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2019 Evaluation und Fortschreibung des deutschen Anti-Doping-Gesetzes
Die Praxis der Anwendung des Anti-Doping-Gesetzes geriet nach Verabschiedung gelegentlich in die Kritik. Zu wenige Dopingfälle seien trotz des Gesetzes aufgedeckt worden. Die Wirkung sein gering. Wie gehabt seien höchsten im Amateurbereich, insbesondere aus dem Bodybuilding, Dopingvergehen ermittelt worden. Schnell kam der Ruf nach Aufnahme einer Kronzeugenregelung auf.
Da die Evaluation des Gesetzes anstand, wurde die Evaluation mit Schwerpunkt Kronzeugenregelung in einer öffentlichen Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages behandelt.
Diese Sitzung fand am 23. Oktober 2019 statt.
Hier die eingereichten Stellungnahmen und das Wortprotokoll der Sitzung: