung der Trainingskontrollen im Rahmen der absoluten Anzahl der Kontrollen, die von der AFLD durchgeführt werden.
• Vorsehen, dass in Mannschaftssportarten die Aufenthaltsorte des gesamten Teams gemeldet werden müssen, während außerhalb der Saison jeder Sportler des Teams für sich allein verantwortlich ist [ADAMS].
• Im Rahmen der Trainingskontrollen, sind die unangekündigten gemäß des WADA-Codes genauer zu spezifizieren.
• Vorsehen, dass die Ergebnisse des Biologischen Passes erst den Antidoping-Autoritäten und danach erst den Athleten vorgelegt werden.
4. Analysen
• Aufnahme weiterer Substanzen in die Analyseprogramme.
• Überprüfung des Betriebs und der Relevanz des Nationalen Antidoping-Laboratoriums von Châtenay-Malabry sowie der Modalitäten seiner Anbindung an die Universität durch die Inspektorengruppe ‚Inspection générale de la jeunesse et du sport‘.
• Gegenüber der WADA dafür eintreten, dass der Unterschied zwischen Methoden und Substanzen, die immer und denen, die nur in Wettbewerben verboten sind, aufgehoben wird.
5. Sanktionen
• Übertragen der Sanktionsgewalt für alle Instanzen an die AFLD.
• Ausweitung der Sperren auf 4 Jahre in Fällen harter Substanzen.
• Systematische Einführung finanzieller Sanktionen bei Sperren von 2 Jahren und mehr.
• Als Höchstgrenze der finanziellen Strafe wären 100 000 € denkbar.
• Die Geldstrafen sollten an die AFLD gehen.
• Einführung der Kronzeugenregelung, um damit allgemein den Antidopingkampf zu verbessern.
• Der AFLD erlauben, Teams zu sanktionieren, die innerhalb einer Saison mehr als 2 Individualverstöße zu verzeichnen hatten.
• Sanktionen schaffen auf der Basis nichtanalytischer Beweise.
• Schaffung einer Kommission für Sanktionen, bezogen auf Schulen (collège), die Disziplinarstrafen auf der Basis von Vorgaben der AFLD ausprechen kann.
• Das Anforderungsprofil des AFLD-Präsidenten in Verbindung mit der Diversifizierung der AFLD verändern.
• Umbenennung/Umfunktionierung des ‚département des contrôles‘ in ‚département des investigations et du contrôle‘.
• Gegenüber der WADA dafür eintreten, dass den internationalen Verbänden die Sanktionsgewalt über international auftretende Athleten entzogen wird.
6. Verbote
• Bestrafung des Besitzes von Dopingprodukten bei Personen, die in Fitness- und Sportstudios Sport ausüben.
• Die Befugnisse des Zolls ausweiten, um besser auf die Käufe/r von Doping-Produkten zugreifen zu können.
• Unterstützung der Europäischen Union darin, den Kampf gegen den Handel mit Dopingprodukten zu harmonisieren.
7. Kooperationen
• Planung einer nationalen Koordination des Antidopingkampfes, mit dem Ziel die verschiedenen Resultate der regionalen Kommissionen zu analysieren.
• Präzisierung des Artikles L. 232-20 des Code du sport dahingehend, dass alle Informationen, die zu Doping vorliegen, durchgängig OCLAESP [nationale Polizeieinheit für Umwelt und öffentliche Gesundheit] zur Kenntnis gebracht werden. Dies muss vertraglich zwischen den Akteuren festgeschrieben werden.
• Vorsehen, dass der AFLD alle Prozess-Protokolle über Personen vorgelegt werden, die unter Verdacht stehen, einen der Artikel L. 232-9, L. 232-10, L. 232-25 und L. 232-26 des ‚Code du sport‘ verletzt zu haben.
• Bei der WADA anregen, dass sie ihren Mitgliedern empfiehlt, ihr die Kontaktdaten von Behörden zu geben, die mit der nationalen Strafverfolgung in Dopingsachen befasst sind.
• Schaffung von 8 interregionalen Antidoping-Partnern, angesiedelt bei den Regionaldirektionen, die der AFLD jederzeit zur Verfügung stehen.
• Die AFLD dazu anregen, mit den wichtigsten Verbänden Verträge abzuschließen, um den Austausch der Daten über die Sportler-Aufenthaltsorte organisieren zu können.
• Austausch der Daten mit den Teams, die Auskünfte erteilen müssen, um damit eine qualitative Gesamt-Analyse, insbesondere mit den Daten der Aufenthaltsorte, durchführen zu können.
• Systematisierung der Übermittlungen der Muster von Doping-Produkten und solchen, die sprechend verdächtig sind, an die Analysen-Abteilung der AFLD durch den Zoll und andere Straf-Instanzen.
• Erhöhung der Steuer « Buffet » [Steuer auf TV-Senderechte], deren Erlöse der AFLD zufließen sollen [paritäre Subvention/ taxe affectée].