Thema Doping im Deutschen Bundestag 1967 – 1970

In den 1960er Jahren war das Thema Doping bereits ein international beachtetes Thema und wurde in einigen europäischen Ländern sowie auf UNESCO-Ebene. intensiv diskutiert. Besondere Beachtung fanden hier die Zustände bzw. Vorfälle im Radsport und in der Leichtathletik. Dabei standen vor allem die Stimulanzien im Fokus auch in Hinblick auf Todesfälle in Verbindung mit Aphetaminen.

Ausführliche Informationen hierzu sind auf doping-archiv zu finden unter

>>> Deutschland Doping-Geschichte(n)
>>> Doping in der BRD – 1950er und 1960er Jahre

>>> Doping-Geschichte des Radsports – Zusammenfassung und historische Texte

Das Thema Doping fand auch Eingang in Debatten des Deutschen Bundestages.

Im Folgenden werden die entsprechenden Ausschnitte aus den vorliegenden  Protokollen / Drucksachen des Deutschen Bundestages zitiert.


26.4.1967 – Drucksachen V/1010, V/1653 
Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats
Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 22. Februar und 28. April 1967

d) Ausschuß für öffentliche Gesundheit
Die Arbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens hat der Europarat dem Ausschuß für öffentliche Gesundheit übertragen, der aus Regierungssachverständigen besteht und zweimal jährlich zusammentritt. Auf seiner diesjährigen Frühjahrssitzung (14. bis 17. März 1967) behandelte er hauptsächlich Themen, die das Ministerkomitee auf Grund der Empfehlung 438 (65) der Beratenden Versammlung als Europarats-Programm für öffentliche Gesundheit in das Arbeitsprogramm 1967/68 aufgenommen hat. Als „ständige Arbeit“ wurden die Tätigkeit des Unterausschusses der Spezialisten über Blut-Probleme sowie das „Stipendienprogramm für Mediziner“ erörtert. Ferner nahm der Ausschuß eine Bestandsaufnahme der Europäischen Übereinkommen und gewisser Empfehlungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit vor. Hauptthemen der augenblicklichen Arbeiten waren — mit dem Ziel der Vorbereitung von Konventionen bzw. Empfehlungen an die Regierungen — die Herabsetzung und Kontrolle des Lärms von Motorfahrzeugen und weitere Maßnahmen auf bestimmten Gebieten der Lärmbekämpfung; die medizinischen Aspekte des Sports; die Vermeidung von Straßenverkehrsunfällen. Zu den behandelten Themen gehörten ferner die Verbesserung der Nahrungsmittel — Hygiene sowie die Senkung der Kosten medizinischer Behandlung und eine soziale und medico-soziale Politik für das Alter.

Einen Bereich der öffentlichen Gesundheitspolitik, der in letzter Zeit größere Bedeutung erlangt hat, bildet die Verhinderung des Gebrauchs von Stimulantia während sportlicher Wettkämpfe. Die Bundesregierung hat sich daher — anknüpfend an Vorarbeiten des Rats für kulturelle Zusammenarbeit — im Ausschuß der Ministerbeauftragten für die Annahme einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten eingesetzt, in der den Regierungen der Mitgliedstaaten empfohlen wird, auf die zuständigen Sportverbände einzuwirken, das Doping von Sportlern zu verbieten und Zuwiderhandlungen unter Strafe zu stellen. Falls die Sportverbände innerhalb von drei Jahren entsprechende Bestimmungen nicht erlassen oder nicht angewandt haben, sollen von den Regierungen angemessene Schritte zur Durchsetzung der Anti-Doping-Maßnahmen unternommen werden.


15.11.1968 Dt. Bundestag, Protokoll 196. Sitzung. 5. Wahlperiode
Stichpunkte: Jupp Elze, Schutzvorschriften gegen Doping, Zusammenarbeit BGM-Dt. Sportärztebund, Tode durch Doping

Vizepräsident Schoettle:
Ich rufe die Fragen 26, 27 und 28 des Abgeordneten Zebisch auf:

– Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Untersuchungsergebnis des gerichtsmedizinischen Instituts in Köln zum „Dopingfall“ des verstorbenen Kölner Berufsboxers Jupp Elze zu ziehen?

– Hält die Bundesregierung die Schutzvorschriften gegen Doping
im Sport für ausreichend?

– Gibt es zwischen den zuständigen Stellen des Bundesgesundheitsministeriums und dem Deutschen Sportärztebund eine Zusammenarbeit zur Verhinderung möglicher künftiger Doping-
fälle?

Benda, Bundesminister des Innern:

Erstens. Der Bundesregierung ist das Untersuchungsergebnis des gerichtsmedizinischen Instituts in Köln, das im Auftrage des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Köln im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erstellt worden ist, nicht im einzelnen bekannt. Der Leitende Oberstaatsanwalt hat auf Grund des ihm seit dem 14. Oktober 1968 vorliegenden Gutachtens weitere Ermittlungen veranlaßt, die voraussichtlich in Kürze abgeschlossen sein werden, aber noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung hält es daher nicht für zweckmäßig, Folgerungen zu ziehen, bevor das vollständige Ermittlungsergebnis in diesem Einzelfall vorliegt.

Zur zweiten Frage. Die Bundesregierung hat bereits 1966, und zwar im Zusammenhang mit Erörterungen im Europarat, eingehend geprüft, ob besondere strafrechtliche Bestimmungen über das Doping von Sportlern notwendig sind. Sie ist hierbei zu der Auffassung gelangt, daß die bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen über die fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung und Tötung bereits einen weitgehenden Schutz gegen das Doping bieten und weitere Maßnahmen von den Sportfachverbänden in deren Statuten geregelt werden sollten.
Diese Auffassung entspricht der Haltung des Ministerkomitees des Europarates, das in der Entschließung vom 29. Juni 1967 zunächst Schutzmaßnahmen der Sportvereinigungen und -verbände empfohlen hat.
Im Zusammenhang mit diesen Erörterungen hatte der Deutsche Sportbund seinen angeschlossenen Sportfachverbänden 1966 und 1967 die Einführung von Bestimmungen gegen das Doping dringend empfohlen. Der Deutsche Sportbund prüft zur Zeit, ob die Wettkampfbestimmungen der Fachverbände nunmehr ausreichenden Schutz gegen das Doping bieten, und wird die Bundesregierung über das Ergebnis unterrichten. Danach beabsichtigt die Bundesregierung, erneut zu prüfen, ob ihrerseits Maßnahmen gegen das Doping notwendig sind.

Schließlich zur dritten Frage. Das Bundesinnenministerium steht mit dem Deutschen Sportbund wegen der Verhinderung künftiger Dopingfälle in Verbindung. Ich selbst habe mit Herrn Präsident Daume hierüber eingehend gesprochen. Auf Veranlassung des Deutschen Sportbundes führen gegenwärtig Mediziner des Deutschen Sportärztebundes eine Untersuchung über wichtige medizinische Fragen des Doping durch. Dabei geht es vor allem um den Begriff des Dopingmittels und die Durchführung der Dopingkontrollen. Das Untersuchungsergebnis wird dem Bundesinnenministerium mitgeteilt und Grundlage einer Prüfung aller mit dem Doping zu sammenhängenden Fragen sein. Das Bundesministerium für Gesundheitswesen wird hierbei beteiligt.

Vizepräsident Schoettle: Herr Zebisch!
Zebisch (SPD) : Herr Minister, haben Sie Unterlagen darüber oder wissen Sie, ob weitere Todesfälle bei Sportlern, die gedopt wurden, eingetreten sind, oder haben Sie in Ihrem Hause Unterlagen über Gesundheitsschäden, die bei gedopten Sportlern eingetreten sind?

Benda, Bundesminister des Innern: Wir sind im wesentlichen auf die Einzelmeldungen angewiesen, die selbstverständlich gesammelt und registriert werden. Eine Zusammenstellung, die ich Ihnen im Augenblick zahlenmäßig kurz vortragen könnte, liegt mir zur Zeit nicht vor. Ich nehme aber an, daß sie in meinem Hause vorhanden ist. Ich bin gegebenenfalls gern bereit, Ihnen diese Zahlen zur Verfügung zu stellen.

Vizepräsident Schoettle: Herr Zebisch!
Zebisch (SPD) : Habe ich Sie richtig verstanden, daß ich diese Unterlagen in absehbarer Zeit von Ihnen bekommen werde, Herr Minister?

Benda, Bundesminister des Innern: Nein, ich bin nicht ganz sicher. Ich vermute, daß ,es hinreichendes Material in meinem Hause gibt, das uns bereits jetzt in die Lage versetzt, Ihre soeben gestellte Frage wenigstens ungefähr zu beantworten. Nur kann ich es, da ich es nicht präsent habe, im Augenblick nicht mit Sicherheit sagen. Ich werde es aber gern nachprüfen.


23. April 1969 Deutscher Bundestag, Protokoll 227. Sitzung, 5. Wahlperiode
Stichpunkte: Nachweis muskelstärkende Präparate, Anabolika

Präsident von Hassel: …
Ich rufe die Frage 94 der Abgeordneten Frau Dr.

Heuser auf:

Sind der Bundesregierung die Bemühungen des französischen Ministeriums für Jugend und Sport bekannt, Grundlagen für den Nachweis der Einnahme von muskelstärkenden Präparaten bei Sportlern zu schaffen?

Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Frau Kollegin, der Bundesregierung ist bekannt, daß sowohl in der Bundes-
republik als auch in verschiedenen anderen Ländern Untersuchungen über die Frage des Nachweises der Einnahme von muskelstärkenden Präparaten bei Sportlern durchgeführt worden sind oder durchgeführt werden. Spezielle Bemühungen des französischen Ministeriums für Jugend und Sport in dieser Hinsicht sind der Bundesregierung nicht bekannt. Ich habe jedoch Ihre Frage zum Anlaß genommen, um mich bei dem Ministerium nach diesen Bemühungen zu erkundigen. Eine Antwort auf meine Anfrage steht noch aus.

Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Frau Abgeordnete Dr. Heuser.

Frau Dr. Heuser (FDP) : Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß solche Untersuchungen, die ja im Hinblick auf das uns bevorstehende olympische Jahr wichtig sein dürften, speziell auch in Deutschland vorgenommen werden?

Köppler, … : Ja, und zwar insbesondere an den entsprechenden sportmedizinischen Instituten in Münster und in Mainz bei Professor Steinbach seit längerer Zeit. Wir stehen mit den betreffenden Instituten in Verbindung und werden über die dort gefundenen Ergebnisse unterrichtet.

Präsident von Hassel: Zu einer weiteren Zusatzfrage Frau Abgeordnete Dr. Heuser.

Frau Dr. Heuser (FDP) : Können Sie übersehen, bis zu welchem Zeitpunkt man mit solchen Ergebnissen rechnen kann?

Köppler, …: Leider nicht.

Präsident von Hassel: Ich rufe die Frage 95 der Abgeordneten Frau Dr. Heuser auf:
Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß rechtzeitig vor den Olympischen Spielen in München Entscheidungen darüber getroffen werden müssen, ob die Einnahme solcher Anabolika als Dopingmittel zulässig ist?

Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, daß noch vor den Olympischen Spielen in München darüber entschieden wird, ob die Einnahme derartiger Anabolika durch Sportler zulässig ist. Das Internationale Olympische Komitee, das für den Erlaß der für die Olympischen Spiele maßgebenden sportlichen Regelungen zuständig ist, prüft bereits seit einiger Zeit, inwieweit die Anabolika als Doping-Mittel verboten werden sollen. Eine Entscheidung soll noch vor den Olympischen Spielen getroffen werden. Die ärztliche Kommission des IOC hat sich bereits für ein entsprechendes
Verbot ausgesprochen.


4. Dezember 1970 Deutscher Bundestag, Protokoll 83. Sitzung, 6. Wahlperiode
Stichpunkte: Dopingkontrollen, Zentrales Doping-Institut, Doping-Verbote der Sportverbände, Anti-Doping-Gesetz

Präsident von Hassel: Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
Ist der Sport in der Bundesrepublik Deutschland durch Doping Mittel bedroht, und welche konkreten Angaben über die Verwendung solcher Mittel kann die Bundesregierung machen?

Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Dr. Riedl, die Sportorganisationen in der Bundesrepublik haben
bisher nur in sehr geringem Umfang Doping-Kontrollen durchgeführt. Konkrete Angaben über die Verwendung von Doping-Mitteln sind daher nicht möglich. Anhaltspunkte dafür, daß der Sport in der Bundesrepublik Deutschland durch Doping-Mittel bedroht ist, sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Präsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Riedl.

Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, darf ich Sie auf Grund der Äußerung beispielsweise des Wiener Professors Prokop, der die Zahl der Doping-Toten auf über 100 schätzt, fragen, ob es nicht doch zweckmäßiger wäre, in der Bundesrepublik ein zentrales Doping-Institut einzurichten mit dem Ziel, eine einheitliche Überwachung und Auswertung von Doping-Vorfällen aller Art sicher
zustellen.

Dorn, …: Ich könnte mir vorstellen, Herr Kollege Dr. Riedl, daß die Möglichkeit besteht, diese Frage im Rahmen der Deutschen Sportkonferenz auch mit den zuständigen Vertretern des deutschen Sports zu erörtern.

Präsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Riedl.

Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht angesichts der Tatsache, daß es in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nur vier Fachverbände gibt, die in ihren Satzungen ein ausdrückliches Doping-Verbot vorsehen, für notwendig, die übrigen dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Fachverbände nachhaltig zu ersuchen, in ihre Satzungen ebenfalls ein solches Doping-Verbot aufzunehmen, zumal da es sich bei diesen Fachverbänden fast ausschließlich um Verbände handelt, die eine öffentliche Unterstützung erhalten?

Dorn, …: Diese Frage müßte mit den Fachverbänden besprochen werden. Nur bin ich derMeinung, da die Doping-Vorschriften Bestandteil der internationalen Wettkampfvereinbarungen sind, ist erst einmal zu prüfen, ob es notwendig ist, daß sie Gegenstand einer Satzungsvorschrift der einzelnen Sportfachverbände sind. Ich meine, nach den internationalen Wettkampfbestimmungen wird das wahrscheinlich ausreichend sein, und die anderen Sportverbände werden sich mit Sicherheit auch an diese Vorschriften halten, obwohl sie nicht in ihrer Satzung stehen.

Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Müller (Mülheim).

Müller (Mülheim) (SPD) : Herr Staatssekretär, würden Sie meiner Auffassung beipflichten, daß es in erster Linie eine Aufgabe der sportlichen Selbstverwaltung wäre, diese Fragen zu klären und sie einer Lösung zuzuführen?

Dorn, …: Ich bin Ihrer Meinung. Deswegen vorhin auch meine Anmerkung, man sollte das in der Deutschen Sportkonferenz besprechen, wo die Vertreter des Deutschen Sportbundes und seiner Fachverbände Mitglieder sind.

Präsident von Hassel: Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auf Grund der bestehenden Vorschriften die Sportler in der Bundesrepublik Deutschland ausreichend vor Doping-Mitteln geschützt sind, und hält die Bundesregierung insbesondere den Erlaß eines Anti-Doping-Gesetzes für erforderlich?

Dorn, Herr Kollege Dr. Riedl, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen über die fahrlässige und die vorsätzliche Körperverletzung und Tötung einen weitgehenden Schutz gegen das Doping bieten, und weitere Maßnahmen von den Sportfachverbänden in deren Statuten geregelt werden könnten. Diese Auffassung entspricht der Haltung des Ministerkomitees des Europarats, das in der Entschließung vom 29. Juni 1967 zunächst Schutzmaßnahmen der Sportorganisationen empfohlen hat.
Der Deutsche Sportbund hat am 26. September 1970 Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Doping beschlossen. Diese Richtlinien, an deren Vorbereitung die Bundesregierung beteiligt war, bieten eine geeignete Grundlage für ein Vorgehen gegen das Doping nach einheitlichen Grundsätzen.

Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Riedl.

Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, obwohl ich Ihre verhältnismäßig optimistische Auskunft nicht ganz teilen kann — Sie
wissen so gut wie ich, daß insbesondere bei der Veranstaltung von Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften die Frage des Doping immer wieder
hochkommt —, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung bereit ist, in den dem Deutschen Bundestag regelmäßig zu erstattenden Berichten über die Situation des Sports künftig auch über das Doping im allgemeinen und im besonderen zu berichten.

Dorn, …: Die Frage will ich gern prüfen, Herr Kollege Dr. Riedl. Nur, wenn schon, wie Sie bemerkten, die Satzungen und die Wettkampfbestimmungen das nicht ausschließen, wird sich durch einen Bericht an den Bundestag in der Sache mit Sicherheit keine Veränderung ergeben.