12. Sportbericht der Bundesregierung, 3.9.2010
Deutscher Bundestag, Drucksache 17/2880
17. Wahlperiode 03. 09. 2010
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Inhalt Thema Doping:
10. Dopingbekämpfung
10.1 Gesetzliche Grundlagen
10.2 Nationale Anti-Doping Agentur
10.3 Dopingprävention
10.4 Dopinganalytik und -forschung
10.5 Sportfachverbände
10.6 Internationale Situation
13.2.7 Forschung in der Dopingbekämpfung
Internationale Rechtsgrundlagen:
„Mitte 2008 richtete die Europäische Kommission eine informelle Anti-Doping Arbeitsgruppe ein. Schwerpunkt der Arbeit war die Entwicklung von Forderungen zur Änderung des Internationalen Datenschutzstandards der WADA, um Kompatibilität mit europäischen Datenschutzregelungen herzustellen. Die Arbeiten erfolgten in enger Kooperation mit der Art. 29 Arbeitsgruppe der Europ äischen Kommission (Datenschutzexperten). Deutschland hat in beiden Gruppen aktiv mitgewirkt. Im Mai 2009 fand eine EU Anti-Doping Konferenz in Athen statt, an der die Bundesregierung teilnahm.“
„Deutschland ist Mitglied der Beobachtenden Begleitgruppe (Monitoring Group) zur Umsetzung der Maßnahmen des Übereinkommens des Europarates gegen Doping vom 16. November 1989. Das von der Gruppe unter maßgeblicher Einflussnahme Deutschlands entwickelte Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Doping trat nach Notifikation zum 1. Mai 2008 in Deutschland in Kraft. Das Zusatzprotokoll stellt, unbeschadet teilweise bereits vorliegender bilateraler Vereinbarungen, die notwendige Ermächtigung für die Durchführung von Kontrollen bei Sportlerinnen und Sportlern aus dem Hoheitsgebiet anderer Vertragsparteien dar. Die Vertragsparteien erkennen durch das Zusatzprotokoll zugleich die Zuständigkeit der WADA und anderer ihr unterstellter Dopingkontrollorganisationen für die Durchführung von Kontrollen auch außerhalb von Wettkämpfen bei ihren Sportlerinnen und Sportlern an. Ferner wird im Zusatzprotokoll ein verbindliches Verfahren zur Überprüfung der Anwendung des Übereinkommens gegen Doping durch die Vertragsstaaten festgelegt. Mit dem Zusatzprotokoll zählt das Übereinkommen gegen Doping zu den wenigen internationalen Übereinkommen, die mit einem bindenden Kontrollverfahren ausgestattet sind.“
„Der Europarat evaluiert die Umsetzung des Übereinkommens gegen Doping in den Mitgliedstaaten und ist hierzu 2009 in die Länderprüfung Deutschlands eingetreten. Die Überprüfung wurde auf der Basis eines Länderberichtes der Bundesregierung vorgenommen, der zusammen mit dem DOSB, der NADA, den Dopingkontrolllaboren Köln und Dresden sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt erstellt worden war. Eine Delegationsprüfung vor Ort rundete die Evaluation ab. In dem im Mai 2010 von der Monitoring Group angenommenen Evaluierungsbericht wird Deutschland bescheinigt, dass die Dopingbekämpfung übereinkommenskonform und inhaltlich auf hohem Niveau erfolgt. Hervorgehoben werden dabei die ausgezeichneten Aktivitäten in der Dopingprävention, insbesondere der Nationale Dopingpräventionsplan.
Der Europarat befasste sich in der Monitoring Group, der Legal Group und dem Ad hoc European Committee for the World Anti-Doping Agency (CAHAMA) auch mit dem gegen das Petitum der europäischen Staaten am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Internationalen Datenschutzstandard der WADA. Aufgrund nachdrücklicher Beanstandungen der europäischen Staaten, auch Deutschlands, hat sich die WADA bereit erklärt, zum 1. Juni 2009 eine Anpassung des Standards dergestalt vorzunehmen, dass die wesentlichen Inkompatibilitäten mit dem europäischen Datenschutzrecht behoben werden. Weitere Anpassungen werden noch mit der WADA verhandelt.“
„Zudem hat die 33. UNESCO-Generalkonferenz am 19. Oktober 2005 das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport verabschiedet. Hierzu hat die Bundesregierung am 31. Mai 2007 bei der UNESCO in Paris die Ratifikationsurkunde hinterlegt. Damit wurde das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und das Übereinkommen trat für Deutschland am 1. Juli 2007 in Kraft. Die Ratifizierung des Übereinkommens war Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung gegen Doping im Sport. Ziel des Übereinkommens ist die Förderung der Verhütung und Bekämpfung des Dopings im Sport und eine stärkere Einbindung der Regierungen in den Dopingkampf. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Dopingbekämpfung. Sie binden sich außerdem an die Grundsätze des Welt-Anti-Doping-Codes. Die UNESCO-Konvention ist das erste weltweite völkerrechtliche Instrument zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Bereits im Vorfeld hatte Deutschland die in dem Übereinkommen enthaltenen Verpflichtungen und Maßnahmen im Wesentlichen umgesetzt.“