Doping: 1987/1988/1989 Beschlüsse Sportministerkonferenz

Doping: Dokumente Dt. Bundestag 1977-2018 (Ausschüsse, Kommissionen), Landtage

Beschlüsse/Empfehlungen der Sportministerkonferenz

Beschlüsse/Empfehlungen der Sportministerkonferenz der Länder von 1977 bis heute

Siehe hierzu die Zusammenstellung aller
>>> Beschlüsse der SMK von 1977 bis 2022 zu Doping.

Beschlüsse/Empfehlungen der Sportministerkonferenzen 1987, 1988, 1989

1987 Beschluss/Empfehlung der 10. Konferenz der Sportminister der Länder am 26.11.1987 in München (S. 81)

Doping-Problematik

Die Sportministerkonferenz hat eingehend und ernsthaft die Thematik und die Problematik der Aufputschmittel und insbesondere des Dopings erörtert. Auf Grund vieler noch ungeklärter Fragen hat sie beschlossen, das Thema in einer eigenen Sitzung unter Einbeziehung von relevanten Vertretern aus Sport und Medizin zu behandeln. Sie fordert den DSB und seine Mitgliedsorganisationen sowie das NOK auf,

1. in ihren Bemühungen zur Kontrolle des Dopings fortzufahren und insbesondere nach rechtlichen Grundlagen und Wegen zu suchen, um Dopingkontrollen auch während der Trainingsphase zu ermöglichen;

2. darauf hinzuwirken, dass betroffene Fachverbände, die sich bisher gegen Dopingkontrollen gesperrt haben, mit erheblichen Konsequenzen rechnen müssen;

3. dafür einzutreten, dass auf internationaler Ebene konsequent Maßnahmen zur Verhinderung des Dopings angewandt werden;

4. entsprechend den Forderungen der Athletenkommission des IOC gegenüber dem des Dopings überführten Schuldigen (z. B. Athlet, Trainer, Funktionär) unnachgiebige Maßnahmen zu ergreifen;

5. sich verstärkt für die weltweite Ächtung des Dopings durch alle Fachverbände einzusetzen.

1988 Beschluss/Empfehlung der 11. Konferenz der Sportminister der Länder am 9.12.1988 in Würzburg (S. 83)

Doping-Problematik

Die Sportministerkonferenz hat sich – bestärkt durch die Vorgänge anlässlich der Olympischen Spiele in Seoul – erneut sehr ausführlich mit der Doping-Problematik befasst.

Um zu einer Versachlichung der Doping-Diskussion beizutragen, hat sie dazu renommierte Experten angehört.

Die Sportminister haben ihren Beschluss vom 26.11.1987 bekräftigt, in dem sie sich gegen jede manipulierte Leistung im Sport aussprechen.

Die Sportminister lehnen jede unerlaubte Leistungsbeeinflussung durch pharmakologische Maßnahmen entschieden ab, weil sie den Regeln des Sports und dem Prinzip des Fair-play widerspricht und zugleich die Gesundheit der Sportler gefährdet.

Die Sportminister sind sich einig, dass die Sportbewegung pädagogisch glaubwürdig bleiben muss. Eltern, die ihre Kinder dem Sport anvertrauen, müssen die Gewissheit haben, dass die Kinder erzieherisch verantwortungsvoll betreut und nicht manipuliert

werden.

Das Ansehen und die Werte des Sports werden durch Doping gefährdet.

Die Sportminister sind sich der Tatsache bewusst, dass die Bekämpfung des Dopings nicht nur durch Strafandrohung und Sanktionen möglich ist. Notwendig sind eine verbesserte Aufklärung und Beratung der Athletinnen und Athleten. Ohne internationale Einheitlichkeit und Solidarität bei der Bekämpfung des Dopings sind alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt.

In dieser Situation betonen die Sportminister:

1. Doping muss durch koordinierte Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene bekämpft werden.

2. Die Verabschiedung einer Anti-Doping-Charta durch die 2. Sportministerkonferenz der UNESCO in Moskau sowie die Initiative des Europarates zur Einrichtung von Doping-Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen werden begrüßt.

3. Die Sportfachverbände werden aufgefordert, die Beschlüsse des Nationalen Olympischen Komitees und des Deutschen Sportbundes, wonach auf nationaler Ebene künftig Kontrollen auch außerhalb der Wettkämpfe vorzusehen sind, in ihrem Regelwerk unverzüglich umzusetzen.

4. Die von den Sportfachverbänden zu beschließenden Regelungen sollen durch eine Selbstverpflichtung der Sportler ergänzt werden und Sanktionen bei Weigerung durch Sportler oder bei positiven Ergebnissen von Doping-Kontrollen vors5. Sportfachverbände, die sich Regelungen der genannten Art verschließen, müssen mit Sanktionen bis hin zum Ausschluss von staatlicher Förderung rechnen. DSB und NOK werden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen vorzusehen.

6. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Mittel für den Bundesbeauftragten für Dopinganalytik in ihren Haushalt einzustellen, die zukünftig auch die Analyse von Proben, die außerhalb der Wettkämpfe genommen werden, möglich machen.

7. Staatliche Stellen müssen flankierend alle diejenigen Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, Doping zu verhindern. Das Arzneimittelrecht ist auf mögliche effektivere Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings zu überprüfen.

8. Es ist Aufgabe der Ärzte und aller Personen, welche die Sportlerinnen und Sportler betreuen, über die gesundheitlichen Risiken des Dopings aufzuklären. Soweit Ärzte oder andere Betreuer gegen Strafrecht oder Standesrecht verstoßen, sollten die

Staatsanwaltschaften bzw. die Standesorganisationen unnachsichtig einschreiten.

9. Die Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Absicherung der Athletinnen und Athleten müssen noch weiter verstärkt werden.

1989 Beschluss/Empfehlung der 12. Konferenz der Sportminister der Länder am 16./17.11.1989 in Stuttgart (S. 95)

Doping im Sport

Die Sportminister der Länder bekräftigen nochmals ihren Beschluss bei der 11. Sportministerkonferenz am 8./9. Dezember 1988 in Würzburg. Sie stellen fest, dass in der Zwischenzeit sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich deutliche Fortschritte im Kampf gegen das Doping erzielt wurden. Dies begrüßen die Sportminister nachhaltig.

So erarbeitete und veröffentlichte der Deutsche Sportbund „Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings“, die für alle Mitgliedsorganisationen des Deutschen Sportbundes und deren Hilfspersonal Gültigkeit haben.

Seit dem 1.10.1989 werden vom Bundesausschuss Leistungssport im Rahmen eines Pilotprojektes in den Sportarten Eisschnelllauf, Gewichtheben, Leichtathletik und Rudern Dopingkontrollen auch außerhalb von Wettkämpfen durchgeführt.

Weiter haben der Deutsche Sportbund, die Stiftung Deutsche Sporthilfe und das Nationale Olympische Komitee beschlossen, nur solche Sportler zu fördern und für internationale Meisterschaften und andere Wettkämpfe zu nominieren, die verbindlich erklärt haben, uneingeschränkt für Dopingkontrollen zur Verfügung zu stehen.

Unter der Leitung des Bundesausschusses Leistungssport finden vermehrt Aufklärungsveranstaltungen über die Gefahren des Dopings für Athleten, Ärzte, Trainer und weiteres Betreuungspersonal statt.

Auf internationaler Ebene wurde von der 6. Europäischen Sportministerkonferenz, die vom 30. Mai bis 1. Juni 1989 in Reykjavik stattfand und bei der 23 europäische Länder vertreten waren, einstimmig eine „Europäische Konvention gegen Doping im Sport“

verabschiedet.

Das IOC hat beschlossen, eine weltweit tätige internationale Dopingkontrollkommission einzusetzen, die mit dreitägiger Vorankündigung Dopingkontrollen bei Olympiakandidaten durchführen soll.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung halten die Sportminister der Länder folgende weitere Maßnahmen für erforderlich;

1. Die Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen müssen auf andere Disziplinen und Sportarten ausgeweitet werden, und die Zahl der Kontrollen ist sehr bald nach der zur Zeit beginnenden Probephase um ein Vielfaches zu erhöhen.

2. Die Finanzierung umfangreicher Dopingkontrollen auch während des Trainings ist im Rahmen der Gesamtförderung des Hochleistungssports sicherzustellen.

3. Bei den internationalen Verbänden muss darauf hingewirkt werden, dass deren Anti-Doping Bestimmungen sowie strenge Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regelungen international abgestimmt und vereinheitlicht werden.

4. Vom IOC sollten nur die Fachverbände zu Olympischen Spielen zugelassen werden, die in ihrem Reglement Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen und international abgestimmte, einheitliche Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regelungen vorsehen, die den Standards des IOC entsprechen.

5. Auch außerhalb der Nationalkader sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, die zur Aufklärung über die Gefahren des Dopings und zur Verhinderung des Dopings Sport beitragen.

Darüber hinaus ist bei den Rahmenbedingungen des Hochleistungssports insgesamt verstärkt darauf zu achten, dass sie nicht zu Manipulationen verleiten.