2010 Singer, Otto: Anti-Doping-Strategien im internationalen Vergleich
Herausgeber: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Info-Brief WD 10 – 3000 – 004/10
erschienen am 24.3.2010
>>> Anti-Doping-Strategien im internationalen Vergleich, 55 Seiten
Inhalt:
1. Einleitung S. 5
2. Dopingmittel und Dopingmethoden S. 9
3. Die Verbotsliste der WADA S. 13
4. Die internationalen Rechtsgrundlagen S. 18
4.1. Welt-Anti-Doping-Code (WADC) S. 19
4.2. Internationales Übereinkommen der UNESCO gegen Doping im Sport S. 22
4.3. Europäisches Übereinkommen gegen Doping S. 24
4.4. Umsetzung auf nationaler Ebene: NADA-Code S. 24
4.5. Weitere Ansätze zum Anti-Doping S. 27
5. Dopingbekämpfung und Sportbetrug im deutschen Recht S. 28
6. Anti-Doping-Regelungen in ausgewählten Ländern S. 34
7. Initiativen der Europäischen Union S. 41
8. Fazit und Perspektiven S. 46
9. Literatur S. 48
8. Fazit und Perspektiven:
Die vorangehenden Kapitel haben gezeigt, dass der Einsatz von Doping-Mitteln inzwischen fast überall als eine große Bedrohung für den Sport wahrgenommen wird. Dabei sind zwei signifikante Gefahrenpotenziale zu unterscheiden: Einerseits schadet der Sportler seiner Gesundheit langfristig durch den Eigenkonsum leistungssteigernder Substanzen. Andererseits geht daraus seine regelwidrige Teilnahme am und zugleich die Gefährdung des sportlichen Wettbewerbs hervor, der fairen Sport zu präsentieren sucht. Gerade durch die prinzipielle Ausrichtung des sportlichen Handelns auf (Gewinn-)Maximierung erhält Doping eine zentrale Bedeutung im Leistungssport. Die Dopingpraxis gefährdet nicht nur die Gesundheit der Akteure, sondern delegitimiert und zerstört letztlich auch das Handlungssystem des Sports. Erkannt wird ebenfalls, dass auch der Sportbetrug das Image des Sports nachhaltig beschädigt. Folgerichtig ist deshalb die weitgehend geteilte Schlussfolgerung, Doping und Sportbetrug als fundamentale Verletzungen eines offenen und fairen Wettbewerbs zu betrachten. Dazu beigetragen haben nicht nur die vielen Doping-Skandale der letzten Jahre insbesondere im Radsport und in den nordischen Disziplinen, sondern auch die nach der deutschen Wiedervereinigung sichtbar gewordene staatsorganisierte Dopingpraxis in der DDR, die – insbesondere bei Minderjährigen – schwere und dauerhafte Gesundheitsschäden verursacht hat. Eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Entwicklung erscheint deshalb von wesentlicher Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Leistungssports in der Zukunft.
…
Vorgeschlagen werden außerdem Maßnahmen im Strafrecht. Hierzu gehört etwa die Aufnahme eines neuen Straftatbestandes der Verfälschung des wirtschaftlichen Wettbewerbs im Sport. Dieser soll im wirtschaftlich relevanten Bereich des Sportes Wettbewerbsverzerrungen durch Einsatz von Dopingmitteln unter Strafe verhindern (Bestrafung des Sportbetrugs). Weitere vorgeschlagene Maßnahmen bestehen in der Formulierung von zusätzlichen Kriterien für die Mittelvergabe von Bund und Ländern an den Sport. So sollen Sportfördermittel an die Bedingung gebunden werden, dass der Sport die Einhaltung der Kontrollquote und weitere vereinbarte Maßnahmen zur Dopingbekämpfung gewährleistet. Verstöße gegen die Zusagen müssten dann zur Rückforderung der Mittel führen. Insgesamt wird von den meisten Staaten eine stärkere Harmonisierung des Kampfes gegen Doping befürwortet. Das Ziel ist dabei die weltweite Vereinheitlichung von Regelungen. Damit die Bemühungen zur Dopingbekämpfung dauerhaft wirksam sein können, sollten zunächst die auf europäischer Ebene verfolgten Strategien im Kampf gegen Doping besser aufeinander abgestimmt werden. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang vor allem eine verbesserte Koordination von staatlichen und verbandsrechtlichen Regelungen. So fehlt den Verbänden mangels strafverfolgungsrechtlicher Kompetenzen ein wichtiges Element in der Beweisführung gegen Dopingsünder. Zum Schutz des Sports als einer wichtigen Institution zur Gewährleistung eines unverfälschten Wettbewerbs sollten dem Staat hierzu stärkere Kompetenzen zugestanden werden. Dies lässt sich nicht nur aus nationaler Perspektive rechtfertigen, sondern auch mit Blick auf die Übereinkommen von Europarat und UNESCO, die auf den notwendigen Zusammenhang von staatlicher Verantwortung und Eigenverantwortung des Sports verweisen.