Frankreich Doping Geschichte(n)
1969 Urteil/ Jugement Jacquemin Versailles
In Frankreich wurden 1967 Gilbert Bellone und Michel Jacquemin angeklagt. Nach Libération vom 3.8.1998 wurden 1966/1967 zwar 17 juristische Verfahren eingeleitet aber nur Gilbert Bellone musste sich einem Prozess stellen. Er war neben anderen nach der Tour de France-Etappe Royan-Bordeaux positiv getestet worden. Bellone wurde verurteilt aber 1969 zweimal frei gesprochen, zuletzt vom Berufungsgericht in Bordeaux. Er hatte angegeben mit den gefundenen Substanzen eine schwere Grippe behandelt zu haben.
Michel Jacquemin wurde nach der vorletzten Etappe der Tour de France 1967 zusammen mit seinen Teamkollegen René Bingelli und Herbert Wilde (die drei Erstplazierten) der belgischen Mannschaft B „Les Diables Rouges“ Amphetamine und Metylamphetamine nachgewiesen. Jacquemin wurde angeklagt. Er gab an, von dem Pfleger der Mannschaft Depauw Maurits Vitaminspritzen erhalten zu haben. Der Pfleger leugnete dies und bestritt zudem, den Fahrer mit den Vitamin-Ampullen beliefert zu haben, die in dessen Gepäck gefunden worden waren. Er habe seinen Fahrern lediglich vor den Rennen Vitamin C-Tabletten gegeben. Jacquemin wurde frei gesprochen, da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, absichtlich gedopt zu haben.
>>> das Urteil vom 24.12.1969 des Tribunal correctionnel de Versailles
Nach Libération wurden bis 1989 keine weiteren Sportler wegen Dopings angeklagt.