Doping: 1953-1993 Anabolika-Reglements

Doping)Mittel und Mthoden

1953-1993 Anabolika-Reglements – eine Zusammenstellung

1953 – 1970

DSB-Definition:
„Der Deutsche Sportärztebund steht auf dem Standpunkt, dass jedes Medikament – ob es wirksam ist oder nicht – mit der Absicht der Leistungssteigerung vor Wettkämpfen gegeben als Doping zu betrachten ist.“

Dutch Federation of Medical Sportexamination Centres:
„Onder doping verstaat men in de sport het toepassen van tegennatuurlijke middelen bij de sportbeoefenaren, met de bedoeling om hen tot grotere prestaties te brengen.“ (vor 1960)

IOC:
„the use of drugs or artificial stimulants of any kind is condemned.and any person offering or accepting dope in any form whatsoever, cannot compete in the Olympic Games.“

1963

The British Association of Sports Medicine entwickelte zusammen mit der British Lompic Association eine Doping-Definition, die dem Council of Europe einschließlich einer Liste zu verbietender Substanzen 1963 vorgelegt wurde. Die Liste enthielt auch Hormone.

„Hormones would be allowed if they had been used regularly for a peroid of 28 days or longer, and might be allowed by women who wished to sppress theit menstrual period during competition.“ (P. Dimeo, 2007, S. 92)

1963

Der Europarat bildet eine Expertengruppe der neben Vetretern von 10 Mitgliedsländern (auch von West- und Ostdeutschland) Mediziner, Journalisten, Juristen, Sportverbände und Leistungssportler angehörten. Die gefundene Dopingdefinition wurde in Folge auf internationalen Kongressen in Uriage, Madrid und Tokio 1964 anlässlich der Olympischen Spiele abgerundet und (weltweit?) bestätigt.

Die Definition
„Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Weg an gesunde Personen mit dem Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf. Außerdem müssen verschiedene psychologische Maßnahmen zur Leistungssteigerung des Sportlers als Doping angesehen werden.“ „Wird eine notwendige Behandlung mit Mitteln durchgeführt, die Aufgrund ihrer Natur oder Dosis die körperliche Leistungsfähigkeit über das normale Niveau zu heben imstande sind , so gilt dies als Doping und schließt die Wettkampffähigkeit aus.“ (s.a. Mader, LSB NRW 1977)
Der Definition wurde eine Liste von Substanzen mitgegeben, die als Dopingmittel zu gelten hatten. („Doping of athletes, a European survey“, Council of Europe, France, 1963)

1967

1967 wurden die Mitgliedsländer des Europarates mit einer Resolution, in der diese Definition einging, aufgefordert, Einfluss auf ihre Sportverbände dahingehend zu nehmen, dass diese innerhalb von 3 Jahren Antidopingregelungen schaffen. Die 1967 beigefügte Liste der Dopingsubstanzen enthielt aber keine Hormone mehr (W.Wolf, 1974). (Dopingdefinitionen und Reglements in den 1960er Jahren)

1967

Das IOC veröffentlicht eine erste Liste verbotener Substanzen: Stimulanzien, Narkotika, Antidepressiva, Beruhigungsmittel. Anabolika sind nicht auf der Liste genannt, werden aber in einem gesonderten Absatz verboten, außer sie dienen ‚medizinischen Zwecken‘ (P. Laure).
Univ. Münster BRD Dopingstudie:

Das IOC beschäftigte sich 1967 auf der Mitgliederversammlung in Teheran ausführlich mit dem Thema Doping, klassifizierte anabole Steroide in einem gesonderten Absatz zwar als Dopingmittel, listete sie aber nicht unter den anderen Dopingsubstanzen auf (Protokoll der 65. Sitzung des IOC, Annex XIa Doping, in IOC-Archiv).

Die UCI veröffentlicht eine erste Liste verbotener Substanzen. Liste A enthält die Mittel, die ohne Ausnahme verboten sind, Liste B führt diejenigen auf, die mit ärztlichem Attest erlaubt sind, dazu gehören auch die Corticosteroide, Anabolika und Wachstumshormone.

1968

In Großbritannien ist der Konsum von Anabolika wie der von Kokain und Heroin verboten (welches Gesetz?). Anabolika dürfen nur unter ärztlicher Kontrolle angewandt werden.
1988: „In der vom britischen Sport-Minister Colin Moynihan eingeleiteten Untersuchung wurden erhebliche Gesetzeslücken für den Umgang mit Anabolika in dem 1968 verabschiedeten Paragraphen festgestellt. Demnach ist der Anabolika-Gebrauch ohne eine ärztliche Verordnung zwar generell verboten, die Aufputsch-Mittel sind aber allen Athleten leicht zugänglich. In dem Artikel über Drogen- und Dopingmißbrauch mit muskelfördernden Präparaten wird vorgeschlagen, entsprechende Mittel der gleichen staatlichen Kontrolle zu unterstellen wie neben dem schon erwähnten Heroin und Kokain auch Amphetamine und Marihuana. (sid, 14.1.1988)

1969

Verbot von Anabolika durch den Intern. Ruderverband?

Prof. Dr. Nowaki, 1977 (Protokoll der Anhörung vor dem Sportausschuss, S. 6/144):

Ich möchte in dieser Situation einmal anführen, daß z. B. der Ruderverband, den ich seit über zehn Jahren zu betreuen habe, schon 1969 vor der Frage stand, ganz international Anabolika einzusetzen. Die Internationale Kommission der Ruderer hat in mehreren Sitzungen eine ganz strenge Dopingrichtlinie einschließlich des Verbotes von Anabolika ausgearbeitet. Die Ostblocknationen wie natürlich auch die Westnationen haben praktisch bei diesen Sitzungen in Wien geschworen, daß dieses Verbot eingehalten wird.

1970

Der Deutsche Sportbund DSB und die IAAF formulieren zum ersten Male Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings. Dies war auch eine Reaktion auf den häufigen Anabolikamissbrauch. Die IAAF verbietet explizit anabole Steroide, beim DSB fallen die Steroide heraus, da noch keine Nachweismethoden vorliegen. Tests werden gemacht, doch diese werden nur zu Forschungszwecken verwandt.

Der Leistungsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes empfiehlt in Folge dem DLV ein Anabolika-Verbot auch im Training, da dies durchführbar sei. (Unklar ist mir ob auch Testosteron verboten war. Wahrscheinlich im allgemeinen Sinn der Dopingdefinition, praktisch aber nicht, da nicht kontrollierbar. – Auslegungssache. Spielte zu dem Zeitpunkt aber auch noch keine Rolle.)
Der Leistungsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes rät in einer Stellungnahme dem DLV Anabolika analog dem IAAF in die Verbotsliste aufzunehmen. Er argumentiert auch mit den Rahmenrichtliniern des DSB, danach entspräche die Einnahme von Anabolika vor und für den Wettkampf dessen gültiger Dopingdefinition, eine Verhütung von Überdosierungen und Nebenwirkungen seien nicht durchführbar, ärztliche Kontrollen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden seien zu teuer und Trainingskontrollen machbar.

„Die Freigabe der Anabolika würde eine Vielzahl anderer chemischer Manipulationen im Training anregen und fördern. Es würde daraus eine weitere Fehlentwicklung im Sport resultieren, die sinnwidrig, ethisch verwerflich und für die Sporttreibenden, insbesondere Jugendliche und Frauen, gesundheitsgefährlich wäre.“ (Leichtathletik, 13.10.1970)

– Die den Rahmenrichtlinien des DSB beigefügte Dopingliste enthält aber keine Hinweise auf ein Verbot der Anabolika.

1971

Der DLV verbietet Anabolika, auch im Training („vor, während oder nach einem Wettkampf“, „auch im Training eingenommene anabole Steroide entsprechen der Doping-Definition“).

Die UCI hebt die Beschränkungen für Hormone und Anabolika auf, da es nicht möglich ist, einen Nachweis zu führen.

Das IOC hebt die Beschränkungen für Anabolika auf, da diese nicht nachzuweisen waren.
Uni Münster BRD Dopingstudie:

Bei der IOC-Sitzung 1972 in Sapporo führte der Präsident der Medizinischen Kommission de Merode folgendes aus: „However, there had been considerable progress in the field of hormones and steroids, but it was not possible at this point to control these substances. As the Commission had to be certain before carrying out tests, these products were not on the list of prohibited substances” (Protokoll der 72. Sitzung des IOC, S. 28, in IOC-Archiv).

1972 präzisierte Prof. Manfred Donike, verantwortlich für die deutschen Dopinganalysen, in einem Artikel in W. Hollmann, ‚Zentrale Themen der Sportmedizin‘, welche Mittel verboten sind. Er bezieht sich dabei auf die Regelung des DSB und IOC.

Das dritte Kriterium für die Aufnahme eines Wirkstoffes in eine spezifizierte Dopingliste, die zumindest theoretisch vorhandene Nachweismöglichkeit, läßt sich aus der allgemein gültigen pädagogischen Regel ableiten, daß die Aufstellung von nicht kontrollierbaren Verboten sinnlos ist. Auf die Dopinganalytik angewendet bedeutet das: Analytisch nicht nachweisbare Verbindungen können nicht in diese ausführliche Liste aufgenommen werden. Ein Beispiel hierfür sind die Steroidhormone, deren Nachweis – zur Zeit jedenfalls noch – Schwierigkeiten bereitet.“ Auf die anders lautenden Regelungen von IAAF und DLV geht er nicht ein.

1979 präzisierte Donike den Begriff der Nichtnachweisbarkeit (neu?) (Bild der Wissenschaft):

„Schon 1971, im Vorfeld der Olympischen Splele von München, wurde die Frage diskutiert, ob die anabolen Steroide auf die Liste der Dopingmittelgesetzt werden sollten. Man entschloß sich jedoch, auf eine Auflistung zu verzichten, weil ein analytischer Nachweis am Wettkampftag nur in Ausnahmefällen möglich sei. Grund hierfür waren weniger die fehlenden analytischen Möglichkeiten, wie fälschlich in der Öffentlichkeit behauptet wird. Nachweismethoden für anabole Steroide gibt es schon seit 1963. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war vielmehr der Umstand, daß die angeblichen Leistungsgewinne auch noch Wochen nach dem Absetzen der Medikamente anhalten. … Bei den klassischen Dopingmitteln kann vorausgesetzt werden, daß sie nur dann wirksam sind, wenn meßbare Blutspiegel und in Abhängigkeit davon meßbare Urinspiegel vorliegen. Eine Dopingkontrolle nach dem Wettkampf in Form einer Urinplobe, wie die Satzungen der internationalen Verbände es vorschreiben, reicht also aus, einen Mißbrauch dieser Mittel festzustellen. Bei der Überprüfung auf Anabolika ist ein ähnliches Vorgeben wie bei den Stimulantien und Narkotika nicht zweckentsprechend. Am Wettkampftag kann das Präparat schon so lange abgesetzt worden sein, daß die Wirkstoffkonzentrationen unter den Nachweisgrenzen liegen. …

Inzwischen sind beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland, in der Schweiz und in den skandinavischen Staaten Regelungen in Kraft getreten, die eine Kontrolle auch im Training gestatten. Die Medizinische Kommission der IOC tat 1976 einen Schritt in die gleiche Richtung, indem unter Zustimmung der Internationalen Fachverbände schon vor Eröffnung der Spiele Stichproben durchgeführt wurden.“

1971/1972

Der französische Leichtathletikverband FFA übernimmt das Anti-Doping-Reglement der IAAF, damit auch das Verbot der Anabolika. Andere Verbände, z.B. Boxen, haben allgemeine Formulierungen verabschiedet, die alle künstlichen/chemischen Substanzen zur Leistungssteigerung verbieten (CUJAS, 1979-2, IAAF und FFA-Reglement ).

1950 – 1970/1972

Yasmin Wisniewska, HU-Studie Doping in Deutschland, Abschlussbericht, hält fest:

Ergebnis der Projektarbeit in diesem Kontext war, dass die Verschreibung von Betäubungs- und Arzneimitteln zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und nicht zu Heilungszwecken nicht von einer rechtmäßigen, ärztlich begründeten Verschreibung erfasst gewesen sein konnte und damit rechtswidrig war. Mithin waren bereits in dem ersten Untersuchungszeitraum hinreichende gesetzliche Regelungen vorhanden, die auf Ärzte als Akteure im Dopinggeschehen hätten angewendet werden können.“ Diese Einschränkungen betrafen auch Anabolika.

1970/72 – 1989/1990

Yasmin Wisniewska, HU-Studie Doping in Deutschland, Abschlussbericht, hält fest:

„Die Rechtslage im Hinblick auf diese Dopingmittel [auch Anabolika] wies, wie bereits dargestellt wurde, hinreichende Möglichkeiten der Ahndung und Eingrenzung des Dopings in Bezug auf das Verhalten von Ärzten und Apothekern, dennoch wurden diese nur unzureichend ausgeschöpft. Im sich daran anschließenden Zeitraum von 1972 bis 1989/90 standen Anabolika und Testosteron im Zentrum des Dopinggeschehens. Auf diese war das Betäubungsmittelrecht zwar nicht anwendbar, jedoch wiesen das Straf-, Zivil- und ärztliche Standesrecht sowie (in Bezug auf die Herausgabe von Anabolika ohne Vorlage einer ärztlichen Verschreibung an Athleten oder Trainer) auch das Arzneimittelrecht einen gesetzlichen Handlungsrahmen vor.“

1974

Verbot durch das IOC von anabol, androgenen Steroidhormonen (Anabolika) durch Aufnahme in die Liste der verbotenen Substanzen, erste Kontrollen bei den Commonwealth-Spielen, daraufhin auch bei den olympischen Sommerspielen in Montreal 1976. Prinz de Merode (IOC), dies damit, dass im Sommersport wahrscheinlich mehr gedopt werde als im Wintersport.

Testosteron war ausgenommen, da nicht nachweisbar.
1981 erklärte Monique Berlioux, IOC:

„Testosteron steht aktuell nicht auf der IOC-Verbotsliste, da der Nachweis (Festlegung des Levels) aktuell noch große Schwierigkeiten macht. D. h. aber nicht, dass es sich dabei nicht um Doping handelt. Doch die Medizinische Kommission des IOC folgte immer der Regel, verboten wird nur, was nachweisbar ist.“ (de Mondenard, S. 1042)

Erste Tests auf Anabolika erfolgen durch die IAAF bei der Hallen WM 1974 oder bei der Hallen-EM (8 positive Fälle)?

1974

Das französische Gesundheitsministerium präzisiert seine Einstufungen von Medikamenten nach Gefährlichkeit/Toxizität. Ab dem 27.12.1974 gehören Anabolika- und Testosteron-Produkte in die Kategorie der gefährlichsten Produkte (substances vénéneuses) (section II, tableau C) (de Mondenard, 2004). Damit waren diese Produkte nach dem franz. Antidopinggesetz aber nicht explizit verboten. Laut Alaphilippe, CUJAS, S. 28, waren die Listen mit den verbotenen Substanzen im Gesetz von 1975 die gleichen wie 1965.

Sie waren aber nach dem Gesetz der öffentlichen Gesundheit (code de la santé publique) nur mit ärztlicher Verschreibung zugelassen. (Université de Lille II, 2000/2001, <lin http://www.senat.fr/rap/r12-782-1/r12-782-16.html>Sénat, Lutte contre le dopage)

1976

Erste Tests auf anabole Steroide erfolgen bei den Olympischen Spielen in Montreal.

1977

HU-Studie Doping in Deutschalnd II, S.159: Der Leichtathletik-Weltverband IAAF setzte Testosteron auf die Verbotsliste (IAAF-Handbuch 1977/78 (Regel 144)).

Allerdings entsprach dies laut einem Schreiben Donikes an das IAAF-Mitglied Max Danz nicht den Beschlüssen der IAAF-Anti-Doping-Kommission:

Bei den anabolen Steroiden wurde zusätzlich Testosteron und seine Ester als Dopingmittel aufgeführt. Herr Dr. Hoeppner machte mich auf diesen Umstand aufmerksam. Aus meinen Notizen über die Amsterdamer Sitzung geht einwandfrei hervor, dass dort nie die Rede davon war, Testosteron und seine Ester als Dopingmittel zu deklarieren.“

1977

Der DSB gibt sich eine erweiterte Fassung seiner Rahmenrichtlinien gegen Doping. Nun sind auch Anabolika im Wettkampf und im Training verboten. (Liste der Substanzen fehlt mir.)
Manfred Donike (Die Lehre der Leichtathletik, Nr. 1/2 10. Januar 1979, Nr 5 30. Januar 1979):

1. Die Gruppe der anabolen Steroide wurde, in Übereinstimmung mir den medizinischen Kommissionen des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF), als Dopingmittel deklariert.

2. Die Anwendung anaboler Steroide ist nicht nur für die Zeit des Wettkampfes sondern auch im Training verboten.
(-> unklar bleibt mir: IAAF hat Testosteron verboten, IOC nicht. DSB hat aber wahrscheinlich Testosteron nicht geächtet, wenn man die Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern verfolgt.

Hat der DLV im Laufe der Jahre seine Bestimmungen geändert?)

1977

Das American College of Sports Medicine veröffentlicht eine Studie über Steroid-Missbrauch und stellt darin fest, es gäbe keine Hinweise dafür dass Anabolika Muskelmasse und Leistung erhöhen würden.

1978

Die UCI verbietet explizit Corticosteroide und die anabolen Steroide.

1982

Das IOC nimmt Testosteron in seine Verbotsliste auf, nachdem ein von Manfred Donike und seinem Institut entwickeltes Verfahren offiziell übernommen wurde (T/E-Quotient). Der IAAF erneuert sein Testosteron-Verbot.

Erste Tests werden 1984 in Los Angeles durchgeführt.

Zu Testosteron:

Testosteron war Anfang der 1970er Jahre nicht das Mittel der Wahl. Es waren die Derivate wie Anaboleen/Dianabol/Durabolin/Emdabol/Oranabol/Primobolan/Steranabol/Stromba. Nachdem diese Medikamente nachgewiesen werden konnten, stiegen die Doper auf Testosteron um bzw. benutzten es als Überbrückungsdoping vom Training zum Wettkampf. Mindestens bis 1982 bis zum IOC-Verbot des Testosterons dürfte auch von Seiten des DSB Testosteron nicht geächtet worden sein. Möglicherweise sogar bis 1988 nicht, da erst in jenem Jahr die DSB-Rahmenrichtlinien erneuert wurden (liegen mit nicht vor). Unklar ist auch, wie und ob die einzelnen deutschen Verbände das Testosteron-Verbot aufgegriffen haben.
Zur Diskussion über Testosteron als Dopingmittel in den 70er Jahren: Donike 1977. Univ. Münster Doping in Deutschland:

„„Ich gehe davon aus, daß die in Düsseldorf an den Start gegangenen Athleten frühzeitig anabole Steroide, soweit verwendet, abgesetzt haben. Aus meinen Untersuchungen kann ich folgenden Schluß ziehen: Ein hoher Prozentsatz der von uns untersuchten Urinproben enthält Testosteron-Metaboliten in einer solchen Konzentration, daß die Substitution von anabolen Steroiden durch Testosteron wahrscheinlich ist“ (Donike an Kirsch vom 21.10.1977, in CuLDA, Nachlass Kirsch, Mappe 91, Doping 1971-77).

Genaue Zahlen sind aufgrund einer Doktorarbeit, die bei Donike zum Testosteronnachweis geschrieben wurde, für das Jahr 1980 bekannt. Von den 342 aus der Routineanalytik genommenen Proben waren nach dem Grenzwert des IOC 8,5% positiv auf Testosteron (vgl. Zimmermann, 1986, S. 168). …

Vor dem Hintergrund des Konkurrenzkampfes um die Verteilung der Mittel sind auch die Konfrontationen zwischen Keul und Donike in der Frage der Aufnahme der Substanzen Testosteron und Koffein in die Dopingliste zu erklären. Donike war an einer Aufnahme interessiert und forcierte dies entsprechend national und vor allem auch innerhalb der Medizinischen Kommission des IOC. Keul war nicht Mitglied dieser weltweit wichtigsten Kommission im Anti-Dopingkampf und befand sich daher strategisch in dieser Frage in einer deutlich schlechteren Position. Keul opponierte jeweils unterschiedlich mit dem Hinweis auf angeblich unzureichende Nachweisverfahren beim Testosteron sowie fehlende Beweise für leistungssteigernde bzw. gesundheitsschädliche Effekte beim Koffein.“

1983

Die IAAF kündigt ab dem 1.1.1983 obligatorische Tests für Testosteron auf allen ihren internationalen Veranstaltungen an.

1983

Sport Canada beschließt eine erste Anti-Doping-Richtlinie (Plan), die von allen nationalen Verbänden in ihre Regelungen aufgenommen werden sollten. Enthalten sein sollte neben der Aufstellung einer Liste verbotener Substanzen u.a. (Dubin-Report)

„an operational plan for regular testing of top Canadian athletes at major competitions and du ring training periods with a view to eliminating the use of anabolics and related compounds, and the use of other substances on the list of banned drugs at or near the time of competition.

All national sport organizations are required, as of this date, to include a commitment of non-encouragement of use, and nonpossession of anabolics and related compounds, and adherence to the rules concerning other banned drugs, in their contracts with coaches, sport scientists, medical practitioners and other support personnel engaged by the national sport organization.“

1984

Das American College of Sportsmedicine veröffentlichte eine Übersicht über Anwendung und Folgen anabol-androgenen Steroide mit einer Erklärung/Position, wonach die Anabolika-Anwendung im Sport strikt abgelehnt wird. (The Use of Anabolic-Androgenic Steroids in Sports)

1987

Für die Bundesrepublik galt 1987, dass lediglich zwei deutsche Verbände überhaupt erst auf eigene Initiative Wettkampfkontrollen durchführten, der DSV und der BDR. Den Radfahrern stellte Manfred Donike dabei ein gutes Zeugnis aus: der Bund Deutscher Radfahrer hat über das Jahr verteilt so viele Dopingkontrollen angesetzt, daß die Kaderathleten während dieser Zeit immer mit einer Dopingkontrolle rechnen müssen. Das sind Dopingkontrollen im Wettkampf, aber durch die Vielzahl der Kontrollen wird die Trainingsphase mit abgedeckt.“

Diskussion um Trainingskontrollen

Seitdem die Anabolika auf dem Dopingmarkt sind, wird über Trainingskontrollen diskutiert, da die Wirkung im Training einsetzt. Das Problem spitzte sich in den 1980er Jahren zu und erste regelmäßige Trainingskontrollen werden geplant und für das 90er Jahrzehnt beschlossen.

Mehr Informationen sind zu finden unter Doping in der BRD 1980er Jahre, Trainingskontrollen

1988, 1990

Staatliches Anabolika-Verbot in den USA: Anti-Drug Abuse Act of 1988 und The Anabolic Steroid Control Act.

„The first legislation to specifically target anabolic steroids was the Anti-Drug Abuse Act of 1988, passed as an amendment to the 1938 Federal Food, Drug, and Cosmetic Act in which Congress authorized the United States Food and Drug Administration (FDA) to oversee food, drugs and cosmetics. The Act set forth specific criminal penalties to further limit the trafficking of steroids and targeted those who “distribute or possess anabolic steroids with the intent to distribute for any use in humans other than the treatment of disease based on the order of a physician” (Anti-Drug Abuse Act, 1988). Steroid trafficking had been specifically targeted for the first time in this Act, and media reports detailing increased steroids usage among high school and college athletes was a major factor in Congress’ continuing concern. Hearings were held to determine if steroids should be listed among the list of controlled substances in the Controlled Substances Act. Ultimately, lawmakers decided they should be classified as controlled substances, resulting in the Anabolic Steroids Control Act of 1990.

This law took effect on February 27, 1991, and placed steroids in Schedule III of the Controlled Substances Act. It was another direct and more potent attack on the sale and use of anabolic steroids. Schedule III substances have “potential for abuse less than drugs or other substances in schedules I and II,” and must have “a currently accepted medical use in the United States.” Lastly, “abuse of the drug or other substance may lead to moderate or low physical dependence or high psychological dependence” (Controlled Substances Act, 1970). With this listing came tougher penalties as well. Possession of illegally obtained anabolic steroids now carried a maximum penalty of one year in prison and a minimum $1000 fine for a first offense (Controlled Substances Act, 1970, 844) Also, a first trafficking offense carried a maximum penalty of five years in prison and a fine of $250,000 (Controlled Substances Act, 1970).“ (JSAS, March 2012)
(Informationen darüber wie der US-amerikanische Sport außerhalb der Profiligen mit Anabolika umging, ob es Regelungen neben denen internationaler Verbände gab, fehlen mir.)

1993

International gesehen hatten 1993 alle internationalen Verbände Anabolika einschließlich Testosteron verboten.

Allgemein 1970er Jahre

Die Frage, ob und ab wann Anabolika verboten waren, ist nicht einheitlich zu beantworten. Für die deutschen Verbände lässt sich wohl sagen, dass die meisten überhaupt keine Antidoping-Regularien besaßen bzw. sich auf Regularien ihrer Internationalen Verbände beriefen. Beispiel:

In der anderen stark Anabolika belasteten Sportart Gewichtheben wurde in einer Mitteilung der Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher Gewichtheber (BVDG) über die geplanten Dopingkontrollen bei den Deutschen Meisterschaften mitgeteilt, dass „nach einer Mitteilung der Ärztekommission der europäischen Gewichtheber-Föderation […] die Einnahme von Anabolika nicht als Doping angesehen [wird]“ (Athletik, 5, 1972, S. 20). Im Folgenden wurde dabei auch Bezug genommen auf die Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings des DSB von 1970, an denen sich die deutschen Spitzenverbände orientieren sollten. Auf dieser Liste waren Anabolika jedoch bis 1977 nicht enthalten. (Univ. Münster, S. 35)

Stand 1977:

Manfred Donike vor dem Sportausschuss 1977 (S. 6/42):

„Die Rahmenrichtlinien, die Prof. ReindelI zitierte, sind 1970 mit der Verpflichtung für alle deutschen Sportverbände verabschiedet worden, die Anti -Doping-Richtlinie in ihre Satzungen zu übernehmen. Eine Umfrage im letzten Jahr hat ergeben, daß bisher nur vier Verbände dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Das heißt also mit anderen Worten, daß in vielen Verbänden das Problem des Dopings gar nicht für so relevant und so wichtig erachtet wird, wie das in der Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Tragen kommt.“

„Nach heutigem Recht – ich möchte das ausdrücklich noch einmal betonen – können Anabolika – daneben auch Stimulantien und Opiate, die auf den Dopinglisten zu finden sind – während des Trainings eingenommen werden, ohne daß sich ein Athlet dem Vorwurf des Dopings auszusetzen hat, unter der Voraussetzung – das bitte ich zu beachten, daß bei den am Wettkampftag entnommenen Dopingkontrollen keine stimulierenden oder anderen verbotenen Mittel nachzuweisen sind.

… Das ist, in meinen Augen der wichtigste Punkt, der ansteht: Kontrollen in der Trainingsphase. Mir ist bekannt, daß dies eine Reihe von organisatorischen und administrativen Schwierigkeiten mit sich bringen wird. Ich habe das schon 1974 anläßlich einer Tagung der Medizinischen Kommission der IAF, wo über das Für und Wider der Aufführung von Anabolika im Rahmen der Dopingmittel diskutiert wurde, dargelegt. Die Verbände sind in meinen Augen als erste zunächst einmal aufgefordert, ihre Satzungen so zu ändern, daß ein Nachweis während der Einnahmeperiode oder unmittelbar nach dem Absetzen erfolgen kann.

Folgende internationale Verbände besitzen spezifische Anti-Doping-Regeln: Leichtathletik, Radsport, Fechten, Fußball (WM), Handball, Eishockey, Ringen, moderner Fünfkampf, Gewichtheben, Ski-Alpin und Ski-Nordisch, Olympische Reitsportdisziplin.

Die folgenden internationalen Verbände besitzen keine eigenen Regeln, folgen jedoch überwiegend bei internationalen Meisterschaften den Regeln des Internationalen Olympischen Komitees: Rudern, Basketball, Bob, Boxen, Turnen, Rodeln, Schießen.

Laut einer Umfrageaktion des Deutschen Sportbundes vom Juni 1978 besitzen folgende Verbände in ihren Satzungen eine Dopingbestimmung: Deutscher Amateur-Box-Verband, Bundesverband Deutscher Gewichtheber, Deutscher Leichtathletik-Verband, Bund Deutscher Radfahrer, Deutsche Reiterliche Vereinigung, Deutscher Ruder-Verband und Deutscher Schwimm-Verband.

Die meisten Verbände beziehen sich jedoch bei der Durchführung von Dopingkontrollen auf die Vorschriften entweder der Medizinischen Kommission des IOC oder die der internationalen Dachverbände oder auf die DSB-Rahmenrichtlinien, z. B. Deutscher Badminton-Verband, Deutscher Bahnengolf-Verband, Deutscher Bob- und Schlittensport-Verband, Deutscher Boccia-Verband, Deutscher Fechter-Bund, Deutscher Verband für Modernen Fünfkampf, Deutscher Fußball-Bund, Deutscher Handball-Bund, Deutscher Hockey-Bund, Deutscher Judo-Bund, Deutscher Kanu-Verband, Deutscher Ringer-Bund, Deutscher Schützen- Bund, Deutscher Skibob-Verband, Verband Deutscher Sportfischer, Verband Deutscher Sporttaucher, Deutscher TanzsportVerband, Deutscher Tennis-Bund und Deutscher Turner-Bund.“

Monika 2013