Singler, Andreas: Geschichte der Anabolika und Enhancement

Anabolika und die Vorstellung eines „zivilisierten“ Dopings (1970 bis 1976/1977)

Andreas Singler legte 2012 seine Dissertation ‚Doping und Enhancemenr‘ – Interdisziplinäre Studien zur Pathologie gesellschaftlicher Leistungsorientierung‚ vor. Für Singler ist die Diskussion um das immer populärer werdende allgemeine Enhancement, die Steigerung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit im Alltag, abseits des Sports, nicht ohne die Betrachtung der Dopinghistorie des Sports sinnvoll.

„Dieses Buch ist der Versuch, aus Anlass der seit einigen Jahren schwelenden gesellschaftlichen Debatte um Neuroenhancement („Gehirndoping“) das Dopingproblem stärker als bisher als gesellschaftliches Phänomen zu deuten und aus dem Dopingkonzept und dessen, wie ich finde, Scheitern plausible Lehren abzuleiten für den aktuellen gesellschaftlichen Diskurs.“

Entsprechend nimmt das Thema Doping, hier insbesondere die deutsche Geschichte des Dopings einen breiten Raum in seinem Buch von 2012 ein. Diese Analyse, die u.a. auf seinen früheren Arbeiten, die er gemeinsam mit Gerhard Treutlein veröffentlichte, basiert, berücksichtigt auch neue Quellen und sollte meiner Meinung nach bei der Diskussion um die Dopinggeschichte Deutschlands unbedingt mit einbezogen werden.

Andreas Singler erlaubte doping-archiv.de / c4f das Kapitel ‚Anabolika und die Vorstellung eines „zivilisierten“ Dopings (1970 bis 1976/1977)‘ ungekürzt zu übernehmen. Herzlichen Dank dafür.

Auszug: Anabolika und die Vorstellung eines „zivilisierten“ Dopings (1970 bis 1976/1977)

Vor 40 Jahren hatte der internationale Hochleistungssport wesentliche Entwicklungen im Bereich der pharmakologischen Leistungssteigerungen bereits abgeschlossen. Singler und Treutlein (2010, erstmals 2000) konnten anhand von Zeitzeugeninterviews eine erhebliche Verbreitung des Missbrauchs von anabolen Steroiden im Wettkampfsport der Bundesrepublik Deutschland in den 1960er Jahren aufzeigen und diese national und international mit Leistungsentwicklungen in kausale Verbindung bringen.

Zwar wurde gezeigt, dass die These der Initiierung des internationalen Anabolikamissbrauchs im Sport durch die USA nicht aufrecht erhalten werden kann und vielmehr von verschiedenen, praktisch zeitgleich sich entzündenden „Brandherden“ (Sowjetunion, Bundesrepublik Deutschland, USA evtl. an unterschiedlichen Orten und vermutlich weitere Nationen) ausgegangen werden sollte. Dass der Anabolikamissbrauch nach der Einführung von Dianabol in den USA 1958 besonders stark war und die internationale Leistungsentwicklungen auf eine bis dahin nie gekannte Weise dominierte, ist dennoch zu konstatieren. Bereits in der Mitte der 60er Jahre waren weite Teile des westdeutschen Sports auf veränderte Physiognomien bei US-Konkurrenten aufmerksam geworden, was die Popularisierung einer neuen Manipulationsmethode erheblich beschleunigt haben dürfte (siehe dazu Singler und Treutlein 2010, 186 ff.).

Daraus dürfte sich für die Analyse des Enhancementproblems lernen lassen: Wo für jedermann morphologische Veränderungen bei dopenden (Körperenhancement betreibenden) Akteuren beobachtbar sind, wirkt dies stilbildend für viele Nachahmer. So wie einst körperliche Veränderungen, gesteigerte Trainingsumfänge oder explosionsartig gesteigerte Wettkampfergebnisse durch Doping im Sport für Aufsehen und Nachahmung sorgten, könnten heute verblüffende Steigerungen an Umfängen in der Bewältigung kognitiver Aufgaben der Arbeits- und Ausbildungswelt richtungsweisende und normbildende Wirkungen entfalten.

Dopingwissen war in den 1960er Jahren bereits relativ weit verbreitet. Jedenfalls konnte man vom Doping wissen, auch von Manipulation mit Anabolika. Vor den Olympischen Spielen in Mexico City berichtete Der Spiegel (Nr. 41, 07.10.1968) sowohl über Anabolikamissbrauch als auch über die damit offenkundig verbundene erhöhte Verletzungsanfälligkeit. Auch über Möglichkeiten der Höhenanpassung durch Manipulation des Blutes wurde berichtet, wobei einmal mehr die Etikettierung neuer Manipulationsmethoden als natürliche Hilfe mit therapeutischer Zielsetzung ins Auge sticht:

„Bei den bisher umfangreichsten Höhenversuchen auf dem Aconcagua in den argentinischen Anden testete das Berliner Ärzte-Ehepaar Dr. Elisabeth und Dr. Hans Albrecht ein Serum, das eine noch wirksamere Höhenanpassung ermöglichte: das Solcoseryl der Baseler Firma Solco. Drei Tage alten Kälbern wird Wasser in die Venen gespritzt. Einen Tag später werden sie getötet. Aus dem Kälber-Blut gewinnen die Pharmazeuten das Höhenserum. Es bildet besonders viele und große rote Blut¬körperchen und steigert die Leistungskraft von Flachländern in Höhenregionen mehr als es natürliche Anpassung vermöchte. Den Albrechts half die Substanz, in 6200 Meter Höhe bis zu 13 Stunden täglich zu arbeiten. Sie erforschten an 42 argentinischen Soldaten die Wirkung des Sauerstoffmangels. Schließlich erklommen sie – ohne Sauerstoffmaske – den 7021 Meter hohen Aconcagua-Gipfel. ‚Von Doping kann keine Rede sein‘, bekräftigten die Albrechts. ‚Es handelt sich um eine natürliche Medizin gegen die Höhenkrankheit‘“ (Der Spiegel Nr. 41, 07.10.1968).

Die Höhenlage des Olympiaortes Mexico City war eine Herausforderung für die Wissenschaft, deren Möglichkeiten sich nun auch auf die Manipulation des Blutes erstreckten. Kommuniziert wurde diese neue Dopingform nicht nur im Nachrichtenmagazin Der Spiegel, sondern auch im offiziellen Olympiabuch der Deutschen Olympischen Gesellschaft:

„Präparate, mit denen die roten Blutkörperchen vermehrt werden konnten und damit die Sauerstoffaufnahme“ seien entwickelt worden. „Die Höhe Mexikos wurde wissenschaftlich überwunden“ (DOG 1968, 274).

1953-1993 Anabolika-Reglements

1969 zeichnete die Olympiateilnehmerin Brigitte Berendonk in der Wochenzeitung Die Zeit („Züchten wir Monstren?“) ein Bild von einem auch in Westdeutschland stattfindenden Anabolikamissbrauch, das durch zeithistorische Forschung bestätigt werden kann (Singler und Treutlein 2010). Insofern wird auch verständlich, warum es bereits 1970 zu einem Verbot der anabolen Steroide durch den Leichtathletik-Weltverband IAAF (1) kommen konnte, obwohl sportwissenschaftliche bzw. sport-medizinische Diskussionen erstaunlicherweise kaum öffentlich dazu auszumachen waren (2). Nichtöffentlich muss aber eine kontroverse Diskussion stattgefunden haben, wie eine Erklärung des Leistungsrates des Deutschen Leichtathletik-Verbandes zum Thema kontrollierte Anabolikafreigabe zeigt:

„Die vorgeschlagene Verhütung von Überdosierungen und Nebenwirkungen von Anabolika durch ärztliche Kontrolle ist nicht durchführbar. Wenn nur 100 000 Sportler Anabolika nehmen, sind hierfür mehrere tausend Ärzte erforderlich. Eine derartige Zahl qualifizierter Ärzte steht nicht zur Verfügung. Die laufende ärztliche Anabolikakontrolle im Sport würde zudem Kosten verursachen, die von keinem Verband getragen werden können“ (Leichtathletik 43/1970, 1568).

Von hohem diskursanalytischem Interesse ist der Zeitpunkt, an dem Befürworter des Anabolikadopings erstmals an eine breitere Öffentlichkeit traten. Nach derzeitigem Erkenntnisstand erstmals 1970 wandte sich der Sportmediziner und Olympiaarzt Joseph Keul mit anabolika-freundlichen Aussagen gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (21.02.1970) (3) direkt an ein nichtwissenschaftliches Publikum. Seine Einlassungen könnten als Versuch gewertet werden, sich gegen ein sich abzeichnendes Anabolikaverbot in der populärsten olympischen Sportart, der Leichtathletik, zu stemmen. Auch dürften die Keulschen Meinungen als Versuch gewertet werden, dem kritischen Beitrag von Brigitte Berendonk 1969 in Die Zeit von wissenschaftlicher Seite etwas (wie Stichhaltiges auch immer) entgegenzusetzen und so Deutungshoheit in einem sich soeben konstituierenden öffentlichen Diskurs zu gewinnen. Man könnte hier von einer Popularisierung der Anabolikabefürwortung sprechen. Während die Sportmediziner Prokop (1962) und Steinbach (1968) Anabolika bereits als Dopingmittel bezeichnet und vor der Einnahme gewarnt hatten, äußerte sich Keul entgegen aller wissenschaftlicher Plausibilität und entgegen jeglichen gesunden Menschenverstandes völlig gegensätzlich:

„Jeder, der einen muskulösen Körper haben und einfach männlicher wirken möchte, kann Anabolica einnehmen. Im Gegensatz zu den verbotenen Alkaloiden, den körperfremden Aufputschmitteln, mit denen ich mir nur einen momentanen Vorteil für die Dauer eines Wettbewerbs verschaffen will, erweitere ich mit der über eine Distanz gewonnenen Muskelkraft meine Leistungsfähigkeit. Von Doping kann also keine Rede sein“ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 21.02.1970).

Weil man seine Leistungsfähigkeit dauerhaft erweitere und nicht nur eine kurzandauernde leistungssteigernde Wirkung erziele, dope man nicht, so lautete also das Argument pro Anabolika aus definitorischer Sicht. Keul musste hier kein neues Deutungsmuster erfinden, er griff auf eher unverbindliche Vorläuferdefinitionen aus der Zeit zwischen den Weltkriegen zurück (4). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch Anabolika Ausmaße in der Leistungssteigerung realisiert werden konnten, die kein anderes Mittel, sei es explizit als Doping etikettiert worden oder nicht, jemals zuvor ermöglicht hatte. Für eine bestimmte, manipulationsbereite Gruppe unter den Sportärzten muss es faszinierend gewesen sein, sich mit derartig entwickelten Athletenkörpern befassen zu können.

Zugleich, wie er es so häufig auch später noch tun sollte, marginalisierte Joseph Keul die zu erwartenden Nebenwirkungen von Anabolika. Dennoch – und darin mag sich die aktuelle Enhancement-Debatte, in der von Unschädlichkeit gesprochen wird und dennoch ärztliche Kontrolle zumindest zunächst empfohlen wird (Galert et al. 2009), erneut wiedererkennen – empfahl er: „In jedem Fall ist eine ärztliche Überwachung nötig, wobei Menge und Dauer bestimmt werden müssen“ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 21.02.1970). Keul startete damit unter Einsatz unterschiedlicher strategisch inszenierter Irrtümer (im Sinne Ullrich Becks (5)) eine Initiative pro ärztlich kontrollierten Anabolikadopings, die sich bis 1976/77 immer stärker formierte. Immer mehr Vertreter aus dem sportwissenschaftlichen Bereich, aber auch aus Kreisen der Funktionäre und Sportpolitiker unterstützten solche Positionen nun öffentlich, dabei immer aggressiver und regelrecht verschwörerisch gegnerischen Positionen und bereits alleine dem Versuch der öffentlichen Problematisierung von Doping entgegentretend (6).

Dabei wurden Positionen bekämpft, die auf Regeleinhaltung im Sport und auf einen verantwortungsethischen Umgang mit Mitteln abzielten, deren Fernwirkungen auch in der von Medizinern propagierten „kontrollierten“ Version selbst nach damaligem Kenntnisstand nicht abschätzbar waren. (7)

Der Autor Spangenberg schreibt in seinem Artikel im Übrigen von angeblich in Ost und West unterschiedlich erkennbaren Konsummustern, was zeittypischen sport-medizinischen Denkrichtungen bzw. Rationalisierungstechniken entspricht: Diese besagen erstens, dass die Anabolikaeinnahme unter ärztlicher Kontrolle stattzufinden habe, und zweitens, dass eine solche Kontrolle möglich sei.

„Da die Anabolica zwar in Deutschland rezeptpflichtig sind, über Hausärzte, Klubmedizinmänner oder gegen ‚Handgeld‘ auch in Apotheken in jeder Menge zu haben sind, steigt die Gefahr des Missbrauchs in der Überdosis. Wie es scheint, besteht in der Bundesrepublik im Gegensatz zu anderen Ländern – vor allem des Ostblocks – eine gewisse Disziplinlosigkeit beim Futtern der weißen und roten ‚Puppen‘“ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 21.02.1970).

Bis heute sind lange gepflegte Einstellungen offenbar wirksam, wonach in der DDR Schäden, die bei eigenmächtigen Dosierungen auftreten können, durch die dort erfolgende sportmedizinische „Kontrolle“ verhindert worden seien. Die Behauptung einer Dichotomie zwischen einem westdeutschen „wilden“ und einem weltweit, besonders aber im Ostblock stattfindenden ungefährlichen, weil „kontrollierten“ Einsatzes hormoneller Substanzen kann indessen durch die o.a. Quellen zur Einführung des Hormondopings in den USA und in Russland als frühzeitig widerlegt gelten (8). Sie ist zweifellos eine Schutzbehauptung.

Von höchstem Interesse sind diese zum Jahresanfang 1970 getätigten Einlassungen Joseph Keuls vor allem deshalb, weil sie das strategische Vorgehen beim Versuch der Legitimierung von Anabolikadoping in der Bundesrepublik zu einem solch frühen Zeitpunkt aufzeigen. Dass der Journalist Spangenberg sich die oben zitierten Vermutungen bereits zu eigen gemacht zu haben scheint, verweist auf die Erfolge, die dominierende Diskursteilnehmer verbuchen konnten: selbst Personen, die durchaus kritische Positionen zu Anabolika vertraten, benutzten teilweise die Sprache der Befürworter.

So sachlich falsch die Keulschen Thesen zu Anabolika waren, ihren Zweck erfüllten sie dennoch: Er und seine Anabolika befürwortenden Kollegen erlangten mit vielen strategischen Vorstößen wie den oben skizzierten fortan Deutungshoheit über den Themenkomplex Doping/Anabolika – eine argumentative Herrschaftsposition, die sie bis weit in die Zeit des wiedervereinigten Deutschlands hinein behaupten sollten und die zeitweise stärker wirksam war als alle offiziellen Verbote von Anabolika. Nur so ist zu erklären, dass die Befürwortung von Anabolika keinem einzigen Vertreter auch im wiedervereinigten Deutschland jemals zum Schaden gereicht hätte.

Die in o. a. Zeitungsartikel anklingende Kategorisierung von Anabolikamaßnahmen in „kontrollierten“ und „wilden“ Konsum wurde auch in der wissenschaftlichen Diskussionen etabliert. Joseph Keul berichtete etwa im November 1971 auf dem Kongress „Biomedizin und Training“ in Mainz (nach Knebel 1972) von seinen Erfahrungen mit Anabolika. Dabei unterschied er in „Missbrauch“ bei eigenmächtiger Handhabung durch Athleten und in „Nutzung“ bei ärztlicher Verabreichung:

„Der missbräuchliche Gebrauch der Anabolika, der heute unter den Spitzenathleten aller Sportarten betrieben würde, führe zu erheblichen Gesundheitsstörungen. Erst die medizinisch kontrollierte Nutzung von anabolen Substanzen könnte dem Missbrauch vorbeugen. Als Mediziner, der in erster Linie die Gesundheit des Menschen, hier des Sportlers, zu schützen habe, müsse er daher den Doping-Paragraphen ablehnen. Dieser Paragraph würde den Mediziner im Kampf gegen die missbräuchliche Benutzung derartiger Präparate behindern“ (Knebel 1972, 100 f.).

Die Verabreichung oder „Kontrolle“ von Anabolikadoping durch den Arzt wurde in der Darstellung Keuls zu einer Frage der ärztlichen Ethik ausformuliert. Erstaunlich, und dies wohl nicht nur aus heutiger Sicht, ist die Bereitschaft der meisten Diskursteilnehmer in diesen Jahren, wissenschaftlich völlig unzureichend abgesicherte Meinungen als Beweise – hier für die Unschädlichkeit anaboler Steroide – anzuerkennen. Dabei hatte Keul nach eigenen Angaben zum Berichtszeitpunkt 1971 lediglich 15 Gewichtheber untersucht. Und diese waren in zwei Gruppen aufgeteilt, von denen die eine Anabolika in Form von Injektionen erhielt und die andere ungedopt trainierte. Auf dieser völlig unzureichenden Datenbasis erwuchs erstmals die generalisierte These eines unschädlichen Anabolikadopings:

„Keul konnte in umfangreichen Leberuntersuchungen mit dieser Gruppe feststellen, dass die injizierten Substanzen keine Leberschädigungen hervorgerufen hatten. Keul vertrat daher die Ansicht, dass man diese Substanzen verabreichen könnte, ohne dass die Gefahr einer Schädigung gegeben wäre. Von medizinischer Seite bestünden gegen die Anwendung dieser Mittel keine Bedenken“ (Knebel 1972, 100).

Den Olympiaarzt Joseph Keul aufgrund der häufigen Namensnennung hier als alleinigen Protagonisten einer in Westdeutschland offenbar angestrebten „zivilisierten“ Form des Anabolikamissbrauchs („Nutzung“) zu identifizieren, würde viel zu kurz greifen. Für Keuls Ergebnisse war ganz offensichtlich ein Markt vorhanden, und für die nun folgenden Jahre kann eine regelrechte Kampagne pro Anabolika ausgemacht werden, deren beträchtlicher Erfolg nur durch eng kooperierende soziale Netzwerke und aktive Förderung auf unterschiedlichsten Ebenen zu erklären ist.

Dies legt nicht zuletzt der Sportbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 1973 nahe bzw. der darin enthaltende Anhang 1 („Schwerpunktprogramm des Bundesinstituts für Sportwissenschaft“, S. 37 ff.). Dieser weist unter den fachwissenschaftlichen Schwerpunkten unter dem Abschnitt 3.1.2 medizinische Schwerpunkte aus, darunter die „Bearbeitung von pharmakologischen Fragen im Sport“:

„Untersuchung über den leistungssteigernden Effekt von Präparaten. Die Sportmedizin muss sowohl die leistungsmäßigen als auch die gesundheitlichen Aspekte solcher Präparate prüfen“ (Deutscher Bundestag 1973, 39).

Diese Aufgabenbeschreibung der westdeutschen Sportmedizin schließt, entgegen der Dopingdefinitionen verschiedener Fachverbände und des sich bereits seit München 1972 abzeichnenden Verbots der Anabolika durch das IOC, den eigentlich illegalen Einsatz anaboler Steroide nicht aus. Und es wird auch deutlich: Wer am hormonellen Experiment des Hochleistungssports teilnehmen möchte, wer für den Einsatz von Medikamenten zur Leistungssteigerung plädiert, dem bleibt durch diese Vorgabe der Politik nichts anderes übrig als zu „beweisen“, dass sie unschädlich seien. (9)

Die Protagonisten des Anabolikadopings waren eingebettet in stabile institutionelle Netzwerke, deren führende Vertreter häufig in ambivalenten Doppel- und Mehrfachfunktionen erhebliche Wirkung erzielen konnten, z. B. indem sie Gleichgesinnte integrierten und Andersdenkende (also regelkonform agierende Personen) exkludierten. Teilnehmer dieses Doping fördernden oder begünstigenden Netzwerkes stützten sich gegenseitig und sorgten dafür, dass die Kritiker im Dopingdiskurs von Kommunikationskanälen nach Möglichkeit abgeschnitten wurden, etwa indem man ihre Kompetenz in Frage stellte. Auf diese Weise dürften auch Karrierewege von Dopingverweigerern erheblich behindert worden sein.

So war August Kirsch nicht nur ein Sportwissenschaftler, der als Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (seit 1973) an einer der Schaltstellen sportpolitischer Macht saß. Kirsch war auch Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, und als solcher behauptete er gegenüber Athleten entgegen des seit 1970 in der Leichtathletik geltenden Verbotes, dass Anabolika nicht verboten seien, wobei er sich auf die schlampige Liste des Deutschen Sportbundes bezog. Er warnte Athleten vor Dopingkontrollen (vor der Leichtathletik-EM in Rom) bzw. ließ den Mannschaftsarzt Joseph Keul solche Warnungen vornehmen (Westermann 1977).

Sportmediziner wie Joseph Keul, Wilfried Kindermann oder Heinz Liesen waren nicht nur individuell agierende Ärzte und Wissenschaftler. Sie waren direkt oder indirekt auch immer in allen wichtigen Fachgremien des Sports und des Bundesinstituts für Sportwissenschaft repräsentiert. Sportintern sicherte dieses Netzwerk ein Deutungsprivileg im Dopingdiskurs, das bis ins 21. Jahrhundert hinein wirksam blieb (Abb.). Einlassungen wie die von August Kirsch, Joseph Keul und manchem anderen pro Anabolika hätten sicherlich mehrfach Anlass gegeben, sie aus ihren Ämtern zu entlassen. Dass mit Anabolikabefürwortung aber im Gegenteil meist beruflicher Aufstieg und gesellschaftlicher Prestigegewinn verbunden waren (1975 wurde Kirsch an der Deutschen Sporthochschule in Köln Honorarprofessor) mag dafür sprechen, wie politisch gewünscht diese Haltung damals war.

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Dass dabei nicht einzelne Personen oder subkulturelle Kleinstgruppen hinter dem Rücken einer auf ehrlichen Wettkampf ausgerichteten sportlichen und sportpolitischen Mehrheitsgesellschaft ihre Fäden zogen, macht das auch direkt geäußerte Interesse der Bundesregierung an Dopingmaßnahmen deutlich. 1976 wurde im Zusammenhang mit einer breiten, netzwerkartigen Initiative erneut demonstriert, dass Anabolikadoping in Westdeutschland eben nicht nur ein Problem individueller Abweichung war.

Den Willen zum Einsatz von leistungssteigernden Mitteln bekundete die Bundesregierung 1976 direkt und öffentlich – wiederum gekoppelt an das Postulat vermeintlicher Unschädlichkeit. Dabei wurde dem Einsatz manipulativer Maßnahmen entgegen bereits greifender Dopinglisten, u.a. des Internationalen Olympischen Komitees, indirekt das Wort geredet. So sagte anlässlich der Eröffnung der Abteilung Sportmedizin an der Universitätsklinik Freiburg der Ministerialrat im Bundesministerium des Inneren, Gerhard Groß, unter Berufung auf den 2009 verstorbenen damaligen Innenminister Werner Maihofer (FDP) zur Frage der leistungssteigernden Mittel, an Joseph Keul gewandt:

„Mir ist bekannt, dass sich auch Freiburg … hierzu mehrfach geäußert hat. Wenn keine Gefährdung oder Schädigung der Gesundheit herbeigeführt wird, halten Sie leistungsfördernde Mittel für vertretbar. Der Bundesminister des Inneren teilt grundsätzlich diese Auffassung. Was in anderen Staaten erfolgreich als Trainings- und Wettkampfhilfe erprobt worden ist und sich in jahrelanger Praxis ohne Gefährdung der Gesundheit der Athleten bewährt hat, kann auch unseren Athleten nicht vorenthalten werden. Diese Einschätzung ergibt sich zwangsläufig, wenn wir mit der Weltspitze der Sportbewegung Schritt halten wollen, und dies wollen wir“ (Gerhard Groß am 21.10.1976 im SWF-Fernsehen, Badische Zeitung, 14.05.2009).

Bemerkenswert an diesen Formulierungen ist nicht nur, dass nun auch die Politik die sportmedizinischen Haltungen zur unschädlichen Handhabbarkeit von Dopingmitteln sogar öffentlich teilte, sondern dass sie sich dabei derselben semantischen Konstruktionen bediente. Darin, rhetorische Figuren zur Begründung von Liberalisierungsmaßnahmen zu etablieren, bestand der vielleicht größte Erfolg der Protagonisten einer „kontrollierten“ Anabolikafreigabe im Rahmen des Dopingdiskurses in der Bundesrepublik Deutschland. Joseph Keul erklärte im Anschluss an die Rede des Ministeriumvertreters Groß in einem TV-Interview mit dem Südwestfunk, dessen damaliger Aufzeichnung die hier zitierten Passagen zu verdanken sind:

„Im Besonderen wollen wir dabei in den nächsten Jahren unser Hauptaugenmerk auf die Möglichkeiten einer medikamentösen Beeinflussung der Leistungsfähigkeit beim Menschen richten. Was möglich ist, was eingesetzt werden kann, was dem Sportler, ohne ihm zu schaden, nützt“ (Keul am 21.10.1976 im SWF, zit. nach Badische Zeitung, 14.05.2009).

Zu diesem Zeitpunkt waren die Olympischen Spiele in Montreal bereits Geschichte. 90 Medaillen hatten die Athletinnen und Athleten aus der DDR gewonnen, nur 39 die aus der Bundesrepublik, und dies, obwohl auch im Westen schon verbreitet Anabolika missbraucht worden waren (siehe Singler und Treutlein 2010; Singler 2006). Die ernüchternde sportliche Bilanz von Montreal führte zu einer Forcierung öffentlicher Bekenntnisse zu Manipulationen. Dabei wurden auch nationalistisch anmutende Motive sichtbar: Der Kölner Arzt Helmut Philippi forderte die Freigabe von Anabolika mit der Begründung, man müsse „im Sport-Krieg ja sagen“, wolle man nicht im Hochleistungssport von den Ländern des Ostblocks lächerlich gemacht werden (Süddeutsche Zeitung, 13.11.1976).

War anhand der Versuche, wie Walther Poppelreuter sie um 1930 mit Phosphatverabreichungen bei Arbeitern durchgeführt hatte, noch von einer Kolonisierung des Körpers im Interesse der Industrie die Rede, so könnte analog dazu im Kalten Krieg von einer Eroberung und pharmakologische Nutzbarmachung des Sportlerkörpers durch staatliche oder wissenschaftliche Interessen gesprochen werden – etwa durch die Hoffnung auf positive nationale Präsentation durch Sporterfolge und damit verbundenen Reputationsgewinn für die wissenschaftlichen Kollaborateure. Der Kölner Sportphysiologe Wildor Hollmann brachte hierfür laut Der Spiegel (20.08.1976) eine Standardisierung des Dopings auf punktuellem Niveau ins Spiel:

„Hollmann empfiehlt, derlei Maßnahmen ausschließlich durch anerkannte medizinische Zentren und nur ausnahmsweise, vielleicht bei Europa- und Weltmeisterschaften sowie bei Olympischen Spielen zu verabreichen.“

Ging Hollmann ansonsten zumeist mit äußerster Vorsicht mit öffentlichen Bekenntnissen pro Doping um, so ließ er in jenen Tagen der beinahe kollektiven Freigabeinitiative im Herbst 1976 etwas tiefer blicken. Der französischen Sporttageszeitung L’Equipe unterbreitete Hollmann folgende Zukunftsszenarien, wobei seine Sympathie offenkundig der letzten Variante gehörte:

„Es gibt nur drei denkbare Lösungen: Entweder wir verbieten die Verwendung von Anabolika völlig; damit würden wir bedingungslos vor dem Ostblock kapitulieren, oder das IOC streicht die dopingbelasteten Sportarten vom olympischen Programm (meiner Meinung nach 18 der 21) oder wir bemühen uns, den Athleten zu helfen, indem wir den Athleten Anabolika verschreiben als unterstützende Therapie, ohne auch im geringsten ihrer Gesundheit zu schaden“ (Hollmann, zitiert nach L’Equipe vom 28.10.1976).

Hollmann hatte dieses Drei-Optionen-Szenario nach der Tagung der Verbandsärzte in Freiburg skizziert, als alle Zeichen auf staatlich gedeckte Anabolikafreigabe standen. Auch nach anderer Darstellung beschrieb Hollmann ein Ensemble an Szenarien, jedoch in anderer Reihenfolge. Das erste Szenario lautete demnach:

„Wir unterstützen als Ärzte jede Maßnahme zur Leistungssteigerung des Spitzensportlers und nur des Spitzensportlers, die nicht gesundheitsschädlich sind.“ Laut Süddeutsche Zeitung (25.10.1976) erklärte Hollmann: „Ich spreche mich für die Lösung eins aus.“ Seine Haltung begründete er mit dem Wunsch nach „Verhinderung von schädlichen, unkontrollierten Selbstbehandlungen der Spitzensportler mit zu hohen Dosen und über lange Zeiträume hinweg“, wie die SZ zusammenfasste.

Wie die in der Dopingpolitik maßgebliche Wissenschaftlergemeinde sich aufgrund einer Literaturlage, die eigentlich das genaue Gegenteil vermittelte, auf die Losung von der angeblich erwiesenen bzw. „wahrscheinlichen“ Unschädlichkeit verständigen konnte, ist nach wie vor ein Rätsel. Zu erklären ist dieses Rätsel eigentlich nur damit, dass der deutsche Sport im Verbund mit der Politik und der Sportmedizin sehenden Auges bereit war, Schädigungen bei den Sportlern in Kauf zu nehmen.

(1) Durch die besondere Wertigkeit der Goldmedaillen kann ein Land mit weniger Medaillen im Medaillenspiegel vorne liegen.

Man darf wohl davon ausgehen, dass die beim Festakt zur Eröffnung der Abteilung Sportmedizin in Freiburg getätigten Äußerungen auf einen bereits zuvor in direktem Kontakt mit den maßgeblichen – d.h. zur Manipulation bereiten – Vertretern der deutschen Sportärzteschaft ausgehandelten Modus zurückzuführen waren. Dieser dürfte nicht zuletzt der deutsch-deutschen leistungssportlichen Konkurrenzsituation geschuldet gewesen sein, in der der Westen trotz der bei den Olympischen Spielen in Montreal aufgezeigten Manipulationsbereitschaft immer mehr ins Hintertreffen geraten war (s. Tabelle).

Anders ist nicht zu erklären, wie wenige Tage nach der öffentlich verlautbarten Regierungszustimmung zu Manipulationsmaßnahmen entgegen der internationalen Dopingbestimmungen in einem weltweit einmaligen Vorgang die führenden Vertreter unter den deutschen Sportärzten eine Freigabe des Anabolikadopings nicht nur intern beschlossen – sondern sie diese auch öffentlich bekannt gemacht hatten. Schauplatz dieser Aktion war wiederum Freiburg, wo der Arbeitskreis der deutschen Verbandsärzte und parallel dazu der wissenschaftliche Arbeitskreis des Deutschen Sportärztebundes tagten. Dirk Clasing, der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Verbandsärzte, sprach dabei von „praktischer Toleranz“ gegenüber dem Anabolikadoping:

„Den Sportlern sollen Wirkstoffe (Medikamente) nicht vorenthalten werden, die zur Leistungsoptimierung dienen können, vorausgesetzt, dass die endgültigen Dopingbestimmungen des Deutschen Sportbundes eingehalten werden und den Sportlern durch diese Maßnahme nicht geschadet wird. … Wenn die Ärzte ‚Nein‘ sagen, dann gibt es überhaupt keine Kontrolle. Es ist deshalb doch besser, mitzugehen, zu steuern und sinnvoll zu helfen als zu sagen: ‚Wir sind völlig dagegen!‘ – gegen Substanzen möglicherweise, die nicht einmal unbedingt schaden“ (Clasing, zit. nach Zeit und Welt Nr. 17, 22.01.1977).

Dafür, dass Anabolika nun unter Sportmedizinern, Funktionären und bis hinein in Regierungskreise für unschädlich und tolerabel gehalten wurden, war zu diesem Zeitpunkt vor allem durch Joseph Keul und Mitarbeiter in Erweiterung des auf sehr schwachen Füßen stehenden Unbedenklichkeitszeugnisses von 1971 gesorgt. So konnte in weiteren Untersuchungen angeblich „kein Hinweis für eine Schädigung durch Nandrolondecanoat … gefunden werden, so dass die generelle Behauptung einer Schädigung durch anabole Hormone nicht gerechtfertigt ist“ (Keul et al. 1976). Mögliche Langzeitwirkungen wurden bei der Schadenskalkulation der von Keul bevorzugten Depotspritzen vollkommen ausgeblendet, und selbst den oral eingenommenen Anabolika wurden ernsthafte Schädigungsmöglichkeiten rundweg abgesprochen:

„Schädigungen bzw. Funktionsstörungen wurden bei 31 Sportlern sowie drei Gewichthebern der Testserie nach oral verabreichten alkylierten anabolen Steroiden beobachtet. Nach Absetzen der anabolen Steroide bildeten sich die pathologischen, biochemischen Befunde wieder zurück, so dass es sich wahrscheinlich um eine reversible Funktionsstörung der Leber gehandelt hat“ (Keul et al. 1976).

Nicht etwa das mit unabschätzbaren Risiken verbundenen Doping bei einer sehr großen Zahl von Probanden mit zeitweise pathologischen Befunden war nach Ansicht der Anabolikaforscher somit ethisch fragwürdig – sondern die pauschale Verwerfung des Dopings mit dem Argument der Gesundheitsgefährdung, jedenfalls beim Mann. Anabolika wurden so kraft einer durch wissenschaftliche Autorität – nicht zu verwechseln mit Wissenschaftlichkeit! – untermauerten sportmedizinischen „Ehrenerklärung“ vom Anfangsverdacht der Schädigungsmöglichkeit freigesprochen und einer pharmakologischen Unschuldsvermutung unterstellt:

„Aus medizinischen Gründen gibt es derzeit für den Mann keine gesicherten Einwände gegen die Einnahme von anabolen Hormonen, falls therapeutische Dosen verwendet werden. Bei Frauen und Jugendlichen sind sie wegen der Gefahr irreversibler Funktionsstörungen bzw. fehlendem Wissen über Schädigungen abzulehnen. … Ein Verbot von anabolen Hormonen mit dem Hinweis auf die Schädigung, die nicht bewiesen ist, lässt die ärztliche Beratung bzw. den Arzt selbst fragwürdig erscheinen und ist daher nicht empfehlenswert“ (Keul et al. 1976).

Zusätzlich zu wissenschaftlichen Publikationen suchte vor allem die damalige Freiburger Sportmedizin bei den Spitzen des deutschen Sports und vermutlich auch in politischen Kreisen zusätzlich ein Klima zu erzeugen, in dem die anabolen Steroide entdiabolisiert wurden. In mehreren Briefen ließ Joseph Keul bzw. ließen Keul und Herbert Reindell gemeinsam die Spitzen des deutschen Sports wissen, dass es mit der Gefährdung durch Anabolikaabusus aus ärztlicher Perspektive nicht weit her sei. „Vom rein ärztlichen Standpunkt aus ist insofern Zwiespältigkeit [beim Anabolikaverbot, Anm. d. Verf.] gegeben, da eine Reihe von Anabolika keine Schäden oder Funktionsstörungen zeigt“, schrieb Joseph Keul an NOK-Präsident Willi Daume am 23.08.1976. Desweiteren stellte Keul in diesem Schreiben gegenüber Daume eine seltsam anmutende, küchentischpsychologisch anmutende Indikation des Misserfolgs für das Anabolikadoping im Sport in den Raum:

„Ohne Zweifel bedeutet es für einen jungen Menschen ebenfalls eine Beeinträchtigung der Entwicklung seiner Persönlichkeit oder sogar eine Störung seiner Entwicklung, wenn ein über Jahre währendes Training mit großer Opferbereitschaft und Vernachlässigung anderer wesentlicher entwicklungs¬fördernder Elemente das erstrebte Ziel nicht erreicht werden kann [sic!]“ (Schreiben Keuls an Daume vom 23.08.1976, Kopie beim Verfasser; Quelle: Daume-Archiv Frankfurt/M.).

Zusammen mit Herbert Reindell als Präsident des Deutschen Sportärztebundes schrieb Joseph Keul einige Wochen später an Willi Weyer, den Präsidenten des Deutschen Sportbundes, zum Thema Anabolika und deren international längst beschlossener Listung als Dopingmittel:

„Dabei ist die Schwierigkeit besonders dadurch gekennzeichnet, dass es anabole Hormone gibt, die bei Männern zu keinerlei Schäden führen und somit sich von ärztlicher Seite kein Einwand ergibt. Das besagt nicht, dass von sportethischer Seite her die anabolen Hormone abzulehnen und zu verbieten sind “ (Schreiben Reindells und Keuls an Willi Weyer, 08.10.1976, Kopie beim Verfasser).

Reindell und Keul schrieben im Anschluss der Freiburger Ärztetagungen im Herbst 1976 an Willi Daume und fassten darin die unterschiedlichen Positionen der deutschen Sportärzteschaft zum Thema Anabolikaeinsatz im Sport zusammen. Darin stellten sie den gesetzwidrigen Abusus im Sport – sofern er unter ärztlicher Kontrolle stattfinden würde – auch dadurch als hinnehmbar dar, dass „durch Testosteron-Gabe ein protektiver Effekt gegenüber Krebs erzielt“ werden könne (Schreiben Reindells und Keuls an Daume, 15.11.1976, Kopie beim Verfasser; Quelle: Daume-Archiv Frankfurt/M.). Zudem fügten die Autoren wissenschaftliche Literatur bei, die diese angebliche protektive Wirkung von Anabolika bei Krebs belegen sollte. Diese Anlage war für den Autor dieser Arbeit bei seinen gemeinsam mit Gerhard Treutlein unternommenen Recherchen im Daume-Archiv im Frühjahr 2011 nicht mehr auffindbar. Tatsächlich aber ist in der zeitgenössischen Fachliteratur die Vorstellung anzutreffen, dass anabole Steroide eine therapeutische Wirkung bei Krebs entfalten könnten (siehe etwa Krüskemper 1965). Nirgendwo aber wird in der Literatur die Gabe an Gesunde empfohlen oder als hinnehmbar dargestellt. Schon die Leistungsmediziner Hochrhein und Hochrhein-Schleicher hatten 1953 festgestellt: Gerade für die Hormonverabreichung sollten strenge Indikationsregeln gelten…“. Es stimmt mehr als nachdenklich, dass zwei der führenden deutschen Sportmediziner gegenüber dem mächtigsten Funktionär des Sports jedoch den Eindruck lancierten, die Gabe von Anabolika an gesunde Sportler könne womöglich sogar als Krebsprophylaxe verstanden werden bzw. sei, „richtig“ durchgeführt, frei von jeglichem Krebsrisiko.

Die Leichtfertigkeit, mit der Schädigungsmöglichkeiten heruntergespielt oder als verhältnismäßig und hinnehmbar dargestellt wurden, wird durch eine Wortmeldung durch Wilfried Kindermann zusätzlich unterstrichen. In der gesamten Literatur, so teilte Kindermann 1977 beim Sportärztekongress in Kiel mit, gebe es gerade einmal 20 Fälle von Lebertumoren nach Anabolikaeinnahme. Er bezog sich dabei auf klinische Erfahrungen. Selbst dem Frauendoping stand Kindermann aufgeschlossen gegenüber: „Die Anabolikagabe an Frauen ist eher ein soziales Problem als ein medizinisches. Im Osten kommen Frauen auch mit tieferen Stimmen durch den Alltag“ (Süddeutsche Zeitung, 10.05.1977; siehe auch Singler 2006).

Die Unterschätzung des Risikos beim Anabolikadoping durch führende, meinungsbildende Sportmediziner lässt sich teilweise mit der hohen Nutzenerwartung erklären. Keul et al. (1976) verwiesen nicht nur auf bereits vorhandene Literatur, wenn sie feststellten: „Nach Absetzen des Trainings bleibt die Leistungsfähigkeit länger erhalten.“ Die Autoren konnten ergänzen: „Dieser Befund wird auch durch die eigenen Ergebnisse erhärtet, da sechs Wochen nach der letzten Gabe noch eine erhöhte Leistungsfähigkeit bestand“ (ebd.). Darüber hinaus verkündete Kindermann beim Kongress des Deutschen Sportärztebundes 1977 in Kiel etwas, das die jahrzehntealte Haltung, Doping erweise sich nur beim unzureichend Trainierten noch als wirklich leistungssteigernd, auf den Kopf stellte. Anabolika würden, so wird Kindermann in der Süddeutschen Zeitung (10.05.1977) zitiert, „selbst einem Sportler mit sehr hohem Leistungsniveau eine weitere Steigerung ermöglichen, wenn das Training nichts mehr bringt“.

Kindermann, der seine Rolle in der damaligen Debatte und insbesondere in der Freiburger Dopingforschung heute marginalisiert (s. der Spiegel, 5.7.2007), konnte regelrecht unwirsch werden, wenn der kühnen, um nicht zu sagen unwissenschaftlichen Interpretation der eigenen Untersuchungen nicht gefolgt wurde:

„Kindermanns eingestreute Polemiken waren nun die reine Wut angesichts einer kritischen öffentlichen Diskussion, deren ganze Richtung offenbar der führenden Riege der deutschen Sportärzte nicht passt. Unverantwortlich sei es, sagte Kindermann, wenn Laien den Anabolika Nebenwirkungen zuordneten, die nicht nachweisbar seien. ‚Und wo‘, fragte er höhnisch, bleiben die vergleichbaren Berichte über die Anti-Baby-Pille?‘“ (Süddeutsche Zeitung, 10.05.1977).

Der hier ins Spiel gebrachte Hinweis auf die seit den 1970er Jahren gesellschaftlich überwiegend akzeptierten „Gebrauch“ von Kontrarezeptiva bei Frauen lenkt den Blick auf eine emotional geführte Bioethik-Debatte in der Geschichte der Bundesrepublik, und an diese knüpften Anabolikabefürworter aus dem Sport bei ihren Liberalisierungsinitiativen häufiger an. Auch Athleten wie der Gewichtheber Rolf Milser machten das Recht am eigenen Körper“ für sich geltend, „unter ärztlicher Kontrolle also weiter auch mit Anabolika arbeiten zu dürfen, in einem Maße, in dem körperliche Schädigungen auszuschließen seien“ (Zeit und Welt, 05.02.1977).

Eine unseriöse Pauschalisierung der ohnehin fragwürdigen Forschungsergebnisse, die die angebliche Unschädlichkeit gewisser Anabolika zeigen sollten, war auch auf internationaler Ebene zu beobachten. So wurde nach einem von Manfred Höppner verfassten Bericht des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR auf einer Tagung der Sportmediziner des Internationalen Leichtathletik-Verbandes IAAF am 12.11.1976 durch die deutschen Vertreter der Versuch unternommen, Anabolika aus der Dopingliste zu entfernen.

„In der Diskussion wurde speziell von den Vertretern der BRD, Dr. Danz (damaliger Kommissionschef, d. Red.) und Dr. Donike, die Forderung erhoben, Anabolika aus der Dopingliste zu streichen und legten in diesem Zusammenhang Materialien von Prof. Dr. Keul vor, nach welchen die Anwendung anaboler Steroide nicht gesundheitsschädigend ist“ (zit. nach Süddeutsche Zeitung, 21.03.1994).

Die ohnehin wissenschaftlich auf schwachen Beinen stehenden Ergebnisse von Keul et al. 1976 bzw. Keul und Kindermann 1976 zur angeblichen Unschädlichkeit nichtoral eingenommener Anabolika (10) wurde hier also auf alle anabolen Steroide ausgeweitet, um so offenbar eine pauschale Freigabe auch solcher Medikamente erreichen zu können, deren Schädlichkeit selbst nach den zweifelhaften Kriterien von Keul und Kollegen seriös nicht zu bestreiten war.

Strategien der öffentlichen Dopingdebatte 1976/1977 (S. 62/63)

Die 1976 sich entzündende, öffentlich ausgetragene Kontroverse zum Themenkomplex Doping und Manipulationen im Spitzensport waren paradoxerweise durch Maßnahmen entflammt worden, die gar nicht explizit unter Doping zu subsummieren waren. Die so genannte „Kolbe-Spritze“ und der Skandal um den gescheiterten Versuch, die Leistungen von bundesdeutschen Schwimmern durch Aufblasen der Gedärme zu verbessern, standen am Anfang einer breiten Debatte, in deren Verlauf die öffentliche Ablehnung von Doping- und Manipulationsmaßnahmen insgesamt deutlich wurde (Singler 2006c). Die Debatte verdeutlichte Motive und Rechtfertigungen der Dopingbefürworter nun in vorher und später nie mehr beobachteter Dichte und Deutlichkeit. Der Ton wurde nun schärfer, maßgebliche Befürworter des Anabolikadopings gerieten unter Druck und versuchten sich öffentlich zu rechtfertigen. Dabei kamen im Wesentlichen folgende Strategien zum Einsatz:

– Es wurde versucht, die Forderung nach ärztlich „kontrolliertem“ Anabolika-doping als Schutz vor überhöhten, eigenmächtigen Dosierungen darzustellen.

– Anabolika wurden als angeblich unschädliche Alternativen zu den Dopingmitteln mit unmittelbar aufputschender Wirkung beschrieben, die bis dahin zahlreiche Todesopfer gefordert hatten (Prokop 1968, 2803).

– Es wurde bestritten, dass Anabolika Dopingmittel seien. Dabei wurde die im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts etablierte Differenzierung in „Reizmittel“ für den Wettkampf und Mittel, die angeblich nur die natürliche Konstitution unterstützen würden, trotz der fulminanten Auswirkungen von Anabolika auf Körpermorphologie und Leistung aufrecht erhalten.

– Anabolika wurden nun erstmals sogar direkt unter dem Aspekt der Gesunderhaltung der Athleten propagiert.

– Es wurde das „Recht am eigenen Körper“ reklamiert. Dabei knüpfte der Sport mit dem Hinweis auf die gesellschaftliche Akzeptanz der Anti-Baby-Pille an eine der großen Bioethikdebatten der Nachkriegsgeschichte an. Dass „die Pille“ zur Empfängnisverhütung eingenommen werden dürfe, sei nicht anders zu bewerten als eine ärztlich überwachte Anabolikaverabreichung an Sportler, so hieß es. Befürworter einer Liberalisierung beim Neuroenhancement argumentieren heute übrigens in identischer Weise.

– Der Spitzensport wurde als Experiment beschrieben, in dessen Rahmen man zur Vergewisserung menschlichen Fortschritts gewisse Risiken einzugehen habe.

Fußnoten

(1) Siehe Leichtathletik vom 27.10.1970, hier wird auf das IAAF-Verbot hingewiesen, und Leichtathletik 22/1971, 312: „Auch im Training eingenommene anabole Steroide entsprechen der Dopingdefinition.“

(2) Ein früher Hinweis auf Hormondoping erfolgte indessen durch Der Spiegel (Nr.37/1960, 62). In einem Artikel zu den Grenzen menschlicher Leistungsfähigkeit wurden „Hormone, vor allem Keimdrüsen- und Nebennierenrindenhormone“ zu den „am häufigsten verwendeten Mittel zum Dopen“ gezählt: „Sie beheben Erschöpfungszustände.“

(3) Der Beitrag des Journalisten Jost Spangenberg trug den Titel „Das Geheimnis der roten ‚Puppen‘. Pillen für die Leistungssportler. Zur Problematik der Tabletten-Mastkur.“

(4) Vgl. dazu die Ausführungen des Rudertrainers Karl Adam: „Als Trainer bin ich der Ansicht, dass die Entscheidung, ob ein Athlet seine physiologischen Leistungsvoraussetzungen etwa durch Anabolika verbessern will, nur er selbst treffen kann. Funktionär, Sportmediziner, Trainer haben die Pflicht zur Aufklärung über die Wirkung, aber nicht das Recht der Bevormundung“ (Adam 1975, 169).

(5) Siehe dazu Beck im Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 14.03.2011

(6) Siehe dazu die wissenschaftlichen Gutachten zu dem Buchprojekt von Pfetsch et al. 1975 durch Joseph Keul und Armin Klümper, dokumentiert bei Singler und Treutlein 2010, 364 ff.

(7) Zum „Prinzip Verantwortung“ siehe Hans Jonas 1984; zum Spannungsfeld von Ethik und Wissenschaft Hans Lenk 1992.

(8) Zum gesundheitsschädlichen oder gar lebensbedrohlichen Doping in der DDR siehe Berendonk 1992 und Spitzer 1998.

(9) Anzunehmen ist, dass solche Formulierungen gemäß der Vorlagen von Experten, also den Sportmedizinern selbst, von der Bundesregierung vorgenommen wurden.

(10) Die Ständige Kommission für Steroidtoxikologie der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie wies 1977 in einer in öffentlichen Medien abgedruckten wissenschaftlichen Stellungnahme die Annahme der Unschädlichkeit nichtalkylierter Anabolika zurück. Sobald hier höhere Dosierungen verwendet würden, steige auch das Risiko von Nebenwirkungen an (Sport-Kurier, 20.06.1977). Die von Keul propagierten Substanzen verfügten offensichtlich in den vermeintlich völlig unschädlichen Dosierungen auch über keine mit den oral eingenommenen Anabolika vergleichbaren leistungs-steigernden Effekte.