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2007 und 2011 DGSP-Erklärungen Doping im Leistungssport
– 2007 zu den Empfehlungen der Ad-hoc Kommission
2011 DGSP: Erklärung: Doping im Leistungssport in Westdeutschland
In der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin Jahrgang 62, Nr. 11 (2011) reagierten im November 2011 die Hochschullehrer der deutschen Sportmedizin und des Wissenschaftsrates der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) mit einer Erklärung auf Vorträge während des
Internationalen Symposiums in Freiburg „Sportmedizin und Doping in Europa“
und auf die Präsentationen der Zwischenergebnisse des Forschungsprojektes „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“. Die beiden Forschergruppen aus Berlin und Münster hatten ihre Ergebnisse über die Jahre 1972 bis 1989 in zwei Papieren zusammengefasst, die hier nachzulesen sind:
>>> Teilergebnisse der Humboldt-Universität zu Berlin
>>> Teilergebnisse der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
>>> DGSP 2011: Doping im Leistungssport in Westdeutschland
Nicht unterschrieben hatten neben anderen Prof. Dr. Liesen, der in einem >>> Interview seine frühere Haltung bestätigt hatte, und Prof. Dr. Wilfried Kindermann, der einen eigenen Kommentar in der Dezemberausgabe 2011 der Dt. Zeitschrift f. Sportmedizin vorlegte:
Kindermann: Die Verantwortung der Sportmedizin im Leistungssport
Weitere Reaktionen in dieser Dezemberausgabe:
Prof. H. Gabriel: Leserbrief / Prof. H. Löllgen: Stellungnahme zu Liesen
Die Stellungnahme:
Doping im Leistungssport in Westdeutschland
Stellungnahme der Hochschullehrer der deutschen Sportmedizin und des Wissenschaftsrates der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP).
Die Hochschullehrer der deutschen Sportmedizin und der Wissenschaftsrat der DGSP nehmen die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) in Auftrag gegebenen Studie zur „Geschichte des Dopings in der Bundesrepublik Deutschland“ und das vom 12. – 14. September 2011 in Freiburg abgehaltene Symposium „Sportmedizin und Doping in Europa“ zum Anlass für die folgende Stellungnahme.
Angesichts des Verbotes der Anwendung anaboler Steroide im Sport durch die IAAF (Internationaler Leichtathletikverband, 1970), den DLV (Deutscher Leichtathletikverband, 1971) und das IOC (Internationales Olympisches Komitee, 1974) und der aktuellen Gesetzeslage halten wir für nicht zu rechtfertigen:
a.) Das Festhalten am Einsatz anaboler Steroide unter ärztlicher Kontrolle über die Verbotszeitpunkte hinaus bis in die 1980er Jahre auch von herausragenden Exponenten der Sportmedizin – anfänglich unter der Absicht der Leistungssteigerung und anschließend unter den Begriffen „Substitution“ und „Therapie“.
b.) Die Durchführung von Studien über Wirkungen und Nebenwirkungen von anabolen Steroiden an aktiven Wettkampfsportlern und die Verharmlosung der Nebenwirkungen als gering und vorübergehend, auch wenn hierzu bereits anders zu deutende wissenschaftliche Erkenntnisse vorlagen.
Es ist bekannt, dass Dopingmethoden zur Zeit der politischen Blockkonfrontation von der Politik teilweise gefordert und auch finanziell unterstützt wurden. Dieser Umstand kann das genannte Verhalten aus unserer Sicht allerdings keinesfalls rechtfertigen.
Der Deutsche Sportärztebund (DSÄB, später Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention, DGSP) hat sich 1977 und 1988 klar gegen eine Rechtfertigung jeglicher Abgabe von anabolandrogenen Steroiden oder anderen leistungssteigernden Medikamenten mit Begriffen wie „Substitution“ oder „Therapie“ gestellt und diese Position seither immer nachdrücklich vertreten.
Wir vertreten die selbstverständliche Position, dass ein nachgewiesener Verstoß gegen die Anti-Dopingbestimmungen (WADA-Code) von Ärzten, medizinischem Hilfspersonal, Trainern und Funktionären nicht mit einer weiteren Tätigkeit im Leistungs- und Spitzensport und, wenn es sich um Ärzte handelt, auch nicht mit einer Mitgliedschaft in der DGSP vereinbar ist.
Wir weisen darauf hin, dass deutsche Sportmediziner in verschiedenen wissenschaftlichen Arbeitsgruppen einen wichtigen Beitrag zur Dopingprävention, zur weiteren Entwicklung von Dopingnachweisverfahren, zur Verbesserung der Kenntnis der Nebenwirkungen von Dopingsubstanzen und zur Erfassung der Verbreitung des Dopings im Leistungs- und Freizeitsport leisten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die ärztliche Betreuung von Leistungssportlern nur ein Teil der Aufgaben der Sportmedizin ist. Die Entwicklung und Evaluation von Trainingsprogrammen zur Prävention, Therapie und Rehabilitation bei Herzkreislauferkrankungen, Krankheiten des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates und der Lunge sowie bei Tumorerkrankungen haben traditionell ebenso große Bedeutung in unserem Fach.
Wir vertreten die Meinung, dass die Leistungsphysiologie und die Betreuung von Leistungssportlern zur Kernkompetenz des Faches Sportmedizin gehören und dass im Leistungssport auch Trainingskonzepte entwickelt werden, welche in Bewegungsprogramme zur Prävention, Therapie und Rehabilitation verschiedenster Krankheiten einfließen.
Wir sind der Ansicht, dass die qualifizierte medizinische Betreuung im Wettkampfsport zu den Aufgaben der universitären Sportmedizin zählt. Dabei müssen die Fortentwicklung und Umsetzung eines evidenzbasierten Gesundheitsmanagements und die frühzeitige Dopingprävention im Vordergrund stehen. Die Entwicklung einer Einbindung der medizinischen Betreuung von Hochleistungssportlern in Non-Profit-Organisationen wie den öffentlich-rechtlichen Hochschulen ohne eine direkte persönliche und/oder finanzielle Abhängigkeit vom Leistungssport bietet hierbei eine wichtige Grundlage gegen die Mitwirkung von Ärzten beim Doping.
Um Interessenskonflikte im sportmedizinischen Umfeld zukünftig besser kontrollieren und nach Möglichkeit gänzlich vermeiden zu können, wird der Wissenschaftsrat der DGSP als eine der ersten Sportinstitutionen weltweit die Erarbeitung einer „Conflict of Interest Policy“ in Angriff nehmen. Dies schließt ausdrücklich sportärztliche Tätigkeiten im Leistungssport ein, bei denen ein Konflikt zwischen Tätigkeiten im Anti-Doping-Bereich einerseits und der Betreuung von Leistungssportlern andererseits entstehen kann.
Diese ausgearbeitete Stellungnahme von den Mitgliedern des Wissenschaftsrats der DGSP unter Beteiligung von weiteren Hochschullehrern der deutschsprachigen Sportmedizin wird von den hier namentlich genannten Hochschullehrern für Sportmedizin vollständig unterstützt. Nach einer ausführlichen Diskussion der Ergebnisse der Symposien wurden Grundzüge einer Erklärung bei der Sitzung des Wissenschaftskollegiums der DGSP in Frankfurt am 8.10.2011 ausgiebig diskutiert. Einmütig wurde von den anwesenden Kollegen die weitere Ausarbeitung einer Stellungnahme unter Hinzuziehung juristischen Rates von H. Striegel, Stuttgart, unterstützt. Unter Sichtung umfangreichen weiteren Materials erfolgte die Ausarbeitung eines weiteren Entwurfs im Wissenschaftsrat, der dann den Mitgliedern des Wissenschaftskollegiums über den E- Mail-Verteiler zugänglich gemacht wurde. Die eingegangenen zahlreichen Stellungnahmen wurden dann – soweit wie möglich – berücksichtigt, wobei dabei die Abstimmung über Änderungen im Wissenschaftsrat erfolgte. Eine Version wurde dann am 24.10.2011 über doodle zur Zustimmung, zur Kommentierung oder zur Ablehnung freigeschaltet. Eine weitere geringfügig überarbeitete Version wurde am 26.10.2011 freigeschaltet. Die Deadline wurde auf den 27.10.11 festgelegt aufgrund der Aktualität und dem Redaktionsschluss der Zeitschrift. Es gab keine Ablehnung. Alle Nachzügler wurden bis zum 31.10.2011 in die gedruckte Liste aufgenommen, spätere Zustimmungen werden im pdf berücksichtigt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtnennung eines Hochschullehrers keinesfalls als Ablehnung dieses Textes interpretiert werden darf. Es wurden nur Mitglieder des Wissenschaftskollegiums der DGSP um Zustimmung gefragt, das sind alle hauptamtlich im Fachgebiet Sportmedizin tätigen habilitierten Hochschullehrer. Unter Umständen hatten nicht alle Hochschullehrer Zeit und Gelegenheit, sich mit dem Text auseinander zu setzen, auch sind technische Schwierigkeiten trotz aller Sorgfalt nicht auszuschließen.
Wissenschaftsrat der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Die Mitglieder des federführenden Wissenschaftsrates sind bei den Autoren mit * markiert).
Das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention unterstützt diese Erklärung.
Prof. Dr. Winfried Banzer, Frankfurt
Prof. Dr. Peter Bärtsch*, Heidelberg
Prof. Dr. Ralph Beneke, Marburg
Prof. Dr. Aloys Berg, Waldkirch
PD Dr. Gereon Berschin, Marburg
Prof. Dr. Wilhelm Bloch*, Köln
Prof. Dr. Dieter Böning, Berlin
Prof. Dr. Klaus Michael Braumann, Hamburg
Prof. Dr. Christof Burgstahler, Tübingen
Prof. Dr. Hans-Hermann Dickhuth, Freiburg
PD Dr. Birgit Friedmann-Bette, Heidelberg
Prof. Dr. Dr. Christine Graf, Köln
Prof. Dr. Hans-Christian Heitkamp, Tübingen
Prof. Dr. Dr. Thomas Hilberg, Wuppertal
Prof. Dr. Gerd Hoffmann, Frankfurt
Prof. Dr. Andreas B. Imhoff, München
Prof. Dr. Philip Kasten, Dresden
PD Dr. Ulrike Korsten-Reck, Freiburg
Prof. Dr. Yuefei Liu, Ulm
Prof. Dr. Dr. Matthias Lochmann, Erlangen
Prof. Dr. Frank Mayer*, Potsdam
Prof. Dr. Tim Meyer, Saarbrücken
Prof. Dr. Frank-Christoph Mooren*, Gießen
Prof. Dr. Dr. Josef Niebauer, Salzburg
Prof. Dr. Andreas Nieß*, Tübingen
Prof. Dr. Petra Platen, Bochum
Prof. Dr. Rüdiger Reer, Hamburg
Prof. Dr. Kai Röcker*, Freiburg
Prof. Dr. Walter Schmidt*, Bayreuth
Prof. Dr. Arno Schmidt-Trucksäss, Basel
Prof. Dr. Yorck Olaf Schumacher, Freiburg
Prof. Dr. Dr. Perikles Simon, Mainz
Prof. Dr. Jürgen Steinacker*, Ulm
Prof. Dr. Dr. Klaus Steinbrück, Stuttgart
Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel, Stuttgart
Prof. Dr. Uwe Tegtbur, Hannover
Prof. Dr. Klaus Völker, Münster
Prof. Dr. Karl Weber, Köln
Prof. Dr. Burkhard Weisser, Kiel
PD Dr. Bernd Wolfarth, München
PD Dr. Jürgen Scharhag, Heidelberg
Prof. Dr. Elke Zimmermann, Bielefeld
2007 Antidoping-Erklärung der DGSP
– Empfehlungen der Ad-hoc-Kommission der dgsp
Nach den Dopingvorfällen rund um das Team Telekom/T-mobile, in dem vor allem die Teamärzte aus Freiburg Aufsehen erregten, sah sich die DGSP 2007 angesprochen und gab untenstehende Erklärung ab.
Sie richtete zudem eine Ad-hoc-Kommission ein, die Vorschläge zur Verbesserung der Anti-Doping-Maßnahmen der Ärzteschaft erarbeiten sollte – Näheres siehe weiter unten.
die Erklärung
„Die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) hat sich wiederholt klar und eindeutig gegen Doping ausgesprochen (1952,1966, 1970,1989). Zuletzt erfolgte eine erneute Stellungnahme und Presseerklärung im September 2006, auf die auch angesichts der aktuellen Vorgänge um den Radsport verwiesen wird.“
>>> Antidoping-Erklärung der DGSP, 29.05.07
Die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) hat sich wiederholt klar und eindeutig gegen Doping ausgesprochen (1952,1966, 1970,1989). Zuletzt erfolgte eine erneute Stellungnahme und Presseerklärung im September 2006, auf die auch angesichts der aktuellen Vorgänge um den Radsport verwiesen wird.
Alle Manipulationen im Sinne von Doping werden von der DGSP eindeutig abgelehnt und verurteilt. Eine vollständige Aufklärung der aktuell angeschuldigten Vorgänge ist erforderlich. Eine weitere Untersuchung ist auch nach den Erklärungen der betroffenen Ärzte erforderlich. Die von der Freiburger Klinik ergriffenen Massnahmen werden uneingeschränkt unterstützt. Die Aufklärung durch einen externen Untersuchungsausschuss ist zu begrüßen. Eine weitere gemeinsame Absprache mit DOSB und der NADA ist notwendig.
Ärzte, die an Doping beteiligt waren oder sind, machen sich nach dem Arzneimittelgesetz strafbar und werden nach der Berufsordnung für Ärzte zur Verantwortung gezogen. Über den Entzug der Approbationsordnung entscheidet die Bezirksregierung. Eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention ist unvereinbar mit nachgewiesener Dopingaktivität. Den fehlbaren Ärzten aus Freiburg wird vom Landesverband Südbaden der DGSP die Mitgliedschaft aberkannt.
Die DGSP ist betroffen über das ärztliche Fehlverhalten in der Betreuung im Radsport. Eine pauschale Vorverurteilung aller Mitarbeiter der Abteilung in Freiburg, der im Leistungssport engagierten Ärzte wie auch der deutschen Sportärzteschaft insgesamt ist nicht angebracht. Die DGSP verweist darauf, dass sich der überwiegende Teil der Sportärzte verantwortungsvoll für Sportler aller Alterstufen in Freizeit-, Breiten- und Leistungssport einsetzt.
„Sportmedizin“, in Deutschland ist auch nicht allein Leistungssportbetreuung sondern überwiegend die Betreuung von Gesunden und Kranken im Rahmen von Prävention und Rehabilitation von Erkrankungen. Hierbei übernimmt die Sportmedizin eine wichtige Rolle für die Überzeugung der Menschen zu mehr körperlicher Aktivität und gesundheitsbewusstem Lebensstil.
Die DGSP hat folgende Massnahmen gegen Doping ergriffen:
Alle Ärzte, die Sportler betreuen, müssen sich schriftlich und rechtsverbindlich von Dopingaktivitäten distanzieren. Dies betrifft den Hochleistungssport, aber auch alle Bereiche des Breitensports. Die Erklärung schließt auch eine Distanzierung vom passiven Dulden von Doping bei betreuten Athleten ein.
Der Ehrenrat der DGSP wird Empfehlungen zu, Ehrencodex und zu Verhaltensregeln erarbeiten. Die Sektion „Leistungssport“ der DGSP erhält den Auftrag eine Analyse zur Situation des Dopings und der Dopingbekämpfung gemeinsam mit dem Ehrenrat zu erstellen. Sie wird dabei unterstützt von unabhängigen Experten.
Die aktuellen Probleme müssen vorbehaltlos und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar gelöst werden. Die DGSP ist der Ansicht, dass eine qualifizierte medizinische Betreuung auch im Leistungssport fortgeführt werden muss. Die Gesellschaft muss aber Garantien dafür erhalten, dass sich Ärzte, aber auch alle anderen Akteure im Sport wie Trainer, Physiotherapeuten und Berater, in gleicher Weise an die ethisch-moralischen und rechtlichen Normen halten.
Für die DGSP:
Prof. Dr. med. Herbert Löllgen, Präsident
2007 Empfehlungen einer Ad-hoc-Kommission der DGSP 2007
Im Juni 2014 legte die Steiner-Kommission des DOSB ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen für den Anti-Doping-Kampf vor. Die siebenköpfige Kommission war 2013 eingerichtet worden nachdem die Studie „Doping in Deutschland….“ vorgestellt worden war. Näheres siehe hier unter >>> Aufarbeitung der westdeutschen Dopingvergangenheit.
In dem Bericht der Steiner-Kommission wird ausführlich festgehalten, dass die DGSP 2007 eine Ad-hoc-Kommission eingerichtet hatte, die Empfehlungen zur Verbesserungen von Anti-Doping-Maßnahmen erarbeiten sollte. Dies sei geschehen und einiges sei bereits umgesetzt worden.
>>> DOSB-BERATUNGSKOMMISSION DOPING IN DEUTSCHLAND – ABSCHLUSSBERICHT
Im Abschlussbericht wird ab S. 40 festgehalten:
III. Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP)…
2. Reformaktivitäten
Eine sog. Ad-hoc-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V. (DGSP) hat im August 2007 Vorschläge zur Verbesserung der Anti-Doping-Maßnahmen vorgelegt.
a) Vorgeschlagen wurde eine Reihe von Satzungsänderungen:
– Aufnahme in § 4 „Zweck und Aufgabe“ der Satzung der DGSP: „Förderung eines aktiven Kampfes gegen Doping durch Prävention und Sanktion“.
– Bei hinreichendem Verdacht eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen eines Mitglieds soll der Vorstand/das Präsidium das Ruhen der Mitgliedschaft anordnen. Die Beendigung der Mitgliedschaft soll erfolgen, wenn ein Mitglied sich eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen schuldig gemacht hat oder wegen einer strafbaren Handlung im Zusammenhang mit Doping rechtskräftig verurteilt wurde.
– Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen durch Ärzte im Falle eines hinreichenden Tatverdachts sind dem Justitiar der jeweiligen Ärztekammer anzuzeigen.
– Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen durch Ärzte sind im Falle eines hinreichenden Tatverdachts den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) anzuzeigen.
Diese Satzungsänderungen wurden in der Zwischenzeit, auch durch die 18 Landesverbände der DGSP, umgesetzt. Ärzte, die der Mitwirkung am Doping überführt wurden, sind auf der Grundlage dieser Satzungsänderung aus der DGSP ausgeschlossen worden.
b) Die Ad-hoc-Kommission hat der DGSP empfohlen, die Bundes-ärztekammer und die Landesärztekammern aufzufordern, das Verbot des Dopings durch Ärzte in die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer und in die Berufsordnungen der jeweiligen Kammern aufzunehmen und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings im Sport einzuleiten bzw. zu unterstützen. Doping sei kein ausschließliches Problem des Leistungs- und Hochleistungssports, sondern auch des Freizeit- und Fitness-Sports. In der Bundesärztekammer ist das Dezernat 2 mit Doping und Medikamentenmissbrauch befasst.
c) Zur Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht im Zusammenhang mit Sport-Doping hat die Ad-hoc-Kommission folgende Handlungsrichtlinie empfohlen:
– Erhält ein Arzt in seiner Funktion als Arzt Kenntnisse zum Doping eines oder mehrerer Patienten, so fallen die Kenntnisse unter die ärztliche Schweigepflicht. Der Arzt kann jedoch davon ausgehen, dass der Patient, indem er sich in die Behandlung des Arztes begibt, konkludent in die Besprechung seiner medizinischen Befunde mit den vorgesetzten Oberärzten oder Chefärzten, die dann ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen, einwilligt, es sei denn, der Patient erklärt, dass er eine Besprechung seiner medizinischen Befunde mit vorgesetzten Ärzten nicht wünscht.
– Der Arzt ist befugt, die ärztliche Schweigepflicht zu durchbrechen, wenn es sich um Doping bei Kindern und Jugendlichen handelt, insbesondere bei deren Unkenntnis oder gegen deren Willen.
– Ist einem Arzt in seiner Funktion als Verbandsarzt bekannt, dass einer oder mehrere Sportler des von ihm betreuten Sportverbandes Dopingsubstanzen konsumieren, und wird Doping in dieser Situation nicht aktiv bekämpft und eingestellt, so ist dem Verbandsarzt dringend zu raten, seine Funktion aufzugeben. Der Arzt darf von sich aus nicht die Schweigepflicht brechen, abgesehen von – insbesondere unfreiwilligem – Doping bei Kindern und Jugendlichen. Es bleibt jedoch den Verbänden unbenommen, von den Sportlern vorab eine Entbindung des Verbandsarztes von der Schweigepflicht bei Doping zu verlangen. In diesem explizit festgehaltenen Fall darf der Arzt den Verband informieren, es sei denn, der Sportler nimmt die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Verband zurück. In diesen Fällen darf der Arzt den Verband nur darüber informieren, dass er nicht von der Schweigepflicht entbunden wurde.
d) Die Ad-hoc-Kommission hat der DGSP empfohlen, von mancherorts den Mitarbeitern einer Institution oder Klinik abverlangten „Anti-Dopingerklärung“ oder „Ehrenerklärung“ abzusehen, da diese keine weitere Funktion erfüllten. Die Strafbarkeit des Arztes, Dopingsubstanzen zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden, sei bereits in § 6a AMG gesetzlich geregelt und berechtige im Falle eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
(Die DGSP weist darauf hin, dass Prof. Dr. Braumann in Zusammenarbeit mit dem Institut für Geschichte der Medizin in Hamburg Doktoranden die dopingrelevanten Aktivitäten der DGSP ab 1990 unter Nutzung des Archivs der Gesellschaft untersuchen lässt.)